Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Nach dem Jahreswechsel
ein_bayer:
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)
Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?
PLUS:
--- Zitat ---Original von ein_bayer
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)
Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?
--- Ende Zitat ---
Vermutlich ist die Rechtswirkung gemeint. Das ist bei Satzungsänderungen so:
§ 16 Änderung der Satzung (6) Der Beschluss hat keine rechtliche Wirkung, bevor er in das Genossenschaftsregister des Sitzes der Genossenschaft eingetragen ist.
Es musste auch erst der neue Vorstand eingetragen werden:
Veränderung GnR 720022 - 10.01.2012
EnerGen Süd eG, Ulm, (Tokajerweg 96, 89075 Ulm).
Nicht mehr Vorstand: Claus, Harald, Elchingen, *31.03.1943.
Bestellt als Vorstand: Wetzel, Armin, Bad Saulgau, *21.03.1966.
Amtsgericht Ulm
Nach Beantragung durch den Vorstand dürfte die Eintragung unverzüglich erfolgen. Eine vorherige Information nutzt dem einfachen Mitglied wenig. Bei einer Vertreterversammlung hat es keinen Einfluss mehr - siehe hier:
Das einfache Mitglied Leitsatz OLG Schleswig, Urteil vom 6.12.2007:
--- Zitat ---Ein einfaches Mitglied einer eG, das nicht Mitglied der Vertreterversammlung ist, kann Beschlüsse der Vertreterversammlung nicht anfechten. Daran hat sich auch nach der Reform des Genossenschaftsrechts 2006 nichts geändert.
--- Ende Zitat ---
[/list]PS:
Vielleicht überlegen sich Mitglieder anderer Genossenschaften (EGNW ..) unter diesem Aspekt zweimal, ob sie für die Einführung einer Vertreterversammlung stimmen.
SabbelMR:
Auf der Internetpräsenz der EnS findet man jetzt folgenden, neuen Text auf der Startseite:
--- Zitat ---....
Der Energie-Markt in Deutschland wird nach wie vor von vier großen Konzernunternehmen beherrscht. Sich in einem solchen Umfeld zu behaupten ist kein Spaziergang. Die Ursprungsidee zu manifestieren und zukunftsfest zu machen, ist das vorrangige Ziel von Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und der aktiven Genossenschaftsmitglieder. Stellen Sie sich vor, dass der Strom aus Ihrer Steckdose nicht nur von \"Ihrem Unternehmen\" geliefert, sondern auch aus einem \"Kraftwerk\" kommt, welches Ihnen anteilig gehört! EnS strebt deshalb an, auch die Energieerzeugung in die eigene Hand zu nehmen. Das entlastet nicht nur Ihre Haushaltskasse, das macht Sie und jedes Mitglied unabhängiger von Oligopol-artigen Strukturen im Energiemarkt.
....
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebung durch mich)
Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?
PLUS:
--- Zitat ---Original von SabbelMR
Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?
--- Ende Zitat ---
mit Solar ist wohl klar! Wieso? Weshalb? Warum? :
=15\']... und der Rente vom Dach...solarconsult Was denn sonst, bei diesem erfahrenen Fachmann[/list]Sonnige Aktivitäten, was bleibt da noch für die Versorger eG?[*]Module auch gen Norden[*]Jürgen Kübler, Vorstandsmitglied der Bürgerenergiegenossenschaft Ehingen[*]Genossenschaft installiert zweite PV-Anlage[*]Der Strom reicht für 13 Haushalte[/list]
SabbelMR:
Ach deshalb Kraftwerk in Anführungsstrichen.
Naja, den Energiebedarf von ca. 30000 bundesweiten Kunden, darunter auch mittelständisches Gewerbe, mit Solar aus der eigenen Region zu decken - viel Spaß ;)..
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