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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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PLUS:

--- Zitat ---Original von uwes

--- Zitat ---Original von PLUS
 Die Bekanntmachung erfolgte laut der nachstehenden Information am 28.2.2012 um 12:00 Uhr.

--- Ende Zitat ---
Na endlich, jetzt haben Sie das richtige Datum der Bekanntmachung im GenR ermittelt.
--- Ende Zitat ---
@uwes, jetzt wird es langsam aber wirklich ärgerlich, habe ich ein falsches Datum genannt? Sie kennen das, im Logbuch stand, der Kapitän kam heute nüchtern auf die Kommandobrücke. Eingetragen vom 1. Offizier. Am Vortag hatte der Kapitän den 1. Offizier nicht ganz nüchtern auf der Kommandobrücke angetroffen und das im Logbuch festgehalten.

Nicht falsch was der 1. Offizier eintragen hat, aber ... @uwes, ein solches Verhalten nennt man mindestens unredlich.
--- Zitat ---Original von PLUS........
Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgte bereits am 17.02.12
..........
Vermutlich ist die Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar danach erfolgt.

Siehe Satzung:
§ 7 Bekanntmachungen
 
Bekanntmachungen,  deren  Veröffentlichung  vorgeschrieben  ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Amtsblatt der Stadt Ulm.
--- Ende Zitat ---
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?


--- Zitat ---Original von uwes

--- Zitat ---Die Rechtswirkungen der Bekanntmachung werden aber stets durch elektronische Bekanntmachung ausgelöst.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Es geht hier aber um die Frist für das außerordentliche Kündigungsrecht!
@uwes, die Rechtswirkung ist nicht relevant und ich denke Sie wissen das! Es geht nicht um die Rechtswirkung der Eintragung, sondern um den Beginn der Frist für das außerordentliche Kündigungsrecht und die beginnt mit der Erlangung der Kenntnis von der Beschlussfassung. Darauf habe ich meine Empfehlung abgestellt. Außerdem tritt die Rechtswirkung nach dem Genossenschaftsgesetz bereits mit der Eintragung ein. Siehe §16 GenG (6) Der Beschluss hat keine rechtliche Wirkung, bevor er in das Genossenschaftsregister des Sitzes der Genossenschaft eingetragen ist.

Sie sollten das Ablenkungsmanöver beenden, Sie haben sich vergaloppiert, kommen Sie zurück zur Sache.[/list]

Stromfraß:
Für die meisten, die hier lesen, ist weniger interessant, ob nun uwes oder PLUS Recht hat, sondern ab wann nun wirklich die 4-Wochen-Frist läuft.
So, wie es sich nun darstellt, ab 28.02.12? Da wäre bis zum 24.03. nicht mehr viel Zeit.
Hat denn schon jemand eine Nachforderung bezüglich einer Erhöhung der Geschäftsanteile erhalten?
Ist schon ein Termin für die Eröffnung des IV bekannt?

PLUS:

--- Zitat ---Original von Stromfraß
Für die meisten, die hier lesen, ist weniger interessant, ob nun uwes oder PLUS Recht hat, sondern ab wann nun wirklich die 4-Wochen-Frist läuft.
So, wie es sich nun darstellt, ab 28.02.12? Da wäre bis zum 24.03. nicht mehr viel Zeit.
Hat denn schon jemand eine Nachforderung bezüglich einer Erhöhung der Geschäftsanteile erhalten?
Ist schon ein Termin für die Eröffnung des IV bekannt?
--- Ende Zitat ---
Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen. Es geht hier nicht um Rechthaberei. Da gibt man einen guten Rat, das außerordentliche Kündigungsrecht so schnell wie möglich in Anspruch zu nehmen, muss diesen Rat auch noch begründen und tut das ausführlich und stellt dann am Schluss fest, alles für die Katz. Da kann man das künftig auch lassen.

Der Beschluss wurde am 14. Januar 2012 gefasst (Vertreterversammlung). Wer z.B. die Tagesordnung kannte und an diesem Tag von den Beschlüssen Kenntnis bekommen hat oder gar als Vertreter daran teilgenommen hat, für den ist die Frist sicher schon abgelaufen. Keiner ist gezwungen, sein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben. Jeder kann und darf natürlich warten was passiert, auch bis zur Einforderung der Zeichnung weiterer Geschäftsanteile. Sorry, aber das macht keinen Spaß mehr.

Registerinformation Justizportal[/list]

Stromfraß:
Entschuldigung, PLUS, es geht mir nicht darum, wer nun Recht hat.
Aber eine ganze Seite voll darüber, das muss nicht sein und da muss sich wohl uwes angesprochen fühlen.

Mir tut es um die vielen 1000 leid, die wahrscheinlich gar nicht wissen, was ihre Vertreter beschlossen haben und was sie nun ausbaden müssen.
Wer liest schon das Amtsblatt oder informiert sich im Genossenschaftsregister und wer informiert sich hier im Forum?
Wenn ich die paar Namen lese, die außerordentlich kündigen wollen oder es getan haben, dann sind das nur promille.

uwes:

--- Zitat ---Original von PLUS
Da gibt man einen guten Rat, das außerordentliche Kündigungsrecht so schnell wie möglich in Anspruch zu nehmen, muss diesen Rat auch noch begründen und tut das ausführlich und stellt dann am Schluss fest, alles für die Katz. Da kann man das künftig auch lassen.

--- Ende Zitat ---

Das sehe ich allerdings auch so. Wer den Eintritt der Rechtswirkungen der Satzungsänderung nicht mitmachen will, sollte so schnell wie möglich kündigen. Ist das Kündigungsschreiben - bitte zur Sicherheit per Einwurfeinschreiben - erst einmal bei der Energen Süd eingegangen, kann man sich immer noch auseinandersetzen, ob die zusätzlichen Anteile (\"Quasi - Nachschusspflicht\") gezahlt werden müssen oder nicht. Nur der/diejenige der nicht kündigt, kann der Nachforderung nicht entgehen.

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