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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen

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User11000:
Hallo an alle,

ich benötige dringend eure Hilfe.

Die Anwaltskanzlei BLONIGEN POERTING KLEIBER (Anwaltskanzlei und Notariat) schreibt mir zum wiederholten mal. In 2012 hat mir auch Dr. Biner Bähr geschrieben.
Ich hatte bereits früher in 2012 das Musterschreiben des Verbraucherschutzes an Dr. Biner Bähr geschickt.

Allerdings werde ich seit 2013 nur noch von der Anwaltskanzlei kontaktiert und die wollen ab dem 18.10.2013 das Klageverfahren gegen mich einleiten.

Es geht um eine angebliche Schlussrechnung in Höhe von rund 900,- Euro. Keine Gas-Rechnung sondern eine normale Stromrechnung von 2010. Rund 2 Jahre habe ich gar nichts von denen gehört. Dann ging es auf einmal los. Verjährt die Geschichte nicht irgendwann mal?

Ich musste bereits Widerspruch beim Amtsgericht erheben und habe jetzt ein letztes Schreiben erhalten, in dem die Anwälte auf folgende Urteile verweisen:
AG Kiel AZ 110 C 146/13  konnte ich nicht finden
AG Bünde AZ 5 C 643/12 http://openjur.de/u/646423.html
AG Lingen AZ 12 C 913/12 konnte ich nicht finden
AG Unna AZ 15 C 791/12 http://openjur.de/u/646344.html

Unterschrift ist jetzt immer von einem Jünemann.

Gibt es noch eine Chance das Geld nicht zahlen zu müssen?

Ich benötige dringend Hilfe. Gerne auch per Telefon - einfach hier eine Antwort im Forum hinterlassen welche Kontaktart gewünscht ist.

Vielen Dank im Voraus!

bolli:

--- Zitat von: User11000 am 09. Oktober 2013, 19:23:37 ---Es geht um eine angebliche Schlussrechnung in Höhe von rund 900,- Euro. Keine Gas-Rechnung sondern eine normale Stromrechnung von 2010. Rund 2 Jahre habe ich gar nichts von denen gehört. Dann ging es auf einmal los. Verjährt die Geschichte nicht irgendwann mal?
--- Ende Zitat ---
Also, auf eine Verjährung kann man sich 3 Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche und zwar am Ende des Jahres, berufen. Also in Ihrem Fall: Rechnung 2010 - Beginn der Verjährungsfrist 31.12.2010 - Ablauf Verjährungsfrist 31.12.2013. Aus diesem Grund ewerden die Herren Anwälte sich auch sicher auf keine großen Spielchen mehr einlassen, zumal ja wohl schon ein Mahnbescheid erlassen wurde.


--- Zitat von: User11000 am 09. Oktober 2013, 19:23:37 ---Gibt es noch eine Chance das Geld nicht zahlen zu müssen?

--- Ende Zitat ---
Das hängt davon ab, aus welchem Grund Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht berechtigt ist/war. Dazu haben Sie leider nichts gesagt. Ohne nähere Angaben kann man das nicht beurteilen.

User11000:
Habe mich jetzt auch an die Anwälte BAUER|DÄLKEN|DR.DÄLKEN gewandt damit sie mich vertreten.

Ich denke das ich Teldafax von der Schlussrechnung her noch etwas schulde. Nur nicht in der Höhe. Aber eventuell dürfen die ja auch gar nichts von mir verlangen, weil die Forderung nicht an die andere Firma übertragen werden durfte.

Die Anwälte schreiben zu meinem Fall:


(Edit Die Admin: Das Schreiben gelöscht. Bitte keine Texte veröffentlichen, die nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurden.)

khh:
Ein interessanter Beitrag auf der Homepage vorgenannter Anwälte
bzgl. Abwehr von Forderungsklagen des TelDaFax-Insolvenzverwalters:

http://www.bauerundkollegen.com/teldafax_abwehr_klage_insolvenzverwalter.html

Auszug:

--- Zitat ---[...]
Zur Prüfung unserer weiteren Argumente gegen eine Forderungsinhaberschaft sind die Gerichte gar nicht mehr gekommen. Deshalb nur kurz zu den rechtlich offenen Fragen wie folgt: Ist es überhaupt möglich, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu regeln, dass der Kunde sein Einverständnis dazu erklärt, dass das Vertragsverhältnis als Ganzes von einer Gesellschaft auf eine andere übergeht, obwohl dem Kunden dadurch eigene Rechte abgeschnitten werden? ...
--- Ende Zitat ---

DieAdmin:
zum Thema passt die neue Meldung auf energieverbraucher.de

Die Insolvenz von TelDaFax und Flexstrom
http://www.energieverbraucher.de/de/Flexstrom__2340/ContentDetail__14221/

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