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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von egn

Die Aussage dass PV-Anlagen ohne EEG Vergütung nicht zum Zuge kommen würden ist schlicht falsch. Denn da die Grenzkosten nahezu 0 sind gibt es keinen Grund für die Betreiber der Anlagen ihre Wechselrichter abzustellen wenn der Preis unterhalb der eigenen Gestehungskosten liegt. Jede verkaufte kWh liefert einen Deckungsbeitrag. Effektiv gibt es auch keinen Einspeisevorrang mehr. Die Einspeisung erfolgt alleine wegen der geringen Grenzkosten.
--- Ende Zitat ---

Wenn der PV-Strom dank geringer Grenzkosten von ganz allein  weg geht, wie warme Semmeln und jede verkaufte kWh einen Deckungsbeitrag leistet, dann braucht es wohl keinen gesetzlichen Einspeise- und Vergütungsanspruch mehr. Fraglich, warum man den gesetzlichen Einspeise- und Vergütungsanspruch  dann nicht sofort ersatzlos streichen kann.
 
Der PV- Anlagenbetreiber mit Grenzkosten nahezu 0 sollte dann wohl mit dem weit darüber liegenden Börsenpreis gut auskommen?

Wo soll denn dann eigentlich der Punkt liegen, bis  zu dem es noch einer Förderung bedarf?

Dieser Punkt sollte sich wohl  irgendwie bestimmen lassen.

Er hängt wohl ab von den Stromerzeugungskosten, den Gestehungskosten,  die nicht eben gering sind.

Wie rechnet sich eine PV- Anlage, die noch nie gefördert wurde,  bei vollständigem Fortfall der EEG- Förderung?
Wie rechnet sich also eine PV-Anlage, die von Anfang an ohne jedwede Förderung auskommen muss?

Netznutzer:

--- Zitat ---Sieht man heute 20 Jahre in der Zukunft dann haben wir um 2030 rund 15 GW an PV-Leistung (Degradation) die zum Marktpreis einspeisen. Auch dann wird die Einspeisung marktbestimmend sein.
--- Ende Zitat ---

Interessant. Ich halte folgendes dagegen:

Für 2011 erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft einen Ausbau der Photovoltaik-Leistung um rund 5 Gigawatt. Am Ende des Jahres könnten somit insgesamt 22 Gigawatt Leistung installiert sein, das deckt in etwa 3 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis zum Jahr 2020 wird der Solarstrom-Anteil auf mindestens 10 Prozent wachsen. Somit deckt PV in Deutschland bei ca. 20GW inst. Leistung 3% des Bruttostromverbrauchs. Die drei Prozent sollen bis 2020 also in neun Jahren auf 10% des Bruttostromverbrauchs wachsen, also braucht man bis 2020 mind 66GW inst. PV Leistung somit wird ein jährlicher Zubau von mindesten 5 GW benötigt.

Wenn Sie meinen, die Anlagen, die dann ohne EEG zum Marktpreis einspeisen, helfen, muss ich Sie enttäuschen. Sie werden aus dem Netz genommen, denn dann haben die Einspeiseanlagen Vorrang, die nach EEG gefördert werden. Nach dem aufgeführten Beispiel werden also 50 GW inst. nach EEG geförderte PV-Leistung, Einspeisevorrang vor 15 GW aus der EEG-Förderung herausgefallener dezentraler Einspeisung haben.

Dies Wunschdenkenszenario, PV sorgt für sinkende Strompreise, funtioniert nicht, weil niemand seine erzeugte Energie verschenken wird, sondern sich immer am höchsten Marktpreis orientieren wird.

Wenn jemand heute einen Kanister Benzin aus der Garage holt, den er vor 20 Jahren zu 99 Pfennigen/Liter befüllt hat, wird er den Inhalt natürlich zum heutigen Preis verkaufen, also ca. 1,50€/l und nicht zu 50 Cent/l, nur weil er diese damals für das Produkt bezahlt hat.

PV Einspeiser sind keine Gutmenschen, sondern Unternehmer, deren Ziel es ist, Gewinne zu erzielen, sie sind keinen Deut besser als alle anderen Energieerzeuger, und in der Gier stehen sie diesen auch um nichts nach, ganz im Gegenteil, gerade die EEG-Einspeiser sind es, die immer mehr versuchen, Gesetze so zu verbiegen, dass Sie sich nach Möglichkeit in keiner Form an den Kosten für Ihre Produktion beteiligen, sondern diese der Allgemeinheit aufdrücken.

Da nützt auch kein Versuch, durch die Augenwischerei der sogen. Netzparität, die in diversen Spannungsebenen und bei div. EEG-Produktionsarten schon längst überschritten ist, den Mist schönzuschreiben. Stattdessen wird von dieser vorher doch so arg gescholtenen Regierung, die Marktprämie eingeführt, damit die Anlagen, deren Förderung unterhalb/nahe der Marktpreise liegen, doch wieder mehr bekommen. Redet man als EEG-Fan natürlich nicht so gern drüber, dass man wieder einen ordentlichen Schluck aus der Pulle erhalten hat.

Wer will hier behaupten, dass 25 ct/kWh bei solchen Modulpreisen überhaupt gerechtfertigt sind? http://www.photovoltaikanlage.biz/Anzeigenmarkt/942?_kk=ac%20dc%20converter&_kt=97029724-36de-44ed-9488-f2aaa5948dff  740€/kW!  Jedes inst. kW bekommt 250€ pro Jahr, macht 5.250€ in 21 Jahren. Mehr muss dazu nicht mehr gesagt werden.

Gruß

NN

egn:

--- Zitat ---Original von Netznutzer
Wenn Sie meinen, die Anlagen, die dann ohne EEG zum Marktpreis einspeisen, helfen, muss ich Sie enttäuschen. Sie werden aus dem Netz genommen, denn dann haben die Einspeiseanlagen Vorrang, die nach EEG gefördert werden. Nach dem aufgeführten Beispiel werden also 50 GW inst. nach EEG geförderte PV-Leistung, Einspeisevorrang vor 15 GW aus der EEG-Förderung herausgefallener dezentraler Einspeisung haben.

--- Ende Zitat ---

Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen?

Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.


--- Zitat ---EEG 2012:
§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung
(1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Er-neuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die Verpflichtung nach Satz 1 und die Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und Ab-satz 4 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

--- Ende Zitat ---

Auch nachdem die Anlage nicht mehr nach EEG gefördert wird ist sie eine Anlage die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt.

Und selbst wenn 66 GWp installiert sind werden die Anlagen selbst bei besten Sonnenschein in der Regel nur etwa 70 % der installierten Leistung liefern. Das sind als dann etwa 46 GW. Das liegt in der Regel unterhalb der Mittagsspitze.


--- Zitat ---Dies Wunschdenkenszenario, PV sorgt für sinkende Strompreise, funtioniert nicht, weil niemand seine erzeugte Energie verschenken wird, sondern sich immer am höchsten Marktpreis orientieren wird.

--- Ende Zitat ---

Am Markt ergibt sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Da jeder seinen Strom verkaufen möchte muss er soweit mit dem Preis herunter dass er im Rahmen der Merit-Order und des zu erwartenden Bedarfs zum Zuge kommt. Dies macht er am sichersten wenn er zu Grenzkosten anbietet. Über die Merit-Order ergibt sich dann der Preis aus den Grenzkosten des teuersten Kraftwerks. Da das auch 2030 wohl immer noch konventionelle Kraftwerke sein werden wird der Preis weit höher als die Grenzkosten der aus dem EEG-gefallenen Kraftwerke sein.


--- Zitat ---Wer will hier behaupten, dass 25 ct/kWh bei solchen Modulpreisen überhaupt gerechtfertigt sind? http://www.photovoltaikanlage.biz/Anzeigenmarkt/942?_kk=ac%20dc%20converter&_kt=97029724-36de-44ed-9488-f2aaa5948dff  740€/kW!  Jedes inst. kW bekommt 250€ pro Jahr, macht 5.250€ in 21 Jahren. Mehr muss dazu nicht mehr gesagt werden.

--- Ende Zitat ---

Ihre Rechnung falsch da sie ohne Berücksichtigung von Wechselrichter, Installationsmaterial, Installation und Anschluss erfolgt ist. Für die fertige Anlage muss man dann wohl etwa das Doppelte zahlen. Zudem werden zu diesem Preis auch nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Es ist eher ein Abverkauf von Lagerbeständen zu oder unterhalb der Produktionskosten von einem Hersteller der seine Module nicht los wird. Wer will schon Dünnschichtmodule wenn er nicht viel teurer Poly Module mit einer mehr als doppelt so hohen Flächeneffizienz bekommt.

Ihr Beispiel ist aber trotzdem ein weiterer Beweis dass die Erzeugungskosten von PV den Stromgestehungskosten der konventionellen Energieerzeugung immer näher kommen. Sobald die kompletten Anlagen weniger als etwa 800 €/kWp kosten liegen die Kosten bei etwa dem Peakpreis an der Strombörse. Ab da ist dann keinerlei finanzielle Förderung mehr nötig. Natürlich muss es zur Erreichung des Ziels einer weitgehend regenerativen Versorgung weiterhin einen Anschlusszwang für die Versorger geben und auch ein Vergütungsmodell für neue und aus dem EEG gefallene Anlagen. Das Vergütungsmodell muss sich dann aber am tatsächlichen stunden-genauen Peak-Preis an der Strombörse orientieren.

Energiesparer51:

--- Zitat ---
Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen?

Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.




--- Ende Zitat ---

Das ist ja sehr schön, nur wenn dem Recht auf Einspeisung kein Anspruch auf Vergütung gegenübersteht, wird das dem Einspeiser nicht so recht gefallen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wo soll denn dann eigentlich der Punkt liegen, bis  zu dem es noch einer Förderung bedarf?
Dieser Punkt sollte sich wohl  irgendwie bestimmen lassen.
Er hängt wohl ab von den Stromerzeugungskosten, den Gestehungskosten,  die nicht eben gering sind.
--- Ende Zitat ---
Dieser Punkt liegt, wie ich schon mehrfach sagte, wohl ein paar wenige Jahre nach der Netzparität.
Das hängt dann vom weiteren \"Preisverfall\" der PV-Gestehungskosten und von der Endkunden-Strompreisentwicklung ab.
Genau lässt sich das nicht vorhersagen, wie die Erfahung lehrt. Schließlich hatte noch vor 4 oder 5 Jahren kein Schwein im Traum daran gedacht, dass die Netzparität schon 2012 bis 2014 (je nach Sichtweise) erreicht werden könnte.

Es ist aber nach dem heutigen EEG-Förderszenario auch gar nicht notwendig, diesen Zeitpunkt genau vorherzubestimmen und im Voraus dafür neue Gesetze zu beschließen.

Mit der jetzigen Regelung für die PV-Vergütungen ergibt sich ja ganz automatisch - wenn man ab Netzparität die Eigenverbrauchsvergütung streicht - mit dem weiteren Zubau eine Senkung der Förderung, bis sie allmählich bedeutungslos wird.

Man kann m.E. die Sache in der jetzigen Form erst mal weiterlaufen lassen und dann zu einem Zeitpunkt, wo man sicher ist, dass die erhöhte Einspeisevergütung bedeutungslos geworden ist und Neuanlagen keinerlei Förderung mehr bedürfen, die Einspeisevergütung auf Börsenpreisniveau senken oder auf eine freie Vermarktung umstellen. Einzig der Abnahmevorrang des EE-Stroms muss bleiben.

Es tut also derzeit keine Not, sich über den exakten Zeitpunkt den Kopf zu zerbrechen.
Es reicht, wenn die Politik hier wachsam bleibt und die Regeln evtl. nochmal nachsteuert, wenn sich Probleme mit überbordendem oder absterbendem PV-Zubau zeigen.


--- Zitat ---Wie rechnet sich eine PV- Anlage, die noch nie gefördert wurde,  bei vollständigem Fortfall der EEG- Förderung?
Wie rechnet sich also eine PV-Anlage, die von Anfang an ohne jedwede Förderung auskommen muss?
--- Ende Zitat ---
Das ist doch nicht schwer, das kann man sich ganz einfach zusammenreimen - und wurde hier im Forum schon mehrfach dargestellt:

Die Einnahmen aus dem zu erwartenden Eigenverbrauchsanteil - hier also die eingesparten Stromeinkaufskosten - und dem zu erwartenden Einspeiseerlös (Menge x z.B. Börsenpreisvergütung) müssen gegenüber den Investitionskosten, Finanzierungskosten und den laufenden Betriebskosten mindestens eine angemessene Rendite ergeben, so dass es sich lohnt, das Geld in eine PV-Anlage und nicht anderswo zu investieren.

Ich brauche also nur die Faktoren PV-Anlagenkosten (mit allem drum und dran), laufende Betriebskosten, erwarteter Eigenverbrauchsanteil, Stromeinkaufspreis, Einspeisepreis, Kreditzins und gewünschte Rendite.
Damit lässt sich das mit den üblichen finanzmathematischen Mitteln ganz einfach ausrechnen.
Wer das nicht selbst kann, kann sich das ja von einem Banker oder einem BWLer ausrechnen lassen.

ciao,
sh

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