Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
Betroffener:
--- Zitat ---Original von KPB
ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Da ich jedoch kein Jurist bin,
interessiert mich die rechtliche Sicht sehr.
...
Freue mich auf eure Meinung und eventuelle Hilfe bei der rechtlichen Bewertung einer fristlosen Kündigung.
K.P. Beyer
--- Ende Zitat ---
Ich verfüge zwar nur über rudimentäre Grundkenntnisse, soweit ich aber weiß, ist die Insolvenz eines Lieferanten kein Kündigungsgrund. Das Wahlrecht zur Erfüllung oder Ablehnung bestehender Verträge liegt nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alleine beim Insolvenzverwalter (vgl. § 103 InsO).
Noch gilt also der Grundsatz \"pacta sunt servanda\", d.h. wenn im Vertrag (hier in den AGB) nicht geregelt ist, dass die Insolvenz von EnS einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ist man bis zum Eintritt der regulären Kündigungsfrist oder bis Abschluss des Verfahrens (in welcher Art auch immer) an den Vertrag gebunden.
@berthbe:
Um so besser, dann dürfte m.E. doch ein \"wichtiger Grund\" nach 6.3 der AGB (gilt für Strom, sollte aber eigentlich auch in den AGB für Gas drinstehen) vorliegen, so dass jede Vertragspartei (also auch Sie als Kunde) außerordentlich kündigen kann.
Ich mach mir jetzt keine Panik,
abwarten - im Zweifelsfall Grundversorgung (bei mir ca. 8 - 12 Euro mehr im Monat), anschließend gleich neuen Versorger suchen - fertig.
berthbe:
Im Liefervertrag für Gas steht: die Gaslieferung endet mit Beendigung der Mitgliedschaft bei der Energensüd. Ich habe keine AGB für Gas, sondern nur für Strom gefunden. Das würde aber bedeuten, daß das Vertragsverhältnis erst zum Jahresende gekündigt werden kann und damit auch eine dreimonatige Kündigung wie beim Strom nicht möglich ist. Oder liege ich da falsch?
Betroffener:
Gute Frage ...
Ich habe mir mal den im Internet bereitgestellten Gasliefervertrag angesehen. Gem. Ziffer 5 gelten die AGB.
Haben Sie evtl. zusammen mit dem ursprünglichen Gasliefervertrag AGB erhalten oder sich die damals gültigen AGB ausgedruckt/heruntergeladen ?
Ansonsten mal bei anderen Genossen - die ebenfalls Gas beziehen - nach den AGB suchen.
berthbe:
Es gibt keine \"allgemeinen\" AGB, sondern nur AGB für Strom. Auf der Webseite jedenfalls nicht. Für Gas gibt es nur den Liefervertrag (habe ich mir beim Anmelden runtergeladen) für Gas gibt es sonst nichts. Die Ziffer 5 bezieht sich m.E. auf die AGB Strom. Ob die für Gas auch gelten?
Betroffener:
So, ich habe jetzt mal meinen Freund Google bemüht ;-)
Hier sind die AGB Stand 1.9.2011: http://www.energensued.de/media/EnerGen_Sued_AGB_Verbraucher_V2_1_20110901.pdf
in der Überschrift noch ohne Unterscheidung, lediglich im Einleitungstext wird auf Strom eingegangen ...
komisch
Gibts jetzt was für Gas oder nicht?
Am besten bei EnS anrufen und die zuletzt gültigen AGB für Gas zuschicken lassen ...
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