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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!

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egn:

--- Zitat ---Original von Energiesparer51
Das ist ja sehr schön, nur wenn dem Recht auf Einspeisung kein Anspruch auf Vergütung gegenübersteht, wird das dem Einspeiser nicht so recht gefallen.
--- Ende Zitat ---

Der Anspruch auf Vergütung ist über die Direktvermarktung heute schon gegeben. Und natürlich kann der Gesetzgeber bis dahin auch noch besondere Regelungen für diese Anlagen treffen, da dieser ein Interesse hat dass die Anlagen weiter am Netz bleiben und nicht durch neue Anlagen mit Vergütungsanspruch ersetzt werden.

Netznutzer:

--- Zitat ---Und selbst wenn 66 GWp installiert sind werden die Anlagen selbst bei besten Sonnenschein in der Regel nur etwa 70 % der installierten Leistung liefern. Das sind als dann etwa 46 GW. Das liegt in der Regel unterhalb der Mittagsspitze.
--- Ende Zitat ---

Das ist prima, weil dann kein Wind weht, keine Biogasanlage nach Marktprämienmodell mit doppelter Kapazität einspeist und auch alle anderen EEG Träger abgeschaltet sind, um der PV Vorrang zu geben. Ich lach mich gleich schlapp hier.


--- Zitat ---Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen? Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.
--- Ende Zitat ---

Zum Einen ist das aktuelle Gesetz nicht das EEG 2012, aber das nur am Rande, zum Anderen haben die nach EEG geförderten Anlage ausdrücklich Vorrang vor denen, die nicht nach EEG gefördert werden. Anlagen, die aus dem EEG herausgefallen sind, können sich nicht auf EEG berufen, da sie nich darunter fallen.


--- Zitat ---Ihre Rechnung falsch
--- Ende Zitat ---

Meine Rechnung ist nur deshalb falsch, weil ich den Preis mit USt. gewählt habe. EEG Generator ist nur das Panel, der ganze andere Ramsch den Sie hier nennen, ist nicht relevant. Ich weiss, dass gerade die PV-Freunde allen möglichen Blödsinn mit in Ihre Anlagenkosten reinbrinegen wollen, um nicht so dazustehen, wie aufgezeigt, das geht so weit, dass selbst Laubbläser als Geschäftsausstattung versucht werden, ertragsmindernd mit in die Anlagen GuV eingebracht zu werden (und natürlich anteilig der verbrauchte Strom/Benzin von den Teilen), versuchen Sie daher nicht, die exorbitante Förderung schön zu schreiben, jeder, der Augen im Kopf hat und das kleine 1x1 beherrscht, sieht hier den Schiefstand.

Ich habe Ihnen schon mehrfach aufgezeigt, dass Ihre Art zu rechnen nicht den Tatsachen entspricht, und wenn dieses ganze Gedöns, dass gebraucht wird, mit einberechnet wird, dann ist es selbstverständlich ein enormer Unterschied, ob die Anlage 1 kW hat, oder 1000. Daher kann nur der Modulpreis entscheidend sein, da das Modul den Strom produziert, was dahinter passsiert, ist für das EEG zweitrangig.

Gruß

NN

Energiesparer51:

--- Zitat ---Original von egn


Der Anspruch auf Vergütung ist über die Direktvermarktung heute schon gegeben.
--- Ende Zitat ---

Wie das? Selbstverstädlich kann jeder EEG-Anlagenbetreiber die Direktvermarktung wählen, nur muss er sich dafür dann selbst einen Stromhändler suchen und den Preis mit dem aushandeln. Das wird für den EEH-verwöhnten PV-Einspeiser sicher \'ne tolle Sache.

Ich denke, Privat-Solarier werden dann versuchen ihren Strom mehr oder weniger sinnvoll vollständig selbst zu verbrauchen und Investoren werden überlegen, ob sie die Flächen nicht einer neuen Nutzung, die dann mehr Rendite verspricht, zuführen können.

egn:

--- Zitat ---Original von Netznutzer
Zum Einen ist das aktuelle Gesetz nicht das EEG 2012, aber das nur am Rande, zum Anderen haben die nach EEG geförderten Anlage ausdrücklich Vorrang vor denen, die nicht nach EEG gefördert werden. Anlagen, die aus dem EEG herausgefallen sind, können sich nicht auf EEG berufen, da sie nich darunter fallen.

--- Ende Zitat ---

Auch wenn die Anlagen keine Vergütung nach dem EEG erhalten, fallen sie dennoch unter das EEG.


--- Zitat ---Meine Rechnung ist nur deshalb falsch, weil ich den Preis mit USt. gewählt habe. EEG Generator ist nur das Panel, der ganze andere Ramsch den Sie hier nennen, ist nicht relevant. Ich weiss, dass gerade die PV-Freunde allen möglichen Blödsinn mit in Ihre Anlagenkosten reinbrinegen wollen, um nicht so dazustehen, wie aufgezeigt, das geht so weit, dass selbst Laubbläser als Geschäftsausstattung versucht werden, ertragsmindernd mit in die Anlagen GuV eingebracht zu werden (und natürlich anteilig der verbrauchte Strom/Benzin von den Teilen), versuchen Sie daher nicht, die exorbitante Förderung schön zu schreiben, jeder, der Augen im Kopf hat und das kleine 1x1 beherrscht, sieht hier den Schiefstand.

--- Ende Zitat ---

Nun ohne das was sie als Blödsinn bezeichnen ist die Einspeisung von Strom nicht möglich. Deshalb ist und bleibt Ihre Rechnung völlig falsch.


--- Zitat ---Ich habe Ihnen schon mehrfach aufgezeigt, dass Ihre Art zu rechnen nicht den Tatsachen entspricht, und wenn dieses ganze Gedöns, dass gebraucht wird, mit einberechnet wird, dann ist es selbstverständlich ein enormer Unterschied, ob die Anlage 1 kW hat, oder 1000. Daher kann nur der Modulpreis entscheidend sein, da das Modul den Strom produziert, was dahinter passsiert, ist für das EEG zweitrangig.

--- Ende Zitat ---

Ok, dann bauen Sie doch mal eine Anlage mit diesem Modul die ins Netz einspeist. Sie werden nach ihrer Rechnung dann ganz schnell Millionär werden und können den Strom dann schon zum Börsenpreis einspeisen.

@Energiesparer51:
Die Ökostromversorger sind ganz scharf auf Strom der weniger als der Börsenpreis kostet.

Und die Betreiber von Großanlagen erzielen mit den abgeschriebenen Anlagen weit höhere Renditen als mit neuen Anlagen. Da beginnt das goldene Zeitalter für den Investor.

Die AKWs sind ja auch nicht einfach abgerissen worden als sie abgeschrieben waren.

Energiesparer51:

--- Zitat ---Original von egn

Und die Betreiber von Großanlagen erzielen mit den abgeschriebenen Anlagen weit höhere Renditen als mit neuen Anlagen. Da beginnt das goldene Zeitalter für den Investor.

Die AKWs sind ja auch nicht einfach abgerissen worden als sie abgeschrieben waren.
--- Ende Zitat ---

Das klingt logisch, nur ist bei Windenergieanlagen doch zu beobachten, dass aus heutiger Sicht kleine Altanlagen nicht mehr unterhalten werden und vom Netz gehen bzw. über das Repowering durch neue Anlagen ersetzt werden, die wieder nach EEG gefördert werden.

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