Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeit von Strompreisen

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marten:
@RR-E-ft
Danke erstmal an Herrn Fricke für seine Ausführungen, besonders zum Thema Verjährung. Das hat mir schon mal weitergeholfen.

@Kampfzwerg

Fakt ist:
Die Einschätzung meiner Anwältin ist keine Einzelmeinung.
Es geht um die Einschätzung der Erfolgsaussichten vor Gericht, die anscheinend regional unterschiedlich sind.
Für ihren Bereich kann die Empfehlung anders sein, trotz gleicher Rechtslage.
Wie geschrieben, habe ich mit dem Bund der Energieverbraucher in Verbindung gesetzt.


Wir wissen doch, Recht haben und Recht bekommen, sind immer zwei Paar Schuhe.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von marten
Wir wissen doch, Recht haben und Recht bekommen, sind immer zwei Paar Schuhe.
--- Ende Zitat ---
Aber manchmal passen sogar beide  ;)


Sollten Sie tatsächlich vielleicht irgendwann einmal verklagt werden, haben sich heute geltende Meinungen und Einschätzungen vielleicht wirklich geändert.
Einzelmeinungen hin oder her. Und dann? Wären Sie genau so weit wie heute.  
Nur die Sorgenfalten, davon gäbe es wohl mehr  :)



P.S. Woher wissen Sie, bzw. wer sagt denn, dass das keine Einzelmeinung wäre? Jetzt sagen Sie bitte nicht, Ihre Anwältin ;-)

marten:
@Kampfzwerg

Nein, nicht von meiner Anwältin.

Lesen Sie mal in den Zeilen meines letzten Betrages, dann wissen Sie wen ich meine.

gruss

marten

userD0003:

--- Zitat ---Original von marten - am 06. und 07.01.2008:
Da die RWE bis zu Klärung der Rechtslage nicht auf die Verjährung verzichten will, ( das passt zu dem schlechten Ruf der Versorger)
heisst das für den Verbraucher auf keinen Fall unter Vorbehalt zu bezahlen, wenn er sein zuviel gezahltes Geld noch mal widersehen will.

Auf was soll ich denn warten, wenn ich unter Vorbehalt bezahle. Auf die Verjährung vielleicht?Die Entscheidung das Risiko einzugehen oder nicht einzugehen kann Dir keiner nehmen.

Jeder der die Rechnungen des Versorgers gekürzt hat und Geld einbehalten hat, muss doch damit rechnen irgendwann mal verklagt zu werden. Nur wenn man gleich einknickt, dann hat man schon verloren.
--- Ende Zitat ---
 ;)

marten:
Deshalb werde auch ich nicht unter Vorbehalt zahlen. Da für mich keine
Rückzahlungsklage in Frage kommt.

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