Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
Stromfraß:
RR-E-ft sagt es: eine ordentliche Rechtsberatung ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Mich betrifft die Sache zwar nicht, weil ich kein \"Genosse\" bin und demzufolge weder einen Geschäftsanteil, noch mehrere besitze, aber 100 Euro \"Sicherheitseinlage\" und Geschäftsbesorgungsgebühr habe ich auch bezahlt.
Fakt ist, dass eine Satzung erst wirksam wird, wenn sie beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird. So kenne ich es als langjähriges Vorstandsmitglied eines Sportvereins. Satzungsänderungen sind höchst problematisch. Da sind etliche Voraussetzungen zu beachten und es geht da nicht nur um Mehrheiten. Vielleicht finden sich da Punkte, wodurch die Beschlüsse der \"Vertreterversammlung\" als unwiksam anzusehen sind. Wieso haben sich überhauot Vertreter gefunden, die Beschlüsse fassen, die doch gegen die eigenen Interessen gehen müssten? Oder beziehen sie kein Gas und keinen Strom oder so wenig, dass sie nicht mehrere Geschäftsanteile brauchen?
Mir ist zwar klar, dass der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat nach Geldquellen suchten, um die Genossenschaft und den Geschäftsbetrieb zu retten. 28000 x 100 Euro zusätzliche Geschäftsanteile würden ja immerhin 2,8 Millionen in die Kasse bringen. Zu dem Zeitpunkt war ja von Insolvenz noch keine Rede (oder doch?) und dann wäre es vielleicht wirklich weiter gegangen.
Was nun tun? Abwarten ist m.E. nicht der richtige Weg. Ob man sich rechtlichen Rat holt? Da wären wohl die Kosten zu prüfen. Vielleicht sollte man die Dokumente (Geschäftsordnung, alte und neue Satzung, Wahlordnung, GenG) mal selbst prüfen. Oftmals finden sich da Ansatzpunkte, die man mit anderen beraten kann oder hier im Forum zur Diskussion stellt.
uwes:
--- Zitat ---Original von Jokeman14
Müssen wir nun befürchten, dass auf diesem Weg Geld eingetrieben wird?
Muss ich befürchten zu dem einen Anteil, den ich habe, noch 2 Anteile zeichnen zu müssen:
--- Ende Zitat ---
Der Beschluss der Vertreterversammlung vom 14.1.2012 ist am 28.2.2012 im Genossenschaftsregister des AG Ulm bekannt gemacht worden.
Für eine gerichtliche Anfechtung bleibt nicht viel Zeit. (§ 51 GenG = 1 Monat)
Es sieht ja in der Tat so aus, als wenn man die Nachschusspflicht jetzt aus Gründen der Insolvenz wohl zur ehrlichen Freude des Insolvenzverwalters eingeführt hat. Ob diese vorher durch die Satzung ausgeschlossen war, ist mir aber nicht bekannt. § 105 GenG ermöglicht das.
Auch hier gilt, was RR-E-Ft bereits erwähnt hatte:
Guter Rat ist teuer - schlechter unbezahlbar.
netsracz:
Hallo,
ich fasse mal zusammen:
- 10/2011 wird bekannt, das Energen Süd Zahlungsschwierigkeiten aufgrund vergessenen EEG Abgaben hat >> keine Mitglied wurde informiert!
- 14.01.2012 Außerordentliche Vertreterversammlung in Ulm
>> kein Mitglied wurde informiert!
- 23.02.2012 Info vom Vorstand: \"Unsere Abnehmer sind von der beantragten Insolvenz nicht betroffen!\" auch nur über die Homepage >> kein Mitglied wurde informiert!
-29.02.2012 Info vom Insolvenzverwalter: \"Die Energieversorgung durch die Energen Süd eG ist eingestellt. Die Kunden sind über die Ersatz- bzw. Grundversorgung abgesichert\" wieder über die Homepage >> keine Mitglied wurde informiert!
- 01.03.2012: Info vom Vorstand:\"Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit\" >> nur wieder über die Homepage >> hier wurde wieder kein Mitglied informiert!
- 02.03.2012; Info von ????: \"Das Vermögen der Genossenschaft wird nicht ausreichend sein...\" über die Homepage >> wieder keinerlei Information an die Mitglieder!
Laut meinen abgeschlossene Genossenschaftsvertrag aus dem Jahr 2009, sind 100€ einmaliger Geschäftsanteil vertraglich festgelegt worden.
Die Kündigungszeit beträgt 6 Monate! Weitere Verträge wurden von mir nicht gezeichnet!!!!!!
Das würde somit heissen, das bei einer Vertreterversammlung, ohne weiteres die Geschäftsanteile der einzelnen Mitglieder erhöht werden können, ohne das ein Mitglied hier die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen bzw. zu kündigen.
In diesem Fall wissen, da bin ich mir ziemlich sicher, einige tausend Energen Süd Mitglieder noch gar nichts von dieser Situation!
Grüße
netsracz
bolli:
--- Zitat ---Original von uwes
Es sieht ja in der Tat so aus, als wenn man die Nachschusspflicht jetzt aus Gründen der Insolvenz wohl zur ehrlichen Freude des Insolvenzverwalters eingeführt hat. Ob diese vorher durch die Satzung ausgeschlossen war, ist mir aber nicht bekannt. § 105 GenG ermöglicht das.
--- Ende Zitat ---
Meinen Sie mit \"Nachschusspflicht\" die nachzukaufenden Pflichtanteile (was ja kein \"echter Nachschuss\" ist) oder etwas anderes.
§2 Abs. 5 der neuen Satzung sagt immer noch:
--- Zitat ---
Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.
--- Ende Zitat ---
Oder sehen Sie das anders ?
Stromfraß:
Natürlich gehören zu erwerbende Pflichtanteile nicht zu den in der Satzung erwähnten Nachschüssen. Das wäre ja unzulässig, wie bolli bereits ausführte.
Wenn inzwischen die Eintragung beim Genossenschaftsregister erfolgte, wird es sehr eng.
Liegen Verstöße gegen das GenG oder gegen die Satzung vor, die ein Anfechten ebendieser Beschlüsse zulassen?
Das von netsracz Angeführte ist zwar interessant, was die Chronologie der Eriegnisse anbelangt, aber ansonsten sehe ich hier max. mangelnde Information.
Wenn die Vertreter ordentlich legitimiert waren, die Einladung diser fristgemäß erfolgte, die Tagesordnung bekannt war und die Abstimmungsergebnisse eindeutig, sehe ich schwarz, um diese Beschlüsse anzufechten.
Ein Insolvenzverwalter, der so eine Möglichkeit geboten bekommt, um zusätzliche Millionen in die Kasse zu spülen, wird dies nutzen. Damit vergrößert sich die Insolvenzmasse und über die Quote würde ja jeder zumindest einen gewissen Anteil zurückbekommen. Sagen wir mal 50% wären nicht abnorm oder 30%. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, was ihm die Mitgliedschaft bei EnS eingebracht hat.
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