Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von bolli

Aber der Bäcker oder der Kfz-Mechaniker geben schonb mal nen Tipp, wie das Brot zu backen oder das Fahrzeug zu reparieren ist. Zumindest wenn sie nett sind.  ;)
--- Ende Zitat ---

Stimmt. Wer gleich zu Dienstbeginn beim Meister auf der Matte steht, bekommt zuweilen einen Tipp und noch etwas Mehl bzw. Schmiere gratis auf die Hand dazu.  ;)
Noch ein Tipp: Immer nett:  Kostenlose Erstberatung am Telefon.

DieterMichael:
Lieber RR_E_ft,
also ich kenne das so, dass immer ein paar Rechtsanwälte auch noch ihren Anteil vom Kuchen haben wollen und im Falle einer Insolvenz wie die Geier über den Insolvenzopfern kreisen. Es würde mich nicht wundern, wenn sich auch hier demnächst eine \"Schutzgemeinschaft\" anbieten würde. Die Hoffnung, durch einen klugen Schachzug doch noch etwas zu retten, erfüllt sich aber wirklich selten, und kostet bloß Geld.
Der Insolvenzverwalter wird seine Aufgabe durchziehen, ob wir uns beraten lassen oder nicht. Also was soll das, jetzt einen Rechtsanwalt zu befragen, ob der Insolvenzverwalter nach der aktuellen Satzung Anteile aufzwingen darf, kann oder wird. Daran ist dann ohnehin nichts mehr zu ändern...

Meine einzige Hoffnung wäre, dass die Satzungsänderung selbst abgeschossen werden könnte.
Das wäre dann wirklich etwas für einen Rechtsanwalt. Für den Fall, dass ein solcher Spezialist hier mitliest, wären wir alle wohl dankbar, wenn er uns folgende Fragen beantwortet:
1.) könnte die Satzungsänderung angegriffen werden (JA/NEIN)
2.) wie könnten wir uns hinter einer Fahne versammeln (Wie)
3.)  wie könnte eine Kostenteilung aussehen.

Ich könnte mir im übrigen auch vorstellen, mich an einer Kläge gegen Herrn K. zu beteiligen. Wenn es irgendwelche Aktivitäten gibt, schlage ich ein neues Thema vor: Klage gegen Herrn K.

Jokeman14:
Ich weiß nicht? Das mit dem Abwarten bei Energen hat m.E. schon mehrfach nur suboptimal funktioniert:

Nach dem Vergessen von sechs Millionen hieß es nach dem ersten Schock auch, da muss man halt mit umgehen, also abwarten. Generell sei ja an einer Genossenschaft nichts Schlechtes. Soweit OK!

Dann kam die Insolvenz!
 
Nach der Insolvenz hieß es, die Lieferung von Strom/Gas wird aufrecht erhalten. Man müssen immer noch den Genossenschaftsgedanken gutheißen, weil das  - unbestritten - eine der wenigen Möglichkeiten ist, aus der Abhängigkeit der Multis zu entkommen. Soweit OK!

Dann war man plötzlich in der Ersatzversorgung!

Kaum hat man die Ersatzversorgung verdaut, kommt eine aktualisierte Satzung - extremst unauffällig und plötzlich in Umlauf gebracht - mit nicht absehbaren Folgen für die Genossen.

Und wir reden immer noch vom Abwarten?  :(

netsracz:
Hallo,

mich beunruhig die ganze Sache nun aber auch!
Grundsätzlich muss ich aber mal fragen: Wenn den Mitgliedern die Satzung erst 02.03.2012 zur Verfügung gestellt wird, wie sollen wir dann als Mitglieder im Vorfeld Einspruch erheben?

Grüsse netsracz

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von DieterMichael
Für den Fall, dass ein solcher Spezialist hier mitliest, wären wir alle wohl dankbar, wenn er uns folgende Fragen beantwortet:
1.) könnte die Satzungsänderung angegriffen werden (JA/NEIN)
2.) wie könnten wir uns hinter einer Fahne versammeln (Wie)
3.)  wie könnte eine Kostenteilung aussehen.
--- Ende Zitat ---

Das sind wohl alles  Fragen, die insbesondere ein Spezialist nicht unentgeltlich beantworten wird, sondern nur im Rahmen eines entsprechenden Beratungsmandats/ entsprechender Beratungsmandate.

Es kann nur derjenige anwaltlich beraten werden, der sich wegen einer anwaltlichen Beratung an einen Anwalt wendet.
Die Honorare für Spezialisten bewegen sich zwischen ca. 200 und 500 EUR/ Stunde (netto).

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