Es ist wirklich beschämend, was das \"Verbraucher-Ministerium\" in diesem Fall bisher bietet: nichts! Die verlinkte VZ-Seite \"Was Verbraucher jetzt tun müssen\" ist gar nicht mehr vorhanden! Die aktuelle Entwicklung ist beim Ministerium offenbar noch gar nicht angekommen!
Nochmal: Man muss unterscheiden zwischen a) der Nötigung durch Teldafax in den Vertrag dank Gesetzeslücke und b) Vorauszahlungen/leistungen, die stets ein Risiko im Geschäftsvekehr darstellen, aber auch Sinn machen (Sicherheit für den Verkäufer). Hier vertrauten viele Verbraucher auf die Politik, dass diese für deren Sicherheit gesorgt habe - zu Unrecht. Der erste Aspekt ist der, dass Teldafax per Falschangaben bei Netzbetreibern offenbar ganz leicht die rechtmäßige Kündigung von Verbrauchern blockieren konnte, sie so zur Weiterabnahme nötigend bzw. eine große Kundenbasis vortäuschend. Sprich: Man kam aus dem Vertrag schlicht nicht mehr raus! Der Rat des netzbetreibers damals an uns: Um rauszukommen, was ihr Recht ist, müssen sie Klage gegen Teldafax einreichen! Kann das die Quintessenz der Liberalisierung bei Strom und Gas sein, dass jeder Verbraucher, die seine Freiheit noch haben möchte, jahrelang vor Gericht prozessieren müsste, sämtliche Gerichtskosten vorschießend - und bei Firmen wie Teldafax am Ende fast sicher verlierend? Jeder wäre damit seinem Versorger quasi ausgeliefert - und die Politik mit ihren tausenden Mit- und Zuarbeitern scheint diese von ihr produzierte Zwangslage für Bürger noch immer nicht begriffen zu haben!
Diese in den Vertrag genötigten Verbraucher werden nun im Fall Teldafax einfach ohne Würdigung der skandalösen Umstände ihrer Nötigung als säumige Kunden angegangen, die über die erlittenen Schäden (durch den entgangenen Wechsel bzw. spätere Ersatzversorgung) hinaus gar noch zum erhöhten und widersprochenen Preis bezahlen sollen. Wie sollen sie nun mit den Forderungen umgehen, die zunächst einmal gewissermaßen berechtigt wirken, da schließlich die abgerechnete Energie bezogen u. verbraucht werden musste. Steht ihnen ein Geltendmachen des Schadens zu o. kann ein derart \"erschlichener\" Vertrag posthum zum Recht gemacht werden, mit anwaltlichen Kniffen, die jedes Rechtsbewusstsein zerstören? Das wäre dann der Gipfel des Unrechts zulasten der Verbraucher... Auf die Beantwortung solcher Fragen sollten wir uns hier konzentrieren, nicht mehr Gemeinplätze diskutieren, was ja keinem konkret weiterhelfen kann. Danke!