Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Billigkeit von Strompreisen
bolli:
Also ich glaube, @marten ist nicht mehr zu retten (also als Mitstreiter zu halten). Wenn selbst einfachste Handlungshinwiese aus \"Angst\" nicht mehr umgesetzt werden wollen. Das muss letztlich auch jeder selbst wissen.
Aber was ich viel bedenklicher finde ist, wenn nun schon \"BdE-Anwälte\" solche Empfehlungen geben, OBWOHL sie doch wissen sollten, dass entscheidende Fragen derzeit noch in einer höchstgerichtlichen Klärung sind. Es gab schon immer regionale Gerichte, die anders entschieden haben als die Mehrheit oder sogar der BGH. Dafür gibt\'s Berufung und Revision oder auch Nichtzulassungsbeschwerde. Und trotzdem schaffens einige (leider) nicht zu einer \"richtigen Entscheidung\". Aber einige sind dann doch durchgekommen und haben eine zumindest für den Augenblick günstige Entscheidungslandschaft z.B. im Sondervertragsbereich geschaffen. Das damit das eigentliche Problem der \"billigen Energiepreise\" nicht gelöst ist, ist bedauerlich aber derzeit nun mal nicht zu ändern.
Aber wenn die Anwälte der Verbraucher nun schon so früh die Flinte ins Korn werfen, kann man es ganz vergessen. Wie sollen \"willige Verbraucher\" denn ihre Interessen wahren, wenn sie keinen vernünftigen Anwalt finden. Es war ja in der Vergangenheit in bestimmten Regionen schon schwer genug einen versierten Anwalt zu finden, der die Angelegenheit zu einem angemessenen Preis vertrat. Das scheint nun ja noch schwerer zu werden.
marten:
@bolli
Ich würde es weniger Angst nennen, bei mir ist mehr Resignation.
Nur wenn von seiten des BdE diese Empfehlungen raus gegeben werden.
Dann stelle ich die Frage?
Warum soll ich alleine weiter kämpfen, die Preise meines Versorgers kürzen wie in der Vergangenheit, wenn ich in der Frage alleine dastehe.
Ich habe mich bestimmt nicht leicht einschüchtern lassen ( gerichtlicher Mahnbescheid) usw, es gab immer Gerichte die gegen den Verbraucher entschieden, auch der BGH hat ja einige unsinnige Entscheidungen getroffen,
aber wenn selbst dem Bde das Risiko zurzeit zu hoch erscheint Abschläge zu kürzen, was soll ich als Einzelkämpfer weitermachen.
Mir fehlt einfach der Rückhalt.
userD0003:
Die (wenig nachvollziehbare) Empfehlung der Anwältin wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, im Rahmen von Leistungen des Energieschutzbriefes gegeben.
Frage an den BdEV: Wenn sich das Mitglied nicht an diese Empfehlung hält, hat das für ein Gerichtsverfahren möglicherweise negative Auswirkungen auf Leistungen des Prozesskostenfonds?
Sollte das so sein, geht deshalb diese Empfehlung der Anwältin vom BdEV aus, weil diesem das Prozesskostenrisiko (Stichwort: Gutachterkosten) bei einem Billigkeitsverfahren zu hoch ist???
energienetz:
Natürlich steht der Verein und auch der Prozesskostenfonds zu all denen, die nicht den geforderten Rechnungsbetrag sondern einen begründet gekürzten Betrag zahlen und auch das Preisänderungsrecht des Versorgers in Frage stellen. Es gibt hier also keine Änderung der bisherigen Vereinsposition. Im Rahmen des Energieschutzbriefs und auch der Anwaltshotline berät jeder Anwalt in eigener Verantwortung. Wer also seit Jahren kürzt und in den Fonds regelmäßig einzahlt, für den hält sich das Risiko selbst im Fall eines verlorenen Gerichtsverfahrens in engen Grenzen. Nach wie vor entscheidet aber der Fonds jeden Einzelfall einzeln. Im übrigen trägt der Fonds die Kosten eines Gutachtens nur in sehr überschaubaren Einzelfällen.
marten:
Die Empfehlung, dass ich die Abschläge aufgrund des Risikos zukünftig nicht kürzen soll, ist keine Einzelmeinung einer einzelnen Anwältin im Rahmen des Energieschutzbriefes, sondern wird gestützt durch den BdE.
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