Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EnergenSüd insolvent

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Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von horst redeker
Mücke hat Sihler und Springer mit Unterstützung des Aufsichtsrates geholt. Immer schön bei der Wahrheit bleiben.
--- Ende Zitat ---
Na, dann wollen wir das auch mal tun. Im Mai 2011 haben Sie mir gesagt, dass Sie Herrn Sihler bei der EnerGenSüd abgeworben haben. Er solle nun für die EGNW den Einkauf machen. Außerdem war da noch ein Herr Hun...., den wollten Sie in den Vorstand berufen.(Ich wurde übrigens neulich gefragt, ob dieser Herr denn schon wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wurde). Das war natürlich alles geheim, der Aufsichtsrat sollte davon nichts wissen.

--- Zitat ---Original von Energietourist
es ist doch völlig klar: Mitglieder der EGNW sind von der Insolvenz der Energensüd dahingehend betroffen, dass erstens Abrechnungen verspätet oder gar nicht kommen und zweitens ein evtl. Guthaben aus eben solcher Abrechnung von der EnergenSüd weg ist. Als Mitglied der EGNW kann man dieses Guthaben aber von der EGNW verlangen oder mit zukünftigen Gas/Stromlieferungen verrechnen. Als Mitglied der EGNW ist einzig die EGNW der Ansprech-/Vertragspartner. Also, wenn keine Abrechnungen erfolgen, aus denen Guthaben zu erwarten sind (kann man sich nja leicht selbst ausrechnen, ob man nachzahlen muss oder was zurück bekommt), dann immer an die EGNW wenden!
--- Ende Zitat ---
Völlig richtig ! Der Vertrag wurde mit der EGNW geschlossen. Die EGNW hat ihren Kunden ausdrücklich mitgeteilt, dass die EnerGenSüd als Dienstleister auftritt. Alle Zahlungen, die die EGS abgebucht hat, muss sich also die EGNW anrechnen lassen. Zwischen der EGS und den EGNW-Kunden bestand niemals eine Geschäftsbeziehung.

--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
@ horst redeker
Ich glaube als sie diesen Beitrag geschrieben haben waren sie ein wenig verwirrt.
--- Ende Zitat ---
Das glaube ich allerdings auch. Vielleicht geht es Redeker aber nur noch darum, den Kopf aus der Schlinge zu bekommen. Die Generalversammlung hat den Aufsichtsrat beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen ihn zu prüfen. Und da er ja schließlich den ganzen Schlamassel zu verantworten hat, kann da schon der A... auf Grundeis gehen. Ich vermute aber, dass Haus und Oldtimersammlung bereits auf die Frau übertragen wurden. Obwohl..., es soll schon Fälle gegeben haben, wo auch das nach hinten los ging  :D

Didakt:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl:
Völlig richtig ! Der Vertrag wurde mit der EGNW geschlossen. Die EGNW hat ihren Kunden ausdrücklich mitgeteilt, dass die EnerGenSüd als Dienstleister auftritt. Alle Zahlungen, die die EGS abgebucht hat, muss sich also die EGNW anrechnen lassen. Zwischen der EGS und den EGNW-Kunden bestand niemals eine Geschäftsbeziehung.
--- Ende Zitat ---

Auf meine Frage hier habe ich noch keine Antwort erhalten. Ich stelle sie in diesem Thread noch einmal an @ jroettges:

\"Aus meinem mit Ablauf des 31.12.2011 beendeten Stromliefervertrag ist noch ein Sollsaldo von 26,40 € (selbst errechnet) zu begleichen. Bislang steht eine Schlussrechnung noch aus. Wer ist für diesen Betrag eigentlich nunmehr mein Gläubiger, die EGNW oder die EnerGen Süd?
Den Lieferauftrag habe ich seinerzeit der EGNW erteilt, die Vertragsbestätigung erhielt ich von der EnerGen Süd. Meine Vertragskündigung hatte ich vorsorglich beiden Unternehmen übermittelt.
Also, von wem habe ich eine Rechnung zu erwarten? Ich würde den Betrag gern der EGNW zugutekommen lassen.

jroettges:
@Didakt

Sie können die Frage gerne noch hundertfach wiederholen.
Antworten gebe ich Ihnen nicht hier.
Schreiben Sie mir eine Mail oder PN und nennen Sie mir Ihren Namen.

Netznutzer:
@ Didakt

Herr Roettges schrieb am 06.01.2012 hier im Forum: 31.12.2011 Zählerablesung


--- Zitat ---Bis zum 30. September 2011 hat die EnerGen Süd die Mitglieder der EGNW mit Gas beliefert. Seit dem 01.Oktober 2011 beliefert die EGNW ihre Mitglieder selbst mit Erdgas. Das war und ist allen Beteiligten bekannt.  Die EnerGen Süd wird das beendete Lieferverhältnis abgerechnet haben oder noch abrechnen.
--- Ende Zitat ---

Beliefert heisst in meinem Verständnis: LIEFERANT. Somit müsste es 2 Rechnungen geben, von Energensüd bis zum 30.09.2011, von EGNW ab 01.10.2011 bis zur Beendigung des Liefervertrags.

Sollte dem so sein, so wird Energensüd wohl ein Guthaben ausweisen, dass evtl. in die Insolvenzmasse läuft, und die EGNW eine Nachzahlung fordern, da die Abschläge evtl zu niedrig kalkuliert waren (12 gleiche Abschläge zu Beginn der Frostperiode).

Gruß

NN

Didakt:
@ Netznutzer

In meinem Fall ging es um die Belieferung mit Strom. Die letzte Jahresverbrauchsabrechnung erfolgte im August 2011. Von September bis zum 31.12.11 gab es keine Überzahlung durch Abschläge. Ich habe im Zuge der Schlussrechnung eine Nachzahlung zu erwarten.
Aber Sie sehen ja, zu dem konkreten Vertragsverhältnis ist hier keine Auskunft zu erlangen. Jetzt warte ich ab. Wahrscheinlich werde ich vom Insolvenzverwalter der EnerG Süd die Schlussrechnung erhalten. Vielleicht mahne ich sie auch an, weil sie gemäß EnWG bereits überfällig ist.Ich bin ungern ein säumiger Schuldner . ;)

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