Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Generalversammlung

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herbertj:
@ uwes
also gibt es einen neuen vorstand. und wer ist das, wenn man fragen darf?

der vergleich zum fußball finde ich unpassend, da ich das hier nicht als spiel betrachte. und richtig ahnung hat meiner meinung nach keiner der herren. aber beim fußball entscheidet nur einer und übernimmt die verantwortung. bei einer genossenschaft sieht es ja anders aus.

ich meine die zahlen und bilanzen bis heute. wie ist denn die egnw finanziell bis dato gestellt?

das mit der satzung habe ich, zugegebener maßen, schon am freitag nicht ganz verstanden. sagte der versammlungsleiter nicht, dass der vorstand letztendlich über der gv bzw. der satzung steht?

userD0003:

--- Zitat ---Original von herbertj
das mit der satzung habe ich, zugegebener maßen, schon am freitag nicht ganz verstanden. sagte der versammlungsleiter nicht, dass der vorstand letztendlich über der gv bzw. der satzung steht?
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Original von Neu-Genosse am 14.06.2012
... ich denke sie sollten sich ein wenig mehr mit dem Genossenschaftswesen beschäftigen, dann wären die Fragen ein wenig sinnvoller und würden nicht zu einigen Stunden Nachhilfeunterricht herausfordern. Was der Vorstand will ist vollkommen egal, es kommt darauf an was die Mitglieder wollen.
--- Ende Zitat ---
Dem ist nichts hinzuzufügen !   ;)

herbertj:
@h´berger

doch, nämlich die aussage von dem versammlungsleiter, den sie ja nicht gehört haben, da sie ja nicht vor ort waren....und ich, wie o.g. nicht korrekt wieder geben kann, da ich in steno nicht fit bin ;)

uli07:
Das ist ja wie im echten Leben!
Der eine geht nicht auf \"unergiebige Chaosveranstalltung\", die anderen waren wahrscheinlich in 3 verschiedenen GV´s und alle schreiben sich die Finger wund......

Gruß  Uli07

uwes:

--- Zitat ---Original von herbertj
das mit der satzung habe ich, zugegebener maßen, schon am freitag nicht ganz verstanden. sagte der versammlungsleiter nicht, dass der vorstand letztendlich über der gv bzw. der satzung steht?
--- Ende Zitat ---

Das Thema ist auch schwer verständlich und auch schwer zu erklären. Ich versuche es mal.

Die Generalversammlung und die Satzung können den Vorstand nicht daran hindern, einen rechtsverbindlichen vertrag mit einem (oder mehreren)Dritten abzuschließen, der nicht gewollt ist oder von den Beschränkungen einer Satzung über die \"Außengeschäfte\" erfasst wird. Der Vertrag bleibt grundsätzlich erst einmal wirksam.

Der Vorstand macht sich gegenüber der Genossenschaft schadensersatzpflichtig, aber die eG bleibt an den Vertrag gebunden. So ist es grundsätzlich, aber es gibt natürlich Ausnahmen. Grund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass sich ein Dritter auf die unbeschränkte  Vertretungsbefugnis des Vorstands verlassen können soll.

Hier liegt der Fall laut Aussagen der Beteiligten aber so, dass die maßgeblichen Verhandlungen (wenn es solche überhaupt gab) immer nur zwischen Vorstand und Kreye sen. geführt wurden, dieser also Erklärungs- und Wissensvertreter von FirstCon gewesen ist, wenn auch formal sein Sohn Jannik als GF von FirstCon  den Vertrag gezeichnet hatte.
Dann sich FirstCon aber nicht auf die unbeschränkte Vertretungsmacht berufen, sondern muss sich das Wissen von Kreye sen. zurechnen lassen. und diesem war die Beschränkung auf 10.000,-- € Geschäfte bekannt, wie man ja auch in der Gv gesehen hatte.

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