Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EnergenSüd insolvent

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uwes:

--- Zitat ---Original von Didakt
Aber Sie sehen ja, zu dem konkreten Vertragsverhältnis ist hier keine Auskunft zu erlangen.
--- Ende Zitat ---

Da würde ich mich auch bedeckt halten, so lange ich nicht wüsste, um welche Verträge bei wem es geht.

Ganz allgemein weiß ich von vielen Vertragsabläufen, so auch bei mir, dass die Kunden nach Antragstellung bei der EGNW eine separate Vertragsbestätigung der Energen Süd - zur Klarstellung - erhalten haben. Auch der weitere Schriftverkehr wurde m.W. nach nur mit der Energen Süd geführt. Als Lieferant konnte die EGNW nie auftreten, weil sie eben nicht geliefert hatte. Die Energen Süd rechnete auch ab und zog die Abschlagsbeträge ein. Sie kündigte auch Preisänderungen an und wurde vom Netzbetreiber als Lieferant geführt. Meiner Auffassung nach ist in diesen Fällen klar, dass die Energen-Süd Vertragspartner geworden war und bis zum 31.12.2011 auch geblieben ist.



Ob es sich in Ihrem Fall anders verhält, ist sicherlich erst dann zu beantworten, wenn die Unterlagen vorliegen.

Energietourist:
@uwes
da bringen sie aber etwas durcheinander. Wenn jemand mit der EGNW einen Vertrag zur Energielieferung schließt und bekommt dann von der EnergenSüd oder von seinem Eiermann oder was weiß ich woher, eine Vertragsbestätigung, dann kann einem das völlig schnuppe sein. Es sei denn sie haben noch mal bei der Energensüd unterschrieben oder haben der EGNW Vollmacht erteilt. Ich kenne keinen Vertrag der EGNW, in dem drin steht, dass sie, wenn sie Mitglied werden oder Energie geliefert bekommen, automatisch mit Energielieferant XY einen Vertrag schließen.

Didakt:
@ uwes


--- Zitat ---von Ihnen:
Ganz allgemein weiß ich von vielen Vertragsabläufen, so auch bei mir, dass die Kunden nach Antragstellung bei der EGNW eine separate Vertragsbestätigung der Energen Süd - zur Klarstellung - erhalten haben. Auch der weitere Schriftverkehr wurde m.W. nach nur mit der Energen Süd geführt. Als Lieferant konnte die EGNW nie auftreten, weil sie eben nicht geliefert hatte. Die Energen Süd rechnete auch ab und zog die Abschlagsbeträge ein. Sie kündigte auch Preisänderungen an und wurde vom Netzbetreiber als Lieferant geführt. Meiner Auffassung nach ist in diesen Fällen klar, dass die Energen-Süd Vertragspartner geworden war und bis zum 31.12.2011 auch geblieben ist.
--- Ende Zitat ---

Exakt in gleicher Weise verlief auch mein Vertragsverhältnis. Verwunderlich ist diesem Zusammenhang nur, dass meine Vertragskündigung von der EGNW bestätigt wurde und sie auch den Netzbetreiber darüber informiert haben muss. Angesichts der Insolvenz der EnerGen Süd stellte sich mir die Frage, ob evtl. die EGNW einen Anspruch auf eine noch zu leistende Nachzahlung haben könnte, da beide Genossenschaften ja nun getrennte Wege gehen und mir der Zeitpunkt der Trennung ihrer Geschäftsbeziehungen nicht bekannt ist.
Nun warte ich eine Schlussrechnung ab, egal von welcher Stelle sie auch kommen mag. Der Nachzahlungsbetrag ist ja ohnehin kaum der Rede wert.

horst redeker:
Liebe Genossenschaftler, soeben fällt mein Blick ins Internet und da fallen mir vor Schreck die Augen aus dem Kopf: EnergenSüd hat sofort die Belieferung ihrer Kunden mit Strom und Gas eingestellt (Klickt die Seite von EnergenSüd an). Das heißt doch im Klartext, alle ca. 25 000 Kunden fallen sofort in die Grundversorgung. Kalkulationsfehler, unkontrolliertes Wachstum und hohe Personalkosten haben wohl der Geno-Idee das Genick gebrochen. Solch ein Desaster ist keiner Genossenschaft zu wünschen. Herr Guhl, was sagen Sie nun?
Horst Redeker

uwes:

--- Zitat ---Original von Energietourist
@uwes
da bringen sie aber etwas durcheinander. Wenn jemand mit der EGNW einen Vertrag zur Energielieferung schließt...
--- Ende Zitat ---

Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor? Falls ersteres der Fall wäre, dann hätten Sie das Schuldrecht neu erfunden.

Es ist sicherlich nicht leicht erkennbar aber m.E. ist durch die Vertragsbestätigung durch die Energen Süd, die nachfolgende Entnahme von Energie der Energen Süd aus dem Netz, die Abbuchung der Abschläge durch die Energen Süd klar ein Vertrag mit der Energen Süd geschlossen.

Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.

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