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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen

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Netznutzer:

--- Zitat ---Inso-Verwalter haben das Privileg, erstmal in die eigene Tasche zu wirtschaften, und das tun sie gern mit allen Mitteln.
--- Ende Zitat ---

Wer so einen Blödsinn schreibt, zeigt, dass er nicht die Bohne Ahnung vom Insolvenzrecht hat, sondern ausschl. Stimmung erzeugen will. Dies ist sicher keine Basis für eine Diskussion.

Gruß

NN

Berliner:
Guten Tag,
leider habe ich seit mehreren Wochen keine Neuigkeiten zu den Problemen mit Forderungen der Creditreform im Rahmen der Teldafax Insolvenz gefunden.
Mein Fall sieht folgendermaßen aus: die Creditreform fordert von mir circa 100 EUR,  für eine offene Stromrechnung. Das Amtsgericht hat mir aber inzwischen Forderungen an Teldafax in Höhe von weit über 1000 € bestätigt. Meine Bitte, an den Insolvenzverwalter Bähr und die Creditreformm diese Kosten zu verrechnen wurde abgelehnt. Ich habe dafür eine Vorlage der Verbraucherschutz Zentrale verwendet. Stattdessen droht mir die Creditreform mit Klage wenn ich die 100 EUR plus 50 EUR Mahngebühren nicht zahle. Natürlich will ich nicht noch mehr Geld verlieren. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber leider nicht.
Hat jemand Erfahrungen für mein Problem? Danke!

bolli:
Ich habe zwar keine Erfahrungen für Ihr Problem, befürchte aber, dass Sie das Geld "abschreiben" müssen, wenn es sich um eine festgestellte berechtigte Forderung handelt. DIESES ist aber natürlich zu prüfen. Frage ist also, woher stammt diese "Altforderung". Wenn sie zurecht besteht, dürfte es schwierig werden, da die Creditreform wahrscheinlich die Forderung "aufgekauft" hat und insofern natürlich das Geld zurück haben möchte. Vom Insolvenzverwalter dürfte sie hingegen kaum was zu erwarten haben, wenn sie sich auf eine Verrechnung einlässt.

Karlot:

--- Zitat von: Berliner am 09. September 2012, 12:46:14 ---Mein Fall sieht folgendermaßen aus: die Creditreform fordert von mir circa 100 EUR,  für eine offene Stromrechnung. Das Amtsgericht hat mir aber inzwischen Forderungen an Teldafax in Höhe von weit über 1000 € bestätigt.

--- Ende Zitat ---
Fragt sich erstmal an welche Teldafax Firma Ihre Forderung vom Amtsgericht bestätigt wurde. Services, Energy ?
Aber so oder so befürchte ich, bekommen wird man nix...
Wir bekommen eigentlich auch noch einige Hundert Euro von der TelDaFax Gruppe. Die Forderung haben wir aber gleich gar nicht erst angemeldet, wegem dem Aufwand und den Kosten und der geringen Erfolgschance.




--- Zitat von: Berliner am 09. September 2012, 12:46:14 ---Meine Bitte, an den Insolvenzverwalter Bähr und die Creditreformm diese Kosten zu verrechnen wurde abgelehnt. Ich habe dafür eine Vorlage der Verbraucherschutz Zentrale verwendet. Stattdessen droht mir die Creditreform mit Klage wenn ich die 100 EUR plus 50 EUR Mahngebühren nicht zahle. Natürlich will ich nicht noch mehr Geld verlieren. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber leider nicht.
Hat jemand Erfahrungen für mein Problem? Danke!

--- Ende Zitat ---
Wir haben der Creditreform ausführlich erläutert, warum gegen uns kein Zahlungsanspruch bestehen kann. Die haben dann eigentlich aufgegeben und uns immerhin geschrieben, dass Sie keine Daten von uns an eine Auskunftei (Schufa etc) weitergeben haben. Nun haben wir die Tage wohl ein Standardschreiben erhalten, indem uns mitgeteilt wird, dass sie bereits angewiesen sind, die Forderung gerichtlich beitreiben zu lassen.
Wir denken wenn die einen halbswegs qualifizierter Anwalt einschalten, rät der denen von einer Klage wegen Aussichtslosigkeit ab.

bolli:

--- Zitat von: Karlot am 17. September 2012, 02:26:49 ---Wir denken wenn die einen halbswegs qualifizierter Anwalt einschalten, rät der denen von einer Klage wegen Aussichtslosigkeit ab.

--- Ende Zitat ---
Sie können mal davon ausgehen, dass die Creditreform einen ganzen Haufen eigene Anwälte hat, die das Risiko einzuschätzen wissen. Die Frage ist,in welcher Form die Creditreform tätig wird. Sie kann nämlich Forderungen "aufkaufen" und in eigenem Namen tätig werden (die Forderungen wurden dann an sie abgetreten) oder sie kann lediglich "Erfüllungsgehilfe" für einen Forderungssteller sein. Dann handelt sie auf Anweisung und der Forderungssteller entscheidet, wie weit es geht. Auf letzteres könnte der Satz

--- Zitat ---... dass sie bereits angewiesen sind, die Forderung gerichtlich beitreiben zu lassen.
--- Ende Zitat ---

hindeuten, wenn er so in Ihrem Schreiben steht.

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