Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Generalversammlung

<< < (17/40) > >>

uwes:

--- Zitat ---Original von Netznutzer

--- Zitat ---Außerdem kann man dann endlich beim Grundversorger einen Preiswiderspruch einlegen, der sich auf den Gesamtpreis und nicht nur auf dessen Erhöhung bezieht.
--- Ende Zitat ---

Das geht wohl erst, wenn man nach Beginn der Grund/Ersatzversorgung eine Preiserhöhung erhält. Ansonsten gilt der Preis zu Beginn der Versorgung als akzeptiert und vereinbart.
--- Ende Zitat ---

Sie haben meine Nachricht nicht richtig gelesen. Man kann u.a. dann einen einseitig festgesetzten Preis akzeptieren, wenn man nicht widerspricht. Da auch der anfagngspreis einseitig festgesetzt wird, kann man dem Preis in der Grundversorgung sofort widersprechen. Der Widerspruch bezieht sich dann auf den Gesamtpreis.

@Herbertj

Ihre Anstrengungen, das Vorstandshandeln erträglicher darzustellen ehrt Sie, lenkt aber nicht davon ab, dass sich hier ein unglaublicher Vorgang zugetragen hat.

Meine Anmerkungen zu Ihren Darstellungen hier wie folgt:


--- Zitat ---so wie ich das verstanden habe hat der vs dem ar die info vorab gegeben, dass die verträge unterschrieben werden aus den gründen, die auf der gv vorgetragen wurden. auf grund ein einer änderung zur gunsten der egnw wurde der vertrag überarbeitet.
--- Ende Zitat ---

Welche Änderung mit welchen Vorteilen meinen Sie? Meines Wissens gibt es nur einen Vertrag, der die EGNW zu erheblichen Zahlungen verpflichten soll, obwphl FirstCon das gesamte Kundengeschäft von der EGNW übertragen bekommen sollte.
Die Vertragsleistungen wurden in der GV mit dem Kauf eines Autos vom  beschrieben, wenn der Verkäufer dem Käufer noch Geld dazu gibt, wenn der Käufer das Auto kauft.


--- Zitat ---der ar hat die geänderte fassung erhalten und unterstellte nun dem vs, einen beschluss ignoriert zu haben, der einen tag nach der vertragunterschrift von ar einging. also vertrag unterschrieben, nächster tag beschluss vom ar nicht zu unterschreiben, tags darauf änderung vorgenommen.
--- Ende Zitat ---

Bringen Sie hier nicht etwas durcheinander? Der AR hat einen Vertragsentwurf erhalten, der zum Zeitpunkt des Erhalts schon unterschrieben war. Zugleich hatte der Vorstandsvorsitzende dem AR mitgeteilt, er würde den Vertrag erst nach der GV unterzeichnen.

@alle

Der (ehemalige) AR - Vorsitzende Kreye und der Vorstandsvorsitzende Herr Lange vereinbaren einen Vertrag, nach dem die gesamten Kunden der EGNW der FirstCon \"überschrieben\" werden sollten. Als Gegenleistung dafür sollte die EGNW auxch noch Geld dazu geben.

Das wäre (in größer natürlich aber im Ergebnis nicht anders)  ja so, als ob der  Deutsche Bank Vorstand alle Deutsche Bank Kunden der Commerzbank überschreibt und die Deutsche Bank dafür der Commerzbank noch Geld gibt.

Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.

masterflok:

--- Zitat ---Original von Frl.Sonnig
Also, der Strompreis wurde vor dem Vertrag angehoben und ändert sich jetzt nicht mehr. Das ist das Eine.

[...]

Ich war auch da, saß fast ganz hinten und Herr Kreye hat gesagt das eine Bankbürgschaft akzeptiert wird..

[...]

Zudem werden die Sicherheiten von Südweststrom, die dort hinterlegt sind, einfach an die Firstcon weitergeleitet!

[...]

In dem Beispiel von Herrn Lange, Präsentation, wurde von Provisionszahlungen in Höhe von  5,-€ pro Megawatt Stunde Strom und 1,-€ pro MWH Gas gesprochen. Andere Anbieter geben weniger und/oder nur eine einmalige Provisionszahlung pro Kunde, wobei Firstcon monatlich zahlt, solange Kunden da sind.
--- Ende Zitat ---
Der Strompreis ändert sich nicht mehr? Gibt es eine vertraglich festgehaltene Preisbindung? FirstCon kann, meiner Auffassung nach, jederzeit den Preis nach oben korregieren, was sollte sie daran hindern?

[...]

Uhrzeit? Wann soll er das gesagt habe? Das müsste ja dann im Protokoll wiederzufinden sein!

[...]

Bei Südweststrom liegt eben kein Geld, das hat doch Herr Redeker gesagt. Die EGNW bürgt lediglich für 150.000€, Geld ist jedoch nie geflossen!

[...]

FirstCon verspricht der EGNW eine Provision von 0,5cent je Kilowattstunde Strom. Hierzu möchte ich mal eine kleine Rechnung durchführen.

(PLZ: 30890)
FirstCon Direktkunde: 22,12cent je kWh ; 121,92€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1006,72€

FirstCon über EGNW: 22,54cent je kWh ; 125,66€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1027,26€
Provision an EGNW: 20€
Effektivpreis: 1007,26€

Und die Setup-Kosten sind an dieser Stelle noch gar nicht berücksichtigt!


Aber schon erstaunlich, dass einige wirklich meinen, dass Angebot sei gut!  :rolleyes:

Frl.Sonnig:
Nachdem Sie alles in Frage stellen hören Sie jetzt auf die Aussage von Redeker????

Wie Sie sehr schön errechnet haben, eine durchschnittliche Provision von 20,-€ pro Haushalt an die EGNW zahlt, rechnen Sie doch mal weiter...

20,-€ x ca. 3000 Mitglieder dividiert durch 12 Monate + die Gasprovison nach dem gleichen Modell ....= monatliche Provisionszahlung

Zudem gibt es bestimmt auch Stromkunden in der EGNW, die als Firma etc. einen viel höheren Verbrauch haben.

Wenn man die Erklräung zum Wirtschaftsplan 2012 zugelassen hätte und eine Erläuterung des Jahresabschlusses bekommen  hätten , wüßten wir jetzt alle, was jetzt oder in der Zeit als Lieferant monatlich als Gewinn, nach Abzug aller Kosten, rüber gekommen wäre.

Aber die Mehrheit hat entschieden und so müssen wir abwarten was da noch kommt.

....aber hatte ich Sie nicht so verstanden, dass Sie sowieso schon alle Verträge gekündigt haben??? Warum dann noch diese Aufregung?

masterflok:
Haben Sie überhaupt meine Rechnung verstanden? Nach ihrer Logik glauben Sie wohl auch an Mobilfunkgeräte zum Kaufpreis von nur einem Euro ... Wieso? Weil Sie die Gesamtkosten nicht überblicken! Die \"ach so tolle\" Provision zahlt indirekt der Kunde. Hinzu kommen die Setupkosten in der Höhe von 73.000€ (netto). Je nach Kundenzahl (aktuell stark rückläufig!) benötigt die Genossenschaft 1-2 Jahre um überhaupt das erste mal eine Provisonszahlung zu verbuchen!

Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist preislich günstiger, wenn alle Genossen direkt zu FirstCon gehen, sprich ein Kostenvorteil existiert ab dem 01.07. nicht mehr!

userD0003:

--- Zitat ---Original von herbertj
wenn sie da waren, wüßten sie das ihre zahlen so nicht stimmen:

sicherheitsleistungen von ca. 150.000,-€ nicht in bar sondern als bankbürgschaft (würde herr kreye annehmen!)
setup kosten für die egnw 72.000,-€, die ander häfte übernimmt firstcon!!!

... und die dienstleisterkosten von 144.000,-€p/a. für sh fallen weg!

für mich heisst dass sh 144.000,-€ eingespart, dafür 72.000,-€ € bezahlt (einmalig) in diesem jahr also schon mal plus 72.000,-€ ...
--- Ende Zitat ---
@herbertj, da bringen Sie anscheinend etwas durcheinander:

1. Sicherheitsleistungen von ca. 150 T€ durch EGNW: Ob \"in Bar\" oder als \"Bankbürgschaft\" ist im Ergebnis egal. Eine Bankbürgschaft ist ein Kredit, für den eine lfd. Avalprovision an die Bank zu zahlen ist. Aber aufgrund der Eigenkapitalsituation wird keine Bank diesen Kredit ohne entsprechende Sicherheitsleistung einräumen! Und wenn bisher nur die EGNW für die Stromlieferung bürgen musste, dann ist das etwas völlig anderes.

2. Setup-Kosten ca. 146 T€, davon 50% durch EGNW: Das sind einmalige Kosten für das Anlegen des Kundenstamms bei FirstCon bzw. deren Dienstleister. Die Dienstleisterkosten (bei sh bisher 144 T€ p.a.?) fallen auch bei FirstCon weiterhin an und werden, wie von @masterflok bereits ausgeführt, durch die Kunden mit dem GP/AP bezahlt . Also keine Ersparnis, sondern einmalig, zusätzliche Kosten von 73 T€!

Insgesamt wäre die Liquidität der EGNW mit mind. 223 T€ belastet worden, das Geld dürfte aber nicht vorhanden sein.

Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, wie man das bei einer Wiederaufnahme der Energielieferung lösen will!?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln