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Autor Thema: TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen  (Gelesen 73898 mal)

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Offline PLUS

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #60 am: 15. Dezember 2011, 17:52:54 »
Zitat
Original von superhaase
Wie bitte? Die Kostenvorteile von Vorauskassetarifen soll der Staat durch Übernahme des Insolvenzrisikos absichern?
Etz werds aba hint heicher wia vorn!  :tongue: Sie nennen das Wettbewerbsstärkung? Ich nenne das Wettbewerbsverzerrung!
Abgesehen davon, dass das rechtlich ja überhaupt nicht möglich wäre.
Von was träumen SIe eigentlich Nachts?
    @Solarsuperhaase, Sie sind der Letzte, der sich hier ereifern sollte. Wer lässt sich denn vom Staat seine Einnahmen zwanzig Jahre zu Lasten Dritter absichern? Die extremen Garantiepreise für Ihre Stromeinspeisung zahlen alleine die Verbraucher und nicht der Staat.
Das ist ein schlimmer Fehler der Politik und nicht nur für mich eine rechtswidrige Regelung!

Ich habe hier nicht zu einem ähnlichen Parasitismus aufgerufen, sondern zu einer Absicherung des Insolvenzrisikos bei der Energieversorgung. Der Staat sorgt da ja in vielen Bereichen mit Recht vor, z.B. Versicherungen, Einlagensicherung, Exportfinanzierung, Krankenkassen etc. pp... Das ist Teil der sozialen Marktwirtschaft und ist für einen Sozialstaat wie Deutschland eine Verpflichtung.

Was soll da rechtlich nicht möglich sein?! Gerade Sie haben davon Ahnung(?)! Was spricht denn dagegen, was in anderen Wirtschaftsbereichen längst selbstverständlich ist?

Die Angebotsvielfalt ist ein Gewinn für den Wettbewerb, dazu gehören unterschiedliche Anbieter und unterschiedliche Tarife, was denn sonst! Wo steht denn geschrieben, dass nur die monatliche Abschlagszahlung als Nonplusultra für alle Verbraucher in Frage kommt. Dort wo Kosten gespart werden können, sollte das möglichst risikofrei machbar sein und zum Verbraucherschutz, gerade  im Bereich der Daseinsvorsorge, gehört grundsätzlich auch der Schutz vor Insolvenz eines Versorgers.

Finster war’s, der Mond schien helle .... Sie träumen wohl auch Nachts ausschliesslich von Solarpanelen.  [/list]

Offline superhaase

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #61 am: 15. Dezember 2011, 18:28:31 »
@CHristian:

Dann lassen Sie doch den Insolvenzverwalter mal machen.
Er müsste letztendlich die Forderungen einklagen.
Ich denke nicht, dass er damit Erfolg haben wird, wenn Sie ordnungsgemäß und rechtlich wirksam gekündigt haben und somit kein Vertragsverhältnis mehr bestand.
Sie müssten also bei Auflösung des ganzen Kuddelmuddels rückwirkend in die Grundversorgung zurückfallen. (daraus resultierende Schadensersatzansprüche wegen erhöhter Grundversorgungskosten gegen die Insolvente Teldafax können Sie natürlich in den Wind schreiben).

Dass der Insolvenzverwalter also wirklich eine Klagen anstregen wird, sobald sich ein Anwalt zwecks Klageausarbeitung mal konkret mit der Sachlage beschäftigt (Sie teilen diese natürlich gerne mit), ist m.E. sehr unwahrscheinlich.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was billiger ist:
a) die Grundversorgung für die Zeit nach der Kündigung nachzahlen, oder
b) die Forderungen des Insolvenzverwalters befriedigen

Irgendwas werden Sie wohl für das verbrauchte und noch nicht bezahlte Gas bezahlen müssen. Das müssten Sie sich dann mal durchrechnen.

@PLUS:

Wenn Sie also das Insolvenzrisiko nicht auf den Staat übertragen wollen, sondern \"nur\" möchten, dass der Staat eine verpflichtende Insolvenzabsicherung in der Gas- und Stromversorgung von Verbrauchern vorschreibt (ähnlich wie im Pauschalreisemarkt), dann wäre das rechtlich sicher möglich.

Nur frage ich Sie jetzt: was ist dann gewonnen?
Solche Versicherungen gibts ja nicht gratis und die Kosten dafür müssten wiederum in die Vorauskassetarife einkalkuliert werden, die ja eigentlich wegen des für den Versorger wegfallenden Ausfall- und Inkassorisikos billiger werden sollten.
Ergebnis: Die Tarife wären nicht mehr billiger, sondern nur komplizierter und bürokratischer. Einzig die Versicherungsbranche kann davon womöglich profitieren.

Wer also Vorauskassetarife haben will, die wegen der Vorauszahlung günstiger sind als andere Tarife ohne Vorauszahlung, der wird sich wohl oder übel auch mit dem Insolvenzrisiko des Versorgers anfreunden müssen.

Sie haben, wie so oft, auch hier nicht zu Ende gedacht, lieber PLUS.
Von nix kommt nix.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline CHristian

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #62 am: 15. Dezember 2011, 18:44:19 »
Einziges Thema hier: Umgang mit offenen Forderungen im Teldafax-Fall!

Warum verschickt ein Inso-Verwalter solch Forderungen, das ist die 1.Frage. Er weiß, dass er als \"Profi\" mit dem Inkasso als Eintreiber sehr viele mittels Drohung zur \"Schutzgeldzahlung\" veranlassen wird (auch ein \"Rechtsterror\" - mit System): aus Unsicherheit wie diffuser Angst des Unwissend-Unterlegenen. Denn bei 150 Euro wie bei uns ist man geneigt, sich nicht noch mehr Stress bzgl. T. antun zu wollen. (Anwaltliche Beratung: 150 Euro Selbstkostenbeteilung machen sie trotz \"Rechtsschutz\" absurd - da kann man gleich abdrücken!)

Wie gesagt: Es wurde ja durchs Ignorieren von rechtmäßigen Kündigungen (Bzw. Falschangabe beim Netzbetreiber) zur durchaus realen Gasabnahme genötigt, wofür nun etwas gefordert werden zu können scheint. Der Verbraucher konnte der Belieferung nicht entgehen, obwohl der Vertrag eigentlich rechtsgültig gekündigt war - dank Politik!

Wie nennt man solch absurd-abwegigen Fall \"Kunde-Sein ohne Vertrag\" überhaupt, nicht mal das hat mir bisher irgendwer sagen können...

Dem entgegen stehen all die Schäden materieller wie immaterieller Art der Verbraucher: stundenlange Versuche, mit T. oder nun der Inso. Kontakt aufzunehmen, entgangene Konditionen des erwünschten Nachfolgevertrags, die spätere Grundversorgung (aus der wir mittlerweile natürlich lange raus sind) etc. Einfach gar nichts bezahlen scheint also auch nicht angebracht, solange die Gegenrechnung dieser Schäden bzw. ihre Anerkennung nicht klar o. geregelt erscheint. Wir waren damals äußerst verwundert, dass uns der Wechsel verweigert wurde, wir also in einem Vertrag geknebelt werden konnten: das 100%-tige Gegenteil von Liberalisierung als Realität - bis heute interessiert diese anti-liberale Konsequenz in der Praxis in den Ministerien, den VZ oder sonstwo aber keinen: Problem (für sich) lösen durch Nicht-zur-Kenntnis-nehmen - Scheiß auf reale Verbraucher u. konkrete Fälle???

Offline PLUS

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #63 am: 17. Dezember 2011, 17:20:05 »
Zitat
Original von CHristian
Warum verschickt ein Inso-Verwalter solch Forderungen, ......
    Der Insolvenzverwalter tut nur seine Pflicht. Er haftet gegebenenfalls, wenn er das nicht tut.

    Man sollte daher nicht auf den Insolvenzverwalter schimpfen. Es sind die verbraucherfeindlichen Bedingungen, die die Politik zulässt. Will man das nicht hören und ändern, bleibt das ganz sicher nicht der letzte Fall. Auch in anderer Konstellation wird Verbraucherschutz in Deutschland so weiter klein geschrieben.

Offline Energiesparer51

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #64 am: 17. Dezember 2011, 18:21:30 »
Zitat
Original von PLUS
Der Insolvenzverwalter tut nur seine Pflicht. Er haftet gegebenenfalls, wenn er das nicht tut.


Sie vefügen offenbar über weitergehende Informationen. Sonst wäre es Ihnen wohl kaum möglich zu dieser Schlussfolgerung zu kommen. Bitte lassen Sie auch mich daran teilhaben.

Sicher muss er offene Forderungen eintreiben, ob das so aber in korrekter Form und korrektem Umfang geschieht, erscheint mir doch zweifelhaft.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline PLUS

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #65 am: 17. Dezember 2011, 19:35:02 »
Zitat
Original von Energiesparer51
Sie vefügen offenbar über weitergehende Informationen.
    Nein, ich verfüge auch nur über die allgemein zugänglichen Informationen.

    Nach diesen Informationen komme ich zum Schluss, dass es wenig Sinn macht, sich über den Insolvenzverwalter zu ärgern oder sich mit ihm anzulegen. Man kann sich zwar über den Druck und die Vorgehensweise  ärgern und auch streiten, aber was bringt es den Betroffenen? Dem Insolvenzverwalter bleibt letztendlich keine Wahl. Es ist seine Pflicht, jede berechtigte Forderung aus der Sicht des einzelnen Insolvenzunternehmens einzuziehen. Bei der großen Zahl an Schuldnern und Gläubigern ist das auch nicht gerade einfach und ohne die technische Hilfe eines Inkasso-Unternehmen geht da nichts.

    Verrechnungen mit Guthaben, die bei anderen Unternehmen der Gruppe bestehen, sind nach dem Insolvenzrecht nicht möglich. Das Grundübel ist, dass solche, für Verbraucher schädlichen Unternehmenskonstrukte mit unseren Gesetzen und Verordnungen möglich sind. Abtretungen von Forderungen und die hier praktizierten Aufteilungen  ohne ausdrückliche separate und schriftliche Zustimmung des Schuldners bzw. Verbrauchers gehören grundsätzlich verboten.  Die meisten Verbraucher waren davon völlig überrascht, auch wenn die Möglichkeit in den AGBs irgendwie enthalten war. Dass dieses Chaos im Bereich der Daseinsvorsorge so möglich ist,  darf man schon mal hinterfragen und auf die politische Verantwortung oder gar auf die Staatshaftung hinweisen!

Offline Energiesparer51

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #66 am: 17. Dezember 2011, 21:09:33 »
Dem Stromkunden kann doch nicht zugemutet werden, dass durch undurchsichtige Firmenverflechtungen seine Zahlungen nicht auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden, insolvenzbedingt verloren sein sollen und rechtmäßig zum zweiten mal eingefordert werden können.

Denkbar wäre das praktisch genauso auch ohne Vorkasse. Wie kann ein Verbraucher denn überhaupt sicherstellen, dass seine Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen?

Ihre Forderung nach Staatshaftung halte ich für absurd. Auch der Staat braucht nicht noch einmal zu bezahlen, was schon bezahlt wurde.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline PLUS

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #67 am: 17. Dezember 2011, 23:45:43 »
Zitat
Original von Energiesparer51
Dem Stromkunden kann doch nicht zugemutet werden, dass durch undurchsichtige Firmenverflechtungen seine Zahlungen nicht auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden, insolvenzbedingt verloren sein sollen und rechtmäßig zum zweiten mal eingefordert werden können.
Denkbar wäre das praktisch genauso auch ohne Vorkasse. Wie kann ein Verbraucher denn überhaupt sicherstellen, dass seine Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen?
Ihre Forderung nach Staatshaftung halte ich für absurd. Auch der Staat braucht nicht noch einmal zu bezahlen, was schon bezahlt wurde.
    Der Verbraucher kann offensichtlich alleine nichts sicherstellen. Das ist ja gerade eines der staatlichen Versäumnisse. Was ist denn absurd an der  Staatshaftung?  Wo die Schuld ist, ist auch die Haftung! Der Staat bezahlt dort nicht was schon bezahlt wurde, er bezahlt für einen Schaden, den er möglicherweise mit zu verantworten hat.

    Da gibt es ja immer noch den
Artikel 34 im Grundgesetz. Europa gibt es auch noch!

Aber ja, auch die FAZ sieht da ganz aktuell einen \"dunklen Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats\"

und zur weiteren Information Wikipedia  [/list]

Offline Netznutzer

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #68 am: 18. Dezember 2011, 12:25:35 »
Eine einfache Abhilfe: Weg von den monatlichen Abschlägen und monatliche RECHNUNGEN vom Versorger fordern, Anspruch darauf besteht, wenn man will und bereit ist zu zahlen. Dann gibt es keine lang zurückliegenden Forderungsansprüche des Energieversorgers, egal wie er verbucht.

Gruß

NN

Offline bolli

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #69 am: 19. Dezember 2011, 07:43:56 »
Zitat
Original von Netznutzer
Eine einfache Abhilfe: Weg von den monatlichen Abschlägen und monatliche RECHNUNGEN vom Versorger fordern, Anspruch darauf besteht, wenn man will und bereit ist zu zahlen. Dann gibt es keine lang zurückliegenden Forderungsansprüche des Energieversorgers, egal wie er verbucht.
Na ja, ganz so einfach ist es auch nicht. Zum einen wird dann nachschüssig bezahlt, was dem Versorger nicht gefallen dürfte, da er ggf. mit erheblichen Summen in Vorlage liegt und zum anderen ist eine verbrauchsscharfe monatliche Abrechnung wohl kaum von allen Verbrauchern gewünscht, vor allem wegen der Voraussetzungen (Stichwort: \"Smart-Grid\"), da dieses ja nur mit Geräten möglich ist, die ihren Zählerstand automatisch an  den Versorger melden. Neben den höheren Kosten für diese Geräte dürfte auch der höhere Kostenaufwand für die Abrechnung so negativ auf die Energiekosten wirken, dass das keine Alternative ist.

Ähnlich problematisch sehe ich die Variante, das zunächst eine pauschalierte monatliche Rechnung erstellt würde (also ähnlich des Abschlags mit immer gleichen Monatssummen), da diese monatlichen Rechnungen für diesen Verbrauchsmonat abschließend wären. Sollte im Rahmen der Gesamtabrechnung des Jahres eine andere Summe rauskommen wie durch die Teilrechnungen abgerechnet, müssten die entsprechenden Monatsrechnungen geändert werden, was wieder nur mit genauen Monatsverbräuchen ginge. Also eher nicht praktikabel.

Aber die Abtretung von Forderungen an andere Firmen mit der Rechtsfolge, wie sie sich (möglicherweise bei Teldafax) darstellt, dass im Insolvenzfall der Kunde wieder mal der dumme ist, darf nicht sein. Hier dürfte das Risiko nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, dass gehört gesetzlich geändert.

Offline Netznutzer

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #70 am: 19. Dezember 2011, 09:11:30 »
Zitat
Zum einen wird dann nachschüssig bezahlt, was dem Versorger nicht gefallen dürfte, da er ggf. mit erheblichen Summen in Vorlage liegt

Das ist nicht das Verbraucherproblem.

Zitat
vor allem wegen der Voraussetzungen (Stichwort: \"Smart-Grid\")

Smart Grid ist keine Voraussetzung, macht die Sache nur einfacher.

Zitat
Sollte im Rahmen der Gesamtabrechnung des Jahres eine andere Summe rauskommen wie durch die Teilrechnungen abgerechnet, müssten die entsprechenden Monatsrechnungen geändert werden, was wieder nur mit genauen Monatsverbräuchen ginge.

In welcher Welt leben Sie denn? Das passiert im RLM-Bereicht 1000-fach. Wie ist das mit Ihrer Telefon/Handy-Rechnung? Wie ist das, wenn Sie getankt haben?

Zitat
(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten. Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im Sinne von § 21d Absatz 1 ausgelesen werden, ist eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen.

Wenn man nicht will.....

Gruß

NN

Offline bolli

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #71 am: 19. Dezember 2011, 12:51:58 »
Zitat
Original von Netznutzer
In welcher Welt leben Sie denn? Das passiert im RLM-Bereicht 1000-fach. Wie ist das mit Ihrer Telefon/Handy-Rechnung? Wie ist das, wenn Sie getankt haben?
?( Hab ich was verpasst ?

Beim Tanken liegt mein Verbrauch an der Säule genauso scharf vor wie meine Gebühreneinheiten bei der Telefon-/Handyrechnung. Beides wird nämlich NACHSCHÜSSIG abgerechnet. Lediglich die geringe, verbrauchsunabhängige Grundgebühr beim Telefon wird vorschüssig abgerechnet. (Was anderes ist natürlich die Flatrate, aber die werden Sie ja sicher nicht ins Spiel bringen wollen). Bei der monatlichen Energierechnung ohne Ablesung (manuell oder elektronisch) aber eben nicht. Oder wie stellen Sie sich das vor ?

Offline Netznutzer

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #72 am: 19. Dezember 2011, 18:36:33 »
Zitat
Oder wie stellen Sie sich das vor ?

Eine monatsscharfe Abrechnung erfordert eine monatliche Ablesung. Sehen Sie sich die Preisblätter der Netzbetreiber an. Da werden keine Abschläge zu Rechnungen umfunktioniert. Die verbrauchte Menge wird scharf abgerechnet, zu den gültigen Preisen. Ware gegen Geld mit Ablesung und allem Zipp und Zapp. Darauf haben Sie Anspruch!

Gruß

NN

Offline bolli

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #73 am: 20. Dezember 2011, 08:24:39 »
Zitat
Original von Netznutzer
 Darauf haben Sie Anspruch!
Klar, aber mit Sicherheit nicht zum Super-Sonderangebots-Preis mit hohem Rabatt.  ;)

Offline CHristian

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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen
« Antwort #74 am: 22. Dezember 2011, 12:39:27 »
Leider sind wir wieder meilenweit vom ursprünglichen Thema weg (gg T. kann keiner mehr was fordern)... :(

Es geht darum, ob bzw. wie ein Inso-Verwalter überhaupt etwas fordern kann, wo u.U. nicht mal ein rechtgültiger Vertrag vorlag, indem Teldafax rechtmäßige Sonderkündigungen auf drastische Preiserhöhungen hin (die in den versandten Endabrechnungen gar noch trotz Widersprechen angewendet werden) schlicht ignorierte u.ä. Muss er nicht auch  Rechtsbrüche von T. und so entstandene Schäden beachten, statt nur die zurecht fehlenden Zahlungen der Verbraucher? Gas wurde dann zwar zwangsweise über T. bezogen, aber z.B. in unserem fall nur, da T. per falschauskunft gegenüber dem Netzbetreiber dafür sorgte, dass der neue Vertrag mit einem anderen Versorger - trotz Mail-Bestätigung unserer Kündigung gar - blockiert wurde (was so leider dank politischer Schlamperei möglich war).

Wie aber die gesetzliche Reglung dazu aussieht bzw. dies ungeregelt ist, welch reale Mittel und Wege ein Inkasso überhaupt hat (o. ob man nur blufft), dazu fehlt leider weiter die sachgemäße Antwort eines \"Wissenden\" bzw. eine Quellenangabe.

@plus: Inso-Verwalter haben das Privileg, erstmal in die eigene Tasche zu wirtschaften, und das tun sie gern mit allen Mitteln. Sie werden dabei reich, Gläubiger gehen meist nur leer aus! Auch eine merkwürdige Politik, oder?

 

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