Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeit von Strompreisen

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von energienetz
Natürlich steht der Verein und auch der Prozesskostenfonds zu all denen, die nicht den geforderten Rechnungsbetrag sondern einen begründet gekürzten Betrag zahlen und auch das Preisänderungsrecht des Versorgers in Frage stellen. Es gibt hier also keine Änderung der bisherigen Vereinsposition. Im Rahmen des Energieschutzbriefs und auch der Anwaltshotline berät jeder Anwalt in eigener Verantwortung. Wer also seit Jahren kürzt und in den Fonds regelmäßig einzahlt, für den hält sich das Risiko selbst im Fall eines verlorenen Gerichtsverfahrens in engen Grenzen. Nach wie vor entscheidet aber der Fonds jeden Einzelfall einzeln. Im übrigen trägt der Fonds die Kosten eines Gutachtens nur in sehr überschaubaren Einzelfällen.
--- Ende Zitat ---

In einem Prozess stellt sich die Frage nach der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sowieso überhaupt nur dann, wenn die Voraussetzungen dafür vorlliegen, also wenn wirksam ein Preisänderungsrecht eingeräumt wurde, es um die Frage der Billigkeit geht, der Versorger die notwendigen Anknüpfungstatsachen, also die  zwischenzeitliche Entwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren einschließlich Preissockel vorgetragen (BGH, Urt. v. 19.11.08 Az. VIII ZR 138/07 Rn. 39) und durch gerichtliches Sachverständigengutachten unter Beweis gestellt hat und der betroffene Kunde einen solchen entscheidungserheblichen Vortrag sodann auf entsprechenden Hinweis weiter bestreitet.

Kommt ein Verfahren an einen solchen Punkt, kann man sich immer noch überlegen, wie man sich dieser besonderen Prozesssituation stellt.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von marten
Nur wenn von seiten des BdE diese Empfehlungen raus gegeben werden.
...
Die Empfehlung, dass ich die Abschläge aufgrund des Risikos zukünftig nicht kürzen soll, ist keine Einzelmeinung einer einzelnen Anwältin im Rahmen des Energieschutzbriefes, sondern wird gestützt durch den BdE.
--- Ende Zitat ---
Das glaube ich einfach nicht! Schon die Formulierung \"des/den BdE\" ist viel zu allgemein gehalten. Das hört sich an, als würde black behaupten \"der BGH hat gegen die Verbraucher entschieden\" und wir würden deswegen alle unseren Preisprotest aufgeben ;)



--- Zitat ---Warum soll ich alleine weiter kämpfen, die Preise meines Versorgers kürzen wie in der Vergangenheit, wenn ich in der Frage alleine dastehe
...
Mir fehlt einfach der Rückhalt.
--- Ende Zitat ---
Ach ja? Was glauben Sie eigentlich, was wir alle hier gerade versuchen?
Nur leider scheinen Sie bereits so resigniert, verunsichert und mutlos zu sein, dass Sie unsere Rat- und Vorschläge gar nicht mehr aufnehmen wollen.

Und das, obwohl der worst case bei Ihnen noch gar nicht eingetreten ist. Sorry, bei allem Verständnis, aber das kann ich nun nicht mehr nachvollziehen. Bitte denken Sie noch einmal gründlich über alles nach!
Jeder von uns hatte wohl schon einmal eine Phase, in der er starke Zweifel hatte und am liebsten alles hingeschmissen hätte. Aber bitte glauben Sie mir, der Kampf lohnt sich, Sie brauchen nur einen anderen Anwalt!



Siehe auch:
BGH schlägt sich auf Verbraucherseite
BGH VIII ZR 113/11 Verkündungstermin 14.03.12 Rückforderung Sondervertrag ohne Widerspruch

marten:
@Kampzwerg

Sie zitieren Urteile für Sondervertragskunden und nicht für grundversorgte Kunden.

Zu der Gläubwürdigkeit meiner Aussage, fragen Sie den verantwortlichen
Herrn vom Bde,der uns zum kämpfen auffordert.

Ich habe keine Lust hier als Lügner hingestellt zu werden.

RR-E-ft:
@Kampfzwerg

Wirklich nicht fein.

@marten

Ich sehe wirklich keinerlei Grund, warum Sie nun anders vorgehen sollten, als all die Jahre bisher schon, in denen noch gar keiner die - nun auch stark thematisierte -  Frage gestellt hatte, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht in der Grundversorgung überhaupt wirksam sei.

Und dazu zitiere ich nochmals für die Grundversorgung die jüngsten Entscheidungen des BGH:

BGH, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10 - Grundversorgung Strom- und
BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 - Grundversorgung Gas.

energienetz:

--- Zitat ---Original von marten
@Kampzwerg

Sie zitieren Urteile für Sondervertragskunden und nicht für grundversorgte Kunden.

Zu der Gläubwürdigkeit meiner Aussage, fragen Sie den verantwortlichen
Herrn vom Bde,der uns zum kämpfen auffordert.

Ich habe keine Lust hier als Lügner hingestellt zu werden.
--- Ende Zitat ---
Hier liegt ganz offensichtlich ein Missverständnis vor, ich hatte marten das schon als privatmail mitgeteilt. Die Meinung der Vereins hatte ich doch schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

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