Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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Jokeman14:
Im Internetauftritt der Energen Süd wurde folgender Hinweis veröffentlicht:

\"01.03.2012:
Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit

Die aktualisierte Satzung steht hier zum Herunterladen bereit. Diese beinhaltet die am 14.01.2012 im Rahmen der außerordentlichen Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen.

Der Vorstand der EnerGen Süd eG\" (Quelle)

Interessant finde ich den § 2 Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung aus der aktualisierten Satzung der EnerGen Süd eG:

\"(1) Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 €. Jedes Mitglied muss je Entnahmestelle Strom und je Entnahmestelle Gas einen Geschäftsanteil zeichnen. Darüber hinaus muss jedes Mitglied weitere Geschäftsanteile wie folgt zeichnen:
-  Beim Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 4.000 kWh Strom je einen Geschäftsanteil, maximal 100 Geschäftsanteile,
- Beim Gas ab 50.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 50.000 kWh je einen Geschäftsanteil, begrenzt auf maximal 10 Geschäftsanteile bei einem Jahresverbrauch von mehr als 500.000 kWh.

Das Nähere regelt eine von Vorstand und Aufsichtsrat zu beschließende Pflichtanteilsordnung.\"

Frage:

Kennt jemand diese Pflichtanteilsordnung schon?

Bedeutet dieser Passus nicht eine Steilvorlage für den Insolvenzverwalter? Müssen wir nun befürchten, dass auf diesem Weg Geld eingetrieben wird?

Muss ich befürchten zu dem einen Anteil, den ich habe, noch 2 Anteile zeichnen zu müssen:

1 x Anteil Entnahmestelle Strom, 1 x Anteil Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch,  1 x Anteil Entnahmestelle Gas

Wie sehen das die Anderen?

berthbe:
Dann wäre es ja möglich, die Satzung noch 5 mal zu ändern und jedesmal neue Nachforderungen an die Mitglieder (die ja trotz Kündigung bis Jahresende 2012
Mitglieder sind) zu stellen. Hier müßte mal ein Rechtsfachmann im Forum Auskunft erteilen. Ich habe die erste Satzung mit meiner damaligen Unterschrift angenommen, bei der jetzigen Fassung habe ich keine Unterschrift geleistet. Da die energensüd immer noch Mitglieder annimmt (für was eigentlich, wenn sie Pleite sind) denke ich, gilt diese neue Satzung nur für Neuanmeldungen. :rolleyes:

Stromfraß:
Ich bin leider auch keine Rechtsfachmann, aber das von berthbe Angeführte klingt logisch.

bolli:

--- Zitat ---Original von berthbe
Hier müßte mal ein Rechtsfachmann im Forum Auskunft erteilen. Ich habe die erste Satzung mit meiner damaligen Unterschrift angenommen, bei der jetzigen Fassung habe ich keine Unterschrift geleistet. Da die energensüd immer noch Mitglieder annimmt (für was eigentlich, wenn sie Pleite sind) denke ich, gilt diese neue Satzung nur für Neuanmeldungen. :rolleyes:
--- Ende Zitat ---
Das mit der Gültigkeit der Satzung sehe ich anders. Eine Satzung ist, im Gegensatz zu AGB\'s, keine Regelung für vertragliche Beziehungen sondern beinhaltet Regelungen zur MITGLIEDSCHAFT in einem Verein oder wie hier einer Genossenschaft. Diese Regelungen sind bei ordnungsgemäßer Verabschiedung nach entsprechender Eintragung beim Amtsgericht für ALLE Mitglieder verbindlich. Allerdings müssen die Mitglieder die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben, die aber vorliegend mit der Veröffentlichung ja gegeben sein dürfte.

Inwieweit eine Veränderung maßgeblicher Satzungsinhalte, die auch monetäre Auswirkungen haben, auch zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich wären, lasse ich mal offen. Jedoch wäre ja überhaupt zu prüfen, inwieweit der \"alte Vorstand\" oder der vorläufige Insolvenzverwalter hier als Initiator fungieren müssten. Ich wage mal die Behauptung, dass bei einem entsprechenden \"böswilligen\" Verändern dieser Satzungsinhalte keine Zahlpflicht bestünde. Inwieweit die bereits beschlossenen und eingetragenen Änderungen schon Wirkung entfalten und ob der vorläufige Insolvenzverwalter sie eintreiben kann und wird, muss man abwarten.

RR-E-ft:
Vielleicht müssten oder sollten Betroffene sich deshalb anwaltlich beraten lassen.

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