Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeit von Strompreisen

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userD0003:
Nach dieser Antwort (mit dem fragwürdigen Vergleich mit der katholischen Kirche   X( ) kann ich den Frust von \"marten\" sehr gut nachvollziehen.

Didakt:
@ RR-E-ft

Sie schrieben in Ihrem Beitrag von heute, 13:09 Uhr, u.a.


--- Zitat ---… insbesondere wenn das Gericht einen frühen ersten Termin mit Güteverhandlung verfügt
--- Ende Zitat ---
.

Meine Frage hierzu mit der Bitte um Beantwortung, obwohl sie nicht die vorliegende Thematik betrifft:
Wie ist es zu bewerten, wenn der Richter die gemäß § 278 ZPO vorgeschriebene Güteverhandlung nicht von Amts wegen vornimmt? Kann die Unterlassung zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen führen? Ggf. zu welchen?

RR-E-ft:
energienetz hat recht. Die Änwälte, die sowohl den Verein als auch  betroffene Verbraucher beraten, beraten jeweils in eigener Verantwortung und müssen jeweils in eigener Verantwortung beraten. Soweit zwischen uns Kollegen tatsächlich unterschiedliche Auffassungen bestehen sollten, wovon ich noch nicht gänzlich überzeugt bin, dann kann der Verein deshalb kein \"Papstwort\" sprechen. Die Kollegen können nur versuchen, wenn sie etwaiger unterschiedlicher Auffassungen zu einzelnen Aspekten gewahr werden,  sich gegenseitig in kollegial- konstruktiven Diskussionen mit den treffenderen Argumenten zu überzeugen. Diskussionen finden auch regelmäßig statt. Es verbleibt jedoch dabei, dass die Anwälte vollkommen eigenverantwortlich beraten. Mit eben jener berechtigten Erwartung wenden sich betroffene Verbraucher schließlich auch an die Rechtsanwälte. Im Übrigen sind betroffene Verbraucher so mündig, sich selbst einen Überblick zu verschaffen, zumal hier im Forum die neueste Entwicklung anhand der höchtrichterlichen Rechtsprechung immer möglichst nachvollziehabr und allgemeinverständlich aufgezeigt wird.

Kampfzwerg:
Ob dieser letzten beiden Erklärungen von @energienetz und @RR-E-ft und der damit implizierten Konsequenzen, bin ich , ehrlich gesagt und zumindest vorläufig, fassungs- und sprachlos.

[@RR-E-ft: Mein Modus ist entsprechend zur Zeit \"standby\" und das fröhliche Lachen blieb mir gerade im Halse stecken.]

Edit:
Da Sie gerade in Ihrem Beitrag alle Wortkombinationen, die \"eigenverantwortlich\" in sämtlich möglichen Varianten beeinhalten, extra noch einmal unterstrichen haben, schlage ich vor, zu dem Thema \"anwaltliche Haftung\" einen  eigenen Grundsatz- Thread zu eröffnen und alle möglichen Aspekte anwaltlicher Haftungsmöglichkeiten in diesem und möglichst ausführlichst ! aus allen Blickwinkeln zu beleuchten und zu erörtern!
Um den berechtigten Erwartungen (!) der Verbraucher auch möglichst hilfreich dienlich sein zu können!

marten:
@RR-E-ft
Es braucht auch kein Papstwort gesprochen werden.
Nur möchte ich gerne wissen wie der BdE zu wichtigen Fragen steht.

Der zweiseitige Text Probleme beim Preiskampf den ich von Herrn Peters bekomme, den er mir ohne sonstigen Kommentar dazu geschickt hat, unterstützt ja die Empfehlung von Frau Holling aufgrund der örtlichen Rechtslage meine Abschläge nicht weiter zu kürzen.
Ich glaube andere, die hier mitgelesen habe sind auch der Meinung.
Das soll er dann auch so sagen.

Was soll ich jetzt machen, als Verbraucher und Mitglied des BdE?

Der Empfehlung nicht folgen, zumal der BdE von Frau Holling auch beraten wird.

Soll ich die Anwaltsliste durchklicken, und hoffen einen Anwalt zu finden der mir eine andere Empfehlung gibt, wie die von Herrn Fricke oder noch eine 3 und 4 Meinung einholen.

Und dazu noch mal wieder neues Geld und noch mehr Nerven lassen.
Ich denke da verlangt man ein wenig viel, selbst von einem mündigen Verbraucher.

Warum bin ich denn dann Mitglied im Verein geworden, habe den Energieschutzbrief in Anspruch genommen, und zahle seit Jahren in den Prozesskostenfonds?

gruss

marten

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