Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

31.12.2011 Zählerablesung

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Netznutzer:
Wenn die Mitglieder einen Energiebezugsvertrag mit EGNW geschlossen haben, ist es für sie völlig irrelevant, welchen Dienstleister sich EGNW zu Hilfe genommen hat, um alles abzuwickeln! Es gibt nur ein Vertragsverhältnis. Sollte dem nicht so sein, wären die Machenschaften der EGNW gleichzusetzen mit denen der Teldafax, die, soweit bekannt, ebenfalls diverse Verträge mit \"Töchtern/Schwestern\" oder Sonstigen geschlossen hat.
Siehe hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/Kunden-sollen-nochmal-blechen-article4952176.html . Wenn EGNW seinen Dienstleister nicht im Griff haben sollte, geht dies nicht zu Lasten des Kunden.

Gruß

NN

jroettges:
Es geht doch nicht um den Dienstleister. Das ist und bleiben die Stadtwerke Schwäbisch Hall. Mit diesem Dienstleister haben EnerGen Süd und EGNW jeweils einen sogenannten Sherpa-Vertrag.

Bis zum 30. September 2011 hat die EnerGen Süd die Mitglieder der EGNW mit Gas beliefert. Seit dem 01.Oktober 2011 beliefert die EGNW ihre Mitglieder selbst mit Erdgas. Das war und ist allen Beteiligten bekannt.

Die EnerGen Süd wird das beendete Lieferverhältnis abgerechnet haben oder noch abrechnen.

Netznutzer:

--- Zitat ---   Bis zum 30. September 2011 hat die EnerGen Süd die Mitglieder der EGNW mit Gas beliefert. Seit dem 01.Oktober 2011 beliefert die EGNW ihre Mitglieder selbst mit Erdgas.
--- Ende Zitat ---

Das ist eindeutig!

Gruß

NN

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von jroettges
Bis zum 30. September 2011 hat die EnerGen Süd die Mitglieder der EGNW mit Gas beliefert.
--- Ende Zitat ---

Den Vertrag haben die Mitglieder aber mit der EGNW. Nur diese steht den Mitgliedern gegenüber in der Verantwortung. Von wem die EGNW das Gas liefern lässt, kann den Kunden herzlich egal sein.

--- Zitat ---Original von jroettges
Die EnerGen Süd wird das beendete Lieferverhältnis abgerechnet haben oder noch abrechnen.
--- Ende Zitat ---
Und wann ? Die Endabrechnung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Wir haben Januar ! Der Vorstand sollte sich im Interesse der Mitglieder (und auch im eigenen Interesse) darum kümmern, dass schnellstmöglichst eine Abrechnung erfolgt. Da der Lieferantenwechsel vor der Heizperiode erfolgte, werden entsprechend hohe Rückzahlungen fällig werden. Kann die EnerGenSüd diese überhaupt noch leisten ? Die Kunden werden die gezahlten Abschläge bei der nächsten Abrechnung in Abzug bringen, egal ob diese an die EnerGenSüd oder an die EGNW geleistet wurden. Das Problem hat die EGNW, wenn sie sich die bis zum 30.09. gezahlten Abschläge von der EnerGenSüd zurückholen muss.

userD0003:
Uneingeschränkte Zustimmung, ein Erdgasvertrag der EGNW-Mitglieder besteht von Beginn an ausschließlich mit der eigenen Genossenschaft. Sollten Vorstand und Aufsichtsrat eine andere Auffassung vertreten, wie soll dann eine AGB wirksam einbezogen worden sein ?

Waren die von EnerGen Süd eingezogenen Abschlagszahlungen für den Abrechnungszeitraum 01.10.10 bis 30.09.11 bestimmt? Wenn das so ist, werden sich größere Erstattungsansprüche zwangsläufig nur für Kunden ergeben, die nicht für den kompletten Zeitraum Gas bezogen haben.

Die von EGNW jetzt initiierte Zwischenabrechnung per 31.12.2011 dürfte kaum zur Lösung der Liquiditätsprobleme beitragen. Dafür müsste wohl die Vertragslaufzeit/der Abrechnungszeitraum auf z.B. 1.7. - 30.6. jeden Jahres geändert werden.

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