Original von Energietourist
die Debatte ist doch wohl nur theoretischer Natur.
Ich möchte mal den Lieferanten sehen, der noch liefert, wenn der eigene Grundversorger wegen Zahlungsausfall des Kunden schon nicht mehr liefert.
.... Das spricht sich aber ganz schnell rum, dass man nicht gezahlt hat.
Zunächst möchte man sich hier im Forum im Interesse einer gepflegten Diskussion Fäkalverbalistik verbitten.
Fast hätte man gedacht, es gäbe noch so etwas wie das Datenschutzgesetz und die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte bedürfe deshalb der
wirksamen Einwilligung des Betroffenen,
§ 4a BDSG.
In den AGB von Sonderverträgen findet sich deshalb oft eine sog. Schufa- Klausel.
Eine solche ist in der Grundversorgungsverordnung jedenfalls nicht vorgesehen.
Der Grundversorger hat kein rechtlich anerkanntes Interesse an der Weitergabe solcher personebezogenen Daten seiner Kunden an Dritte.
Auch kann bei Grundversorgung kaum von einer wirksamen Einwilligung des Betroffenen ausgegangen werden.
Der neue Lieferant tritt wegen der Netznutzung mit dem Netzbetreiber in Kontakt, nicht jedoch mit dem vorherigen Lieferanten.
Allenfalls erklärt der neue Lieferant in Vollmacht des Kunden die fristgemäße Kündigung des bisher bestehenden Liefervertrages gegenüber dem bisherigen Lieferanten.
Selbstredend erscheint der Lieferantenwechsel unverzwickter, wenn der Anschluss noch nicht gesperrt ist, der Lieferantenwechsel also vor der - bisher nur angedrohten - Versorgungseinstellung in die Wege geleitet wurde.