Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom

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gwhuebner:

--- Zitat ---Original von Netznutzer

--- Zitat ---     Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht.
--- Ende Zitat ---

Wer eine Stromspeicherheizung hat, und nichts unternimmt, bekommt mit Glück einen Heizstromllieferungsvertrag, sonst gibt es Schwachlast-HH-Strom der Grundversorgung.

Grß

NN
--- Ende Zitat ---

Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von gwhuebner
Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)
--- Ende Zitat ---
Wenn der Heizstrom im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach der GVV geliefert wird, ist er aber jederzeit zu liefern. Nicht nur von 22 - 7 Uhr.
Und eine zeitweise Unterbrechung ist auch nicht zulässig.

gwhuebner:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl

--- Zitat ---Original von gwhuebner
Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)
--- Ende Zitat ---
Wenn der Heizstrom im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach der GVV geliefert wird, ist er aber jederzeit zu liefern. Nicht nur von 22 - 7 Uhr.
Und eine zeitweise Unterbrechung ist auch nicht zulässig.
--- Ende Zitat ---

Wo liest du aus der StromGVV heraus, dass der rund um die Uhr gelieferte Strom nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss? Eine Abrechnung mittels HT/NT-Zähler scheint mir durchaus zulässig zu sein... - und wie das Kind/Tarif dann heißt (Heizstrom, etc.) ist ja sowieso zweitrangig, oder?

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von gwhuebner
Wo liest du aus der StromGVV heraus, dass der rund um die Uhr gelieferte Strom nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss? Eine Abrechnung mittels HT/NT-Zähler scheint mir durchaus zulässig zu sein... - und wie das Kind/Tarif dann heißt (Heizstrom, etc.) ist ja sowieso zweitrangig, oder?
--- Ende Zitat ---
??? Wo steht was von einem Einheitstarif ? Natürlich ist es zulässig mittels HT/NT-Zähler abzurechnen. Das dürfte dann aber keine Grundversorgung mehr sein. Oder steht in der GVV irgendwo, dass für Tag und Nacht unterschiedliche Tarife berechnet werden ? Wo ist denn in der GVV der Zeitraum geregelt, wann HT und wann NT gilt ? Wie das Kartellamt festgestellt hat, ist NT immer ein Sondervertrag. Und dafür gilt die GVV nicht automatisch. Es besteht für NT auch keine Grundversorgungspflicht. Auch wenn Eon-Avacon so einen Quatsch schreibt.

gwhuebner:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
??? Wo steht was von einem Einheitstarif ? Natürlich ist es zulässig mittels HT/NT-Zähler abzurechnen. Das dürfte dann aber keine Grundversorgung mehr sein. Oder steht in der GVV irgendwo, dass für Tag und Nacht unterschiedliche Tarife berechnet werden ?
--- Ende Zitat ---
Der Strom wird tatsächlich rund um die Uhr geliefert nur mit zwei Tarifen abgerechnet. Es handelt sich also (wie ich versucht habe zu verdeutlichen) lediglich um ein unterschiedliches Abrechnungsverfahren. Das ist der einzige Unterschied zur \"normalen\" Grundversorgung. Der billigere Strom ist auch nicht besser oder schlechter als der teuere, nur billiger.
Da in der StromGVV auch nichts davon steht, dass nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss, könnte ich mit der gleichen Logik schließen, dass ein 24-Stunden Einheitstarif keine Grundversorgung darstellt. -
Ich denke, das Entscheidende an der Grundversorgung ist immer noch die 1-monatige Kündigungsfrist. Das unterscheidet sie von einem \"normalen\" Tarif mit z. B. 1-jähriger Kündigungsfrist. Wie das Ding (Grundversorgung) abgerechnet werden muss bzw. kann, ist offensichtlich nirgends geregelt...
- übrigens habe ich mittlerweile eine schriftliche Bestätigung über den Namen meines aktuellen Tarifs erhalten. Das ist doch schon mal eine Basis...

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