Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
userD0003:
@gwhuebner
Ich hab mal eine Verständnisfrage: Um was geht es Ihnen eigentlich ?
Legen Sie Wert darauf, dass der von den E.ON-Regionalgesellschaften als \"Grundversorgung Heizstrom\" bezeichnete NT-/HT-Liefervertrag eine Grundversorgung im Sinne des EnWG und der StromGVV ist ? Wenn ja, warum ?
edit:
--- Zitat ---Ich denke, das Entscheidende an der Grundversorgung ist immer noch die 1-monatige Kündigungsfrist. Das unterscheidet sie von einem \"normalen\" Tarif mit z. B. 1-jähriger Kündigungsfrist.
--- Ende Zitat ---
Das ist ganz sicher nicht der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag !
gwhuebner:
--- Zitat ---Original von h\'berger
@gwhuebner
Ich hab mal eine Verständnisfrage: Um was geht es Ihnen eigentlich ?
Legen Sie Wert darauf, dass der von den E.ON-Regionalgesellschaften als \"Grundversorgung Heizstrom\" bezeichnete NT-/HT-Liefervertrag eine Grundversorgung im Sinne des EnWG und der StromGVV ist ? Wenn ja, warum ?
Das ist ganz sicher nicht der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag !
--- Ende Zitat ---
In erster Linie geht es mir um die Klärung von Verständnisfragen. Scheinbar gibt es ja einen Widerspruch zwischen der E.ON-Aussage und der gegenteiligen Meinung. Und zu Ihrer Frage: Ich lege keinen Wert darauf, dass etwas so oder so ist, mir geht es rein darum mit sachlichen und logischen Argumenten festzustellen bzw. zu beweisen, dass etwas so oder so ist. Immerhin meine ich jetzt verstanden zu haben, was Sie mit \"...ganz sicher nicht..\" gemeint haben. Ich vermute, es liegt daran, dass es auch \"Sonderverträge\" mit einmonatiger Kündigungsfrist gibt (wäre ganz nett gewesen, das nebenbei als Begründung zu erwähnen...). - Das hatte ich außer Acht gelassen - mein Fehler. Andererseits fehlen mir immer noch Informationen bzw. Argumente mit denen sich klar beweisen bzw. widerlegen lässt, dass es sich beim Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" um eine Grundversorgung handelt.
Kleine Anmerkung noch zum Verständnis, wieso ich auf die einmonatige Kündigungsfrist komme: In der StromGVV, §20 (1) heißt es:\"Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden...\"
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von gwhuebner
Andererseits fehlen mir immer noch Informationen bzw. Argumente mit denen sich klar beweisen bzw. widerlegen lässt, dass es sich beim Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" um eine Grundversorgung handelt.
--- Ende Zitat ---
Ich schrieb bereits : Siehe hier Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Was brauchst Du denn noch mehr ? Glaubst Du dem Kartellamt nicht ?
gwhuebner:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Ich schrieb bereits : Siehe hier Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Was brauchst Du denn noch mehr ? Glaubst Du dem Kartellamt nicht ?
--- Ende Zitat ---
Ich kann nicht beurteilen, inwieweit die Aussagen des Kartellamts in diesem Schreiben Rechtsgültigkeit besitzen. Was mir jedoch auffällt ist eine grobe Verallgemeinerung, wenn es z. B. heißt: \"...Die Heizstromverträge unterscheiden sich vom gesetzlichen Leitbild der Grundversorgung, insbesondere auf Grund der regelmäßig vereinbarten Möglichkeit,
die Stromversorgung zu unterbrechen...\" - dies suggeriert, dass alle Heizstromverträge diese Möglichkeit der Stromunterbrechung beinhalten.
Dies sei mal dahingestellt. Im konkreten Fall genügt es jedoch zunächst zu prüfen, ob der Tarif um den es hier geht (E.ON Grundversorgung Heizstrom), diese Möglichkeit in den Tarifbedingungen vorsieht oder nicht...
userD0003:
--- Zitat ---Original von gwhuebner
... wenn es z. B. heißt: \"...Die Heizstromverträge unterscheiden sich vom gesetzlichen Leitbild der Grundversorgung, insbesondere auf Grund der regelmäßig vereinbarten Möglichkeit, die Stromversorgung zu unterbrechen...\" - dies suggeriert, dass alle Heizstromverträge diese Möglichkeit der Stromunterbrechung beinhalten.
Im konkreten Fall genügt es jedoch zunächst zu prüfen, ob der Tarif um den es hier geht (E.ON Grundversorgung Heizstrom), diese Möglichkeit in den Tarifbedingungen vorsieht oder nicht...
--- Ende Zitat ---
JA ! - Die Vertragsbedingungen \"Heizstrom\" von E.ON Avacon kenne ich im Detail (dürften bei allen E.ON-Regionalgesellschaften identisch sein, da von E.ON Vertrieb Deutschland vorgegeben).
Und nicht alles glauben, was E.ON so schreibt (oder besser gar nichts, bevor nicht durch sachkundige Prüfung bestätigt) ! ;)
edit: Wenn Sie Informationen zu den E.ON-Heizstromtarifen haben möchten, dann können Sie mich gerne anrufen (meine Tel.-Nr. gebe ich Ihnen per PN).
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