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Autor Thema: Flüssiggastankvertrag - und nu?  (Gelesen 6917 mal)

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Offline Tiphy

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Flüssiggastankvertrag - und nu?
« am: 01. Februar 2012, 01:26:13 »
Hallo liebes Forum,

ich bin seit kurzem \"stolzer\" Besitzer einer Flüssiggasanlage durch Kauf eines Hauses und habe hier im Forum schon fleißig gestöbert und habe trotzdem noch mal einige Fragen:
Ich habe einen Vertrag zur Nutzung und Wartung der Anlage unterschrieben, wie es auch die Vorbesitzerin getan hat. Die Überlegung ist nun, da wir aus den 2 Jahresvertrag nicht mehr rauskommen, entweder zu versuchen, den Tank zu kaufen oder aber einen eigenen in 2 Jahren anzuschaffen und den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Wenn wir den Tank kündigen, müssen wir wie üblich den Rücktransport und die Kosten dafür laut Vertrag übernehmen.

Nun meine Fragen:
1) Wie sind eure Erfahrungen und Vorgehensweisen, um den Tank zu erwerben? Vielleicht auch innerhalb solcher Verträge, um vielleicht schon vorher Flüssiggas auf den freien Markt zu erwerben oder müssen wir jetzt 2 Jahre ausharren?

2) Wie kommt es zu solchen komischen Konstellationen, dass mein Tank eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren hat und der Gaslieferungsvertrag monatlich kündbar ist? Heißt dass, ich kann den Liefervertrag kündigen und den Vertragstank vom Haus abnehmen lassen und einen anderen eigenen Tank anschließen? was müsste ich bei diesem Vorgehen technich beachten?

3) Mit welchen Kosten muss ich für den Rücktransport eines 5000l Tanks rechnen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Offline Watzl

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Flüssiggastankvertrag - und nu?
« Antwort #1 am: 13. Februar 2012, 07:41:31 »
zu Pkt 1

Viele Erfahrungen zeigen, dass es immer schwieriger wird, einen einen Vertragstank als Eigentum zu erwerben. Die Firmen wollen das immer weniger.
Einen Versuch ist es aber immer wert.

Solange man vertraglich gebunden ist, gibt es keine Möglichkeit, das Gas auf dem freien Markt zu kaufen. Man wird keinen freien Händler finden, der sich die Finger daran verbrennen will. Die rechtliche Situation ist auch eindeutig.

Der Ausstieg sollte geplant werden und beginnt mit der Kündigung des Vertrages. Vorher sollte man natürlich überprüfen, was nach der Kündigung alles auf einen zukommt.


zu Pkt 2

2 Jahre Tankmiete, monatliche Kündigungsmöglichkeit beim Gasliefervertrag ?!?!?

Unsinnig und doch sinnvoll. Sie kündigen den Gasliefervertrag, haben dann aber keine Möglichkeit, sich von einem freien Händler beliefern zu lassen, weil der nicht in einen Vertragstank tanken darf. Also - sie werden, wenn sie Gas brauchen wieder beim Vertragsmann einkaufen müssen und den Liefervertrag daher wieder verlängern.

Wenn sie den Leifervertrag kündigen und Gas bei einem anderen Händler kaufen wollen, dann müssen sie den Tankvorzeitig  zurückgeben. Aus der 2 -jährigen Vertragszeit für den Tank wird ihnen dann der ehemalige Vertragshändler irgendetwas stricken, weil sie die Vertragslaufzeit für den Tank nicht einhalten wollen.

Wir der Tank dann aber zutückgegeben, haben sie alle Kosten dafür zu tragen. Lesen sie ihren Vertrag genau durch und sie werden sicherlich hierzu die Details finden.

Technisch gesehen stellt der Umstieg von Vertrag- auf Eigentumstank keine Problem dar.
Vertragstank abklemmen, eigenen Tank anklemmen. Natürlich drehen sie da keine Schraube selber. Das machen Fachleute, wie z.B Heizungsbauer. Der Lieferant ihres eigenen Tankes wird ihnen da auch behilflich sein.

KOSTEN:

Schwer zu sagen. Wird eine unterirdischer Tank ausgegraben, ist das mit mehr Aufwand verbunden als wie wenn ein oberirdischer Tank einfach an den Haken genommen wird. Beim eingebuddelten Tank sind evtl. Pflaster aufzureißen und anschließend wieder zu verlegen. Zeit und Geld!

Den Abtransport lassen sich die Vertragsfirmen natürlich auch bezahlen und sie bleiben bei den Kosten dafür nich am unteren Ende der Preisskale stehen.

Fragen sie ganz konkret nach, lassen sie sich die Kosten für den Rückbau etc. von ihrem derzeitigen Vertragspartner darlegen.

Die beste Lösung wäre natürlich, den Vertragstank als Eigentum zu erwerben. Für diesen Fall fordern sie auf jeden Fall die Tankunterlagen, wie z.B. das Tankprüfbuch von ihrem Vertragshändler. Der Kaufvertrag dient dann als Nachweis für einen freien Händler, dass sie wirklich einen eigenen Tank haben.

H. Watzl

 

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