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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen

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Karlot:

--- Zitat von: bolli am 17. September 2012, 08:00:23 ---Sie können mal davon ausgehen, dass die Creditreform einen ganzen Haufen eigene Anwälte hat, die das Risiko einzuschätzen wissen.

--- Ende Zitat ---
Und? Je besser die Anwälte dort sind, desto unwahrscheinlicher eine Klage.


--- Zitat von: bolli am 17. September 2012, 08:00:23 ---Die Frage ist,in welcher Form die Creditreform tätig wird.

--- Ende Zitat ---
Warum sollte das relevant sein? Die 0,1% Chance auf Erfolg ändert sich nicht.
Die sind gewinnorientiert. Daher klagen die nur da, wo hohe Aussicht auf Erfolg besteht. Sonst rechnet sich das nicht.

Karlot:
Die Tage wurde hier ein gelber Brief eingeworfen. Wir haben den nicht geöffnet, gehen aber mal davon aus, daß der auf die Creditreform zurück geht. Da wird sich wohl kein Anwalt den Sachverhalt angehsehen haben. Selbst schuld.

PLUS:

--- Zitat von: Karlot am 17. November 2012, 15:21:06 ---Die Tage wurde hier ein gelber Brief eingeworfen. Wir haben den nicht geöffnet, gehen aber mal davon aus, daß der auf die Creditreform zurück geht. ....

--- Ende Zitat ---
Oh je. ;)Es könnte sich um einen Mahnbescheid handeln. Diesen Brief ungeöffnet zu lassen ist die schlechteste aller Lösungen. Steht denn auf dem Kuvert die vom Postboten handschriftlich vermerkte Uhrzeit der Zustellung? Damit beginnen Fristen zu laufen.

Bei Erhalt eines Mahnbescheids hat der Empfänger gerade mal zwei Wochen Zeit, dagegen etwas zu unternehmen.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Das wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt. Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Karlot:

--- Zitat von: PLUS am 17. November 2012, 15:40:09 ---Oh je. ;)Es könnte sich um einen Mahnbescheid handeln. Diesen Brief ungeöffnet zu lassen ist die schlechteste aller Lösungen.

--- Ende Zitat ---
Mal sehen. Wir werden wohl morgen mal beim Anwalt anrufen, was der so meint.


--- Zitat von: PLUS am 17. November 2012, 15:40:09 ---Steht denn auf dem Kuvert die vom Postboten handschriftlich vermerkte Uhrzeit der Zustellung? Damit beginnen Fristen zu laufen.

--- Ende Zitat ---
Handschriftlich steht da ein Datum, aber keine Uhrzeit. Die Unterschrift ist auch höchstens ein Familienname, schwer zu lesen, rechtlich wertlos. Aber schön gross "Förmliche Zustellung". Eine Frist setzt das Ding wohl nicht in gang.



--- Zitat von: PLUS am 17. November 2012, 15:40:09 ---Bei Erhalt eines Mahnbescheids hat der Empfänger gerade mal zwei Wochen Zeit, dagegen etwas zu unternehmen.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Wir werden das mit dem Anwalt erörtern. Ein Widerspruch wird wohl nicht nötig sein, da der Brief augenscheinlich von einem freiwilligen Gericht kommt. Das sieht man schon an der "Geschäftsnummer". Warum sollten wir da teilnehmen? Und ohne unsere Zustimmung beginnt bei so einem Schiedsgericht auch keine Frist für uns zu laufen.

kamaraba:

--- Zitat ---Danke für den Hinweis. Wir werden das mit dem Anwalt erörtern. Ein Widerspruch wird wohl nicht nötig sein, da der Brief augenscheinlich von einem freiwilligen Gericht kommt. Das sieht man schon an der "Geschäftsnummer". Warum sollten wir da teilnehmen? Und ohne unsere Zustimmung beginnt bei so einem Schiedsgericht auch keine Frist für uns zu laufen.
--- Ende Zitat ---
Hallo Karlot,
sind Sie irgendwie in einem anderen Film?
Warum öffnen Sie den Brief nicht?
Egal von welchem Gericht der Mahnbescheid kommt, es ist ein Mahnbescheid. Siehe die Antwort von "plus".
Naivität schütz vor Strafe nicht.

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