Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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charlie62:
Guten Tag,

i.S. Erweiterung der Pflichtbeteiligung möchte ich noch auf folgenden Link verweisen:

http://iwgr.htw-berlin.de/index.php?option=com_content&task=view&id=114&Itemid=99999999

Hier ein Auszug:


--- Zitat ---5. Eine für alle Genossen gleiche Pflichtbeteiligung auf mehrere Geschäftsanteile hält sich demnach wirtschaftlich und rechtlich im Rahmen der voraussehbaren Belastungen, deren nachträgliche Einführung mit Dreiviertelmehrheit das Gesetz zuläßt und die ein Genosse schon bei seinem Eintritt in Betracht zu ziehen hatte. Sie verletzt auch nicht den Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Genossen. Ob es sich anders verhält, wenn eine nach bestimmten Maßstäben abgestufte („gestaffelte“) Pflichtbeteiligung mit mehreren Anteilen nachträglich eingeführt werden soll (nur für diesen Fall fordert das RG die Zustimmung aller Genossen, vgl. RGZ 124, 182, 186 ff.; 128, 34, 36 ff.; RGZ140, 197, 204 f.), bedarf keiner Entscheidung, weil ein solcher Sachverhalt nicht vorliegt.
--- Ende Zitat ---

DS_STG:

--- Zitat --- Original von RR-E-ft
Noch ein Tipp: Immer nett: Kostenlose Erstberatung am Telefon.
--- Ende Zitat ---


??????????

Mit Verlaub: Was soll dieser Tipp/link?

RR-E-ft:
Es ging lediglich darum, wo es auch immer noch eine nette Beratung umsonst gibt.
Ausdrücklich off topic - nicht zum Thema gehörend.

Stromfraß:
@charlie62: Diesen Link kanns Du vergessen!
Der betreffende §134 existiert nicht mehr und das Urteil:

--- Zitat ---BGH, Beschluß vom 19. 4. 1971
--- Ende Zitat ---
ist hornalt.
Max. lassen sich gewisse Analogien herstellen.

charlie62:

--- Zitat ---Original von Stromfraß
@charlie62: Diesen Link kanns Du vergessen!
Der betreffende §134 existiert nicht mehr und das Urteil:

--- Zitat ---BGH, Beschluß vom 19. 4. 1971
--- Ende Zitat ---
ist hornalt.
Max. lassen sich gewisse Analogien herstellen.
--- Ende Zitat ---

Angenommen Ihre Einschätzung würde stimmen, warum findet sich der Link zu diesem Urteil dann unter

http://dejure.org/gesetze/GenG/16.html ?

An einem Sachverhalt ändert sich doch nichts, nur weil dieser nun in einem anderen Paragraphen geregelt ist. Und ein Urteil ist erst dann \"alt\", wenn es zum gleichen Sachverhalt ein neueres gibt.

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