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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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bolli:

--- Zitat ---Original von uwes
Ist das Kündigungsschreiben - bitte zur Sicherheit per Einwurfeinschreiben - erst einmal bei der Energen Süd eingegangen, kann man sich immer noch auseinandersetzen, ob die zusätzlichen Anteile (\"Quasi - Nachschusspflicht\") gezahlt werden müssen oder nicht.
--- Ende Zitat ---
Wie kommen Sie auf die Idee, da müsste man sich noch mit denen auseinandersetzen ? Sehen Sie da irgendwelche Unklarheiten in § 67a Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GenG, die diesen \"Quasi-Nachschuss\" trotz fristgemäßer Kündigung rechtfertigen könnten ?

Stromfraß:
Es gibt ja mehreres, was bei einer Kündigung zu beachten ist: Schriftform, Termine, exakte Formulierung und darüber könnte es u.U. zu Auseinandersetzungen kommen.

uwes:

--- Zitat ---Original von bolli
Sehen Sie da irgendwelche Unklarheiten in § 67a Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GenG, die diesen \"Quasi-Nachschuss\" trotz fristgemäßer Kündigung rechtfertigen könnten ?
--- Ende Zitat ---

@Bolli

Das habe ich anders gemeint. Es kommt für die Fristwahrung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Kenntnis an. Das kann bei einzelnen Genossen durchaus unterschiedliche Zeitpunkte ergeben. Mir ist ja auch nicht bekannt, ob die Tagesordnung an die Genossen verschickt wurde oder nicht. Ebensowenig weiß ich, ob das Ergebnis der Sitzung am 14.1.2012 vorab per Mail verschickt wurde.

Daher ist damit zu rechnen, dass es wegen der Einhaltung der Frist zu unterschiedlichen Ansichten kommen kann. Das meine ich dann mit \"auseinandersetzen\".

flo123:
leute... steinigt mich, aber ich glaube, dass mitglieder (egal ob sie jetzt ausserordentlich kündigen oder bereits ende letztes jahr gekündigt haben) aus der nummer mit der neuen satzung NICHT rauskommen.

gemäß § 67a geng kann bei einer satzungsänderung nur außerordentlich zum ende des geschäftsjahres gekündigt werden. imho könntet ihr genauso gut ordentlich zum ende des jahres kündigen und das würde keinen unterschied machen.

die mitgliedschaft endet nicht sofort.
selbiges gilt für mitglieder welche letztes jahr gekündigt haben und deren mitgliedschaft zum 31.12.2012 beendet ist.

in beiden fällen gilt IMHO die neue satzung.
wahrscheinlich können wir noch froh sein, dass nicht noch ganz andere summen beschlossen worden sind...

dass neue satzungen auch bei kündigung bis zur tatsächlichen beendigung der mitgliedschaft anwendung finden, kann man auch aus folgendem urteil lesen: urteil

PLUS:

--- Zitat ---Original von flo123
leute... steinigt mich, aber ich glaube, dass mitglieder (egal ob sie jetzt ausserordentlich kündigen oder bereits ende letztes jahr gekündigt haben) aus der nummer mit der neuen satzung NICHT rauskommen.
....
--- Ende Zitat ---
@flo123, steinigen nicht, aber drigend bitten, ohne Sachverstand, Kenntnis der Materie und gründlicher Recherche und Lesen,  hier nicht weiter die Unsicherheit zu vergrößern.

Wer wirksam sein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat ist raus.
Siehe letzter Satz:

\"Im Falle der Kündigung wirkt die Änderung der Satzung weder für noch gegen das Mitglied.\"

@Uwes hat es hier Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen? auf den Punkt gebracht, da bin ich mit ihm einer Meinung.[/list]

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