Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neue Preisrunde bei Tyczka  (Gelesen 11959 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline breneu

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Neue Preisrunde bei Tyczka
« am: 18. Februar 2012, 13:33:44 »
Mit heutiger Post flatterte die nächste Preiserhöhung des Anbieters von 9,21 auf nunmehr 9,97 Cent/kWh incl. Energie- und USt.
Den letztjähren Preiserhöhungen hatte ich jedesmal widersprochen, den Widerspruch aber am Ende zurückgenommen, da trotz mehrerer Anfragen hier im Forum (siehe Forumsbeitrag) keine wirkliche Hilfe kam und mir beim letzten Widerspruch die Kündigung durch den Anbieter angedroht wurde (siehe Forumsbeitrag).
Ich bin allerdings die standigen Preiserhöhungen leid. Hat jemand eine Idee, wie man am besten gegen die ständigen Preiserhöhungen des Anbieters vorgehen kann. Hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt, ist es sinnvoll, sich direkt an den BdE zu wenden?

Offline rbm

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Neue Preisrunde bei Tyczka
« Antwort #1 am: 18. Februar 2012, 13:42:20 »
Tja, auch ich habe heute die Preiserhöhung von denen bekommen! Ist schon ne ganz schöne Frechheit! Da war der Winter zu warm, denn wird sich das Geld halt über eine andere Weise geholt!!
Unsere scheiß Flüssiggaszentralanlage im Neubaugebiet kotzt mich langsam an! Wie konnte die Gemeinde nur so bekloppt sein!! Oh  man!

Widerspruch einlegen geht auch nicht, dann wird mit Kündigung des Vertragsverhältnises von denen gedroht! Hab ich auch schon durch!

Was kann man bloß machen! Kaum steigt der Ölpreis, schon meint Tygaz auch den Preis zu erhöhen runter gehts dann nicht mehr!!

Offline Jessie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Neue Preisrunde bei Tyczka
« Antwort #2 am: 20. Februar 2012, 14:06:08 »
Hallo,

wir haben eine Zähleranlage und einen Einzähler-Vertrag mit Tyczka und auch wir haben den netten Brief über die Preiserhöhung bekommen. Ich habe zwar den Post über den Umgang mit Widerspruchsschreiben seitens Tyczka gelegen, mich aber dazu entschlossen, mich nicht einschüchtern zu lassen und habe deshalb gegen die neuerliche Preiserhöhung Widerspruch eingelegt. Als Begründung habe ich u. a. angeführt, dass ich die Preiserhöhung nicht nachvollziehen kann, und zwar aus folgendem Grund. Ich habe im Internet unter http://www.kostenguenstiger.de/tarifrechner/gastarife/ die Gaspreise recherchiert. Laut dieser Tabelle lag der Gaspreis in unserer Region zum Zeitpunkt der letzten Preiserhöhung seitens Tyczka am 07.02.2011 bei 0,625 €/Liter. Zum Zeitpunkt der aktuellen Preiserhöhung lag der Gaspreis bei 0,620 €/Liter. Der Preis ist also um 0,8 % gesunken. Das ist nicht viel, lässt mich jedoch keinen Grund für eine Preiserhöhung seitens Tyczka erkennen. Außerdem habe ich auf einen Punkt im Einzähler-Vertrag hingewiesen, in dem geregelt ist, dass Tyczka zwar die Preise nach billigem Ermessen anpassen kann, jedoch bestrebt ist, eine einvernehmliche Preisgestaltung zu finden. Aufgrund meiner o. g. Recherche halte ich die aktuelle Preiserhöhung jedoch für unbillig im Sinne des § 315 BGB.

Schauen wir mal, wir sie darauf reagieren. Sollten Sie mir auch, wie einigen anderen hier im Forum, mit Kündigung drohen, werde ich denen mitteilen, dass ich den Vertrag aber nicht kündigen will und deshalb auch nicht einsehe, irgendwelche Kosten für die Abholung des Tank zu bezahlen. Wenn Sie auf eine Kündigung bestehen, sollen sie auch die Kosten tragen.

Gleichzeitig habe ich mir jedoch einige Angebote für einen neuen Einzähler-Vertrag bei Konkurrenzunternehmen eingeholt und sollte Tyczka überhaupt nicht einlenken wollen, werde ich versuchen, mit dem Konkurrenzunternehmen eine Einigung zu finden, ob diese eventuell die entstehenden Kosten für die Abholung des Alttanks übernehmen würden. Schließlich gewinnen sie mit mir einen neuen Kunden.

Harren wir der Dinge, die da kommen  :evil:

LG
Jessie

Offline breneu

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Neue Preisrunde bei Tyczka
« Antwort #3 am: 03. März 2012, 10:09:53 »
Ich glaube nicht, dass Tyczka an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Die wollen auf Biegen und Brechen ihren Preis durchsetzen und drohen anderenfalls mit Kündigung.
Werde mich mal direkt bei BdE informieren, ob die eine Möglichkeit sehen, die dauerenden Preiserhöhungen anzufechten.

Offline Jessie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Neue Preisrunde bei Tyczka
« Antwort #4 am: 27. März 2012, 00:13:57 »
Da Tyczka sich, wie erwartet, nicht auf Verhandlungen bezüglich des Preises einlässt, werde ich im nächsten Jahr meinen Einzählervertrag kündigen. Im nächsten Jahr deshalb, weil unser Tank erst jetzt im Februar von Tyczka mit 1.500 Litern gefüllt wurde und somit sicherlich erhebliche Kosten bezüglich der Absaugung auf uns zu kommen würden. Ich habe mir deshalb von einem anderen Anbieter ein Angebot machen lassen, was mir ganz gut gefällt. Da ich nach wie vor nicht die nötigen finanziellen Mittel habe, um einen eigenen Tank zu kaufen, schlägt mir der neue Anbieter folgendes vor:

Da wir erst im Februar getankt haben und mit 1.500 Litern erfahrungsgemäß 1 Jahr hinkommen, soll ich Tyczka eine weitere automatische Betankung untersagen. Nächstes Jahr im Februar müssten dann noch ca. 30 % im Tank sein. Damit kommen wir dann locker über den Sommer, so dass wir den Vertrag fristgemäß zum Ablauf des Vertragsjahres, im August, kündigen können. Die Abholung des Tanks lassen wir jedoch nicht Tyczka machen, sondern das erledigt der neue Anbieter, in einem \"Abwasch\", sprich: er stellt uns den neuen Tank auf und bringt den Tyczka Tank zu denen. Für den Transport des Tyczka-Tanks und das Aufstellen des neuen Tanks berechnet er 300 € (soviel haben wir damals bei Tyczka allein für das Aufstellen des Tanks bezahlt). Der neue Tank wird vorerst gemietet, jedoch mit vertraglich festgehaltener Kaufoption. Bei jeder Betankung habe ich die Möglichkeit, zu wählen, ob ich den Gesamtbetrag mit einem Mal oder in 11 Raten zahlen möchte.

Jetzt jedoch meine Frage. Der neue Anbieter erklärte mir, dass die Gasleitung, also die Leitung vom Tank im Garten bis in unser Haus, Eigentum von Tyczka ist. Ich hab jedoch überhaupt keine Lust, die ganze Leitung wieder auszubuddeln. Im Zählervertrag von Tyczka stehen folgende Absätze:

1) Die Gasversorgungsanlage besteht aus einem 1,2 Tonnen Flüssiggasbehälter (Standard, oberirdisch). Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung, ggf. Absperreinrichtung am Flüssiggasbehälter, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und ggf. Haus-Druckregelgerät, Fundamentplatte. Diese Bestandteile sind Eigentum von Tyczka Totalgaz. Leistungsgrenze ist die Hauptabsperreinrichtung. Tyczka Totalgaz und der Kunde sind sich einig, dass alle Teile der Gasversorgungsanlage nur zu einem vorrübergehenden Zweck mit Grund und Boden verbunden sind (§ 95 BGB) und somit im Eigentum von Tyczka Totalgaz sind und verbleiben.

2) Im Fall einer Beendigung dieses Vertrages obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport der Gasversorgungsanlage zum nächsten Tyczka-Behälterlager. Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche obliegt dem Kunden. Die Rohrleitungen werden von Tyczka Totalgaz ordnungsgemäß stillgelegt und verbleiben im Grundstück; Tyczka Totalgaz ist nicht zur Entfernung der Rohrleitungen verpflichtet.

Aus den beiden Absätzen werde ich nicht ganz schlau. Bedeutet das, dass wir die Fundamentplatte an Tyczka aushändigen müssen? Wenn die Rohrleitungen im Grundstück verbleiben, können die dann für den neuen Gasanschluss verwendet werden? Lässt sich Tyczka die verbleibenden Rohrleitungen evtl. auch noch mal fett bezahlen?

Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gesammelt und kann mich \"aufklären\".

LG
Jessie

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz