Selbes Problem gab es vor ein paar Jahren in einem mir gekannten Fall.
Einmal hat man die Freigabe erteilt, einem andere Kunde dieser Firma hat man ein paar Tage später diese Freigabe verweigert.
Was nützen Verträge, wenn man sich nicht daran hält?
Die Firmen wissen offensichtlich, dass die Kunden den langen juristischen Atem nicht haben und dann evtl auch noch ohne Rechtsschutzversicherung dastehen, was ein Handeln umso mehr mit einem finanziellen Risiko verknüpft. Die Kunden werden dann schon einlenken. Auf Firmenseite leistet man sich Anwälte, die diese Situationen dann immer wieder zugunsten der Firmen meistern. Anwälte kosten Geld. Mit einem Teil des teuer verkauften Gases, kann man sich das dann eben schon mal leisten.
Hat D...Gas wenigstens den eigenen Preis reduziert? In den Verträgen heißt es oft sinngemäß so: wenn ein anderer....., dann kann der Kunde bei seiner Vertragsfirma das Gas zu denselben günstigen Konditionen beziehen.
Zitieren sie doch den Außendienstmitarbeiter mal ins Haus und lassen sich das von ihm erklären. Briefpapier ist so geduldig!
Rechtliche Schritte wären natürlich angebracht. Haben sie eine Rechtsschutzversicherung, die das abdecken würde?
Eigentlich wäre hier auch der Gang zu den Verbraucherschützern angesagt aber dort ist man in Sachen Flüssiggas und Verträge absolut unterbelichtet.
Kaum verständlich, macht man sich dort doch immer zum Anwalt des kleinen Verbrauchers.
Guten Erfolg!
H. Watzl