Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Insolvenz der EnergenSüd
Stromfraß:
Netznutzer hat zwar Recht, aber für die meisten Kunden dürfte es ziemlich egal sein, ob Ersatz- oder Grundversorgung. Durch eine Gesetzesänderung ist eine kurzfristige Kündigung möglich.
Näheres z.B. hier:
http://strom.idealo.de/news/10210-energen-sued-pleite-stromversorgung-eingestellt-grundversorger-uebernehmen/
Für diejenigen, die den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den beiden Versorgungsarten wissen wollen:
--- Zitat ---Ersatzversorgung
Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert.Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz\" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden im Energiebereich (Stromgrundversorgungsverordnung) ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), das in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt.
--- Ende Zitat ---
ein_bayer:
Jetzt ist also passiert (Insolvenz), was ich schon seit Mitte November 2011 erwartet habe. Die Mitglieder wurden nicht informiert und die Vertreter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und in der Südwestpresse wurden nur Halbwahrheiten verbreitet.
Wer einen Genossenschaftsanteil gezeichnet hat und zumindest seit Anfang 2011 Strom bezieht, kommt noch ohne Verlust davon, weil der verlorene Anteil und das Eintrittsgeld (zusammen € 120) durch den (falsch kalkulierten) Strompreis kompensiert werden.
Aber alle, die nach dem August 2011 noch Anteile gezeichnet haben, sollten sich beim Insolvenzverwalter beschweren, wenn sie bei der Zeichnung nicht über die kritische Lage der EnS informiert worden sind. Ich weiß nicht genau, zu welchem Zeitpunkt der Kalkulationsfehler erkannt und genau beziffert wurde, aber spätestens im September 2011 müssen die finanziellen Folgen dem Vorstand der EnS klar geworden sein.
PLUS:
--- Zitat ---Original von ein_bayer
Aber alle, die nach dem August 2011 noch Anteile gezeichnet haben, sollten sich beim Insolvenzverwalter beschweren, wenn sie bei der Zeichnung nicht über die kritische Lage der EnS informiert worden sind. Ich weiß nicht genau, zu welchem Zeitpunkt der Kalkulationsfehler erkannt und genau beziffert wurde, aber spätestens im September 2011 müssen die finanziellen Folgen dem Vorstand der EnS klar geworden sein.
--- Ende Zitat ---
@ein_bayer, eine Beschwerde beim Insolvenzverwalter wird nichts nützen. Aber Sie stellen die richtige Frage.
Die Genossenschaftseinlage haftet und dass sie weg ist, ist wohl wahrscheinlich. Vom Insolvenzverwalter ist nichts zu erwarten. Gegenenfalls haften ausnahmsweise verantwortliche Vorstandsmitglieder.
Ein Vorstandsmitglied ist allerdings grundsätzlich nur der Genossenschaft verantwortlich und haftet ihr gegenüber.
Der Gesetzgeber hat einen Schadensersatzanspruch einzelner Mitglieder gegen den Vorstand im Genossenschaftsgesetz nicht vorgesehen. In besonderen Fällen wird eine Haftung des Vorstands etwa bei Verletzung der Anzeigepflicht und unerlaubten Handlungen aber gesehen. Jedes Vorstandsmitglied muss laut Gesetz die General- oder Vertreterversammlung unverzüglich einberufen und ihr anzeigen, wenn ein Verlust besteht und dieser durch die Hälfte der Geschäftsguthaben und Rücklagen nicht gedeckt ist.
Die Anzeigeverpflichtung des Vorstands dient auch dem Schutz der Mitglieder. Dem einzelnen Mitglied gegenüber haftet der Vorstand, wenn er falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt, wenn er wesentliche Faktoren unrichtig wiedergibt oder verschleiert oder in den Prüfungsunterlagen falsche Angaben macht. Unterlässt es der Vorstand, bei Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzuleiten oder bei einem Verlust der Hälfte des Geschäftsguthabens die Generalversammlung einzuberufen, so können die Genossen gegen den Vorstand vorgehen, wenn auf Grund dieser Verstöße das Geschäftsguthaben der Genossen vermindert wird oder verloren geht.
Dazu: §147 GenG §148 GenG §101 GenG §116 GenG
Wenn Mitglieder da etwa Ansprüche sehen und glauben etwas holen zu können, müssen sie außerhalb des Insolvenzverfahrens aktiv werden und rechtzeitig einen geeigneten Anwalt suchen. Der Insolvenzverwalter stellt ja eventuell auch noch Ansprüche.[/list]PS: Beispiel einer Genossenschaftspleite
Betroffener:
Hallo,
habe mich noch nicht besonders mit dem Insolvenzrecht beschäftigt, hat jemand eine Ahnung (bitte nicht spekulieren/vermuten), ob man bei evtl. Eröffnen des Insolvenzverfahrens (sofern noch Masse da ist) den Genossenschaftsanteil separat als Forderung anmelden kann oder wird wird dieser erst nachrangigst (d.h. nach Befriedigung aller anderen Gläubiger - ggf. nur qoutal) behandelt, so dass nix mehr rauskommen wird (wovon ich ausgehe).
Ist überhaupt noch eine Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich/möglich?
Freue mich über fundierte Antworten.
Letztendlich darf ich mich hinsichtlich eines Ausfalls des Genossenschaftsanteils (100 €) und eines Rückerstattungsanspruchs aus Lieferungen 2011 i.H.v. ca. 40 € nicht beschweren, der günstige Strompreis hat den Ausfall (mehr als) vollumfänglich komensiert.
netsracz:
Hallo zusammen,
schade, ich fand die Idee von EnerGen Süd einfach gut.
Müssen wir jetzt bei EnerGen Süd kündigen?
Und vor allem, hat jemand einen Alternativanbieter für Strom und Gas gefunden?
Viele Grüße
netsracz
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln