Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

31.12.2011 Zählerablesung

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userD0003:
@jroettges

Anmerkung zu der Erläuterung in Ihrem \"Schaubild\":
Ein Lieferbeginn im Mai eines Jahres (mit Verbrauchsabrechnung im April des Folgejahres) wäre optimal für den Versorger, da kaum eine Vorfinanzierung des Gasverbrauchs notwendig - der Kunde würde allerdings mit seinen Zahlungen bis zu rd. 27% in Vorleistung treten!
Ausgewogen wäre ein Abrechnungszeitraum Juli-Juni (evtl. Aug.-Juli).

Diese Anmerkung für den Fall, dass für die Zukunft entsprechende weitere \"Zwischenabrechnungen\" angedacht sind.  ;)

Energietourist:
So richtig nachvollziehen kann ich diese Zwischenrechnung auch nicht.
Ich z.B. habe 5 Abschläge gezahlt (von August bis Dezember).
Die Heizung hab ich erst im November angestellt, also hab ich kaum was verbraucht, aber massiv Abschläge gezahlt. Da bekomme ich garantiert so um die 200€ zurück. Jetzt aber der Pferdefuß:
EGNW hat innerhalb einer guten Woche (28.11.-6.12.) 3 Abschläge abgebucht (Okt., Nov., Dez.). Davor hat 2x EnergenSüd (Aug., Sep.)
abgebucht. Selbst, wenn EGNW nur ab Oktober abrechnen will, wird das ein Eigentor. EGNW muss doch flüssig sein! Wo sind die Sommerabschläge gelandet?

jroettges:
@Energietourist

In August und September sind Sie von der EnerGen Süd beliefert worden. Der Dienstleister hat die Abschläge eingezogen und wird mit Ihnen abrechnen, denn mit dem September endete das Lieferverhältnis mit der EnerGen Süd. Der EGNW standen die von Ihnen gezahlten Abschläge nicht zu. Sie hat sie auch nicht erhalten.

Die Abbuchung der Abschläge in Ihrem Lieferverhältnis mit der EGNW ist leider aus organisatorischen Gründen verspätet und in zwei statt in drei Aktionen erfolgt.

Energietourist:
@jroettges

da wird sich EnergenSüd natürlich viel Zeit lassen. Die haben kein Geld und werden die Abschläge fast komplett zurück zahlen müssen, weil im August+September kaum Gas verbraucht wurde.
Allerdings kann sich die EGNW nicht aus der Verantwortung stehlen.
Ich habe einen Liefervertrag als Mitglied mit EGNW, woher EGNW das Gas bezieht, ist mir schnuppe. Sollte ich in der EGNW Abrechnung Oktober-Dezember eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten, können sie sicher sein, dass sie die nicht eher bekommen, als dass die EnergenSüd mit mir abgerechnet hat.
Also manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln, was sich einige so einfallen lassen.

userD0003:
@Energietourist

Energiewirtschaftsgesetz/neu § 40, Ziff. 4:
\"Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher ... die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.\" !

Haben Sie EnerGen Süd angemahnt um ggf. nach 4 Wochen die Schlichtungsstelle einschalten zu können ? - Was der EGS zusätzliche Kosten von 350 EUR einbringen würde.  :D

Es ist nicht hinnehmbar, dass die EGNW Sie allein im Regen stehen lässt !!!

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