Original von bjo
Hallo,
der Netzbetreiber hat ja einmal im Jahr das Recht von mir die Zählerstände zu erfragen um mit meinem Versorgen abzurechnen!
Hallo bjo,
der Netzbetreiber hat nicht nur das Recht die Zählerstände zu erfragen, er darf sogar persönlich an die Zähler. Diese sind ja bekanntlich Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers.
Original von bjo
Heute habe ich eine dementsprechende Karte bekommen!
Neben meinen Zählern (Strom, Gas) soll ich auch den Stromzähler der 2ten Eigentumswohnung ablesen. (Dessen Versorger ist wider ein anderer als meiner)
Frage: ist das legal?)
Ja.
Original von bjo
- ich würde ja in das Vertragsverhältnis eines dritten eingreifen
Falsch. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Zwecks Abrechnung der Netzentgelte zwischen diesen beiden Parteien ist der Zählerstand notwendig.
Original von bjo
, müßte zu diesem Zweck sogar in seinen Keller.
Die Zähler müssen jederzeit zugänglich sein. In einem verschlossenen Keller haben die Zähler nichts zu suchen.
Original von bjo
Übermittlung der Daten per Anrufbeantworter oder Fax
keine händische Unterschrift sodern nur
RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH
RWE kundenservice GmbH
Im Auftrag .... (Fa. W.I.R. Erkrath)
Hierbei scheint es sich um einen Dienstleister des Lieferanten zu handeln. Falls Zweifel bestehen, einfach beim Netzbetreiber anrufen. Dieser wird weiterhelfen können.
Mir stellt sich allerdings eine ganz andere Frage. Warum sollen Sie für andere Bewohner des Hauses die Zählerstände ablesen? Sie sind nur für Ihren eigenen Zähler \"zuständig\".
Gruß
ObiWan