Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Schreiben der Pro Energie und FirstCon

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Energietourist:
@Marion Stern
ich und wahrscheinlich auch alle anderen Genossen der EGNW sind so unwissend wie sie. Wir wollen alle wissen, was los ist.
Hier im Forum weiß kein Mensch wie es um die EGNW steht, oder sagen wir es mal so, diejenigen die es wissen, sagen nichts, weil sie
sich selbst in Teufels Küche bringen könnten. Mein Tipp an sie:
Halten sie ihren Verbrauch (Strom/Gas) im Auge und sehen sie zu, dass sie keine Überzahlungen leisten.

userD0003:

--- Zitat ---Original von Marion Stern
... Ich will vom Vorstand wissen, gibt es überhaupt noch einen, wie es um meine Einlage steht.
--- Ende Zitat ---
Dann fahren Sie zur GV am 16.05.2012 und stellen dort Ihre Fragen. Oder richten Sie diese schriftlich an den Vorstand (vielleicht bekommen ja SIE Antworten).
Zu Ihrer Einlage: In 2010 wurde ein Verlust erwirtschaftet und auf neue Rechnung vorgetragen. In 2011 wird das ebenso sein (nur Kosten, bestenfalls geringe Erträge aus der Gaslieferung ab 01.10.11). Im Ergebnis dürfte damit per 31.12.2011 ein Teil auch Ihres Geschäftsanteils \"verbraten\" sein.  


--- Zitat ---Hat es Geld von der Pleitegenossenschaft in Ulm aussergerichtlich gegeben? Was passiert damit?
--- Ende Zitat ---
Vermutlich nach wie vor keine Zahlungen (aufgrund der versäumten schriftlichen Vereinbarungen). Wenn für die EGS ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann kann die (wohl strittige) Forderung angemeldet werden - es dürfte aber nichts zu holen sein.


--- Zitat ---Wer ist Firstcon und was verdient er an mir?
--- Ende Zitat ---

Wer ..., ist hier nachzulesen. Was ..., wird wohl kein Kaufmann im Einzelnen verraten.  ;)


--- Zitat ---Es sind nicht alle Mitglieder eingeladen worden, der ehemalige Vorsitzende auch nicht. Warum nicht.
--- Ende Zitat ---
Der ehem. Vorstandsvors. H.R. (der hauptverantwortlich für das ganze Chaos ist) war anscheinend zu keinem Zeitpunkt selbst Genossenschaftsmitglied (ist für eine Vorstandstätigkeit auch nicht Voraussetzung).

edit - Mein Zusatz-Tipp: Wenn Sie für Gaslieferungen bis 30.09.2011 durch die Abbuchungen der EGS womöglich Überzahlungen geleistet haben, dann behalten Sie auch das besonders im Auge (Sachverhalt ist im Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\" nachzulesen!).

Freundliche Grüsse
einer Ihrer selbsternannten \"Schreiberfürsten\"  :D

Marion Stern:
In diesem Forum ist häufig vor Firstcom Proenergie und dem Herrn Kreye gewarnt worden. Keiner wollte es überprüfen. Diese Firma ist nur darauf aus, sich die Taschen voll zu stopfen. Wenn  das letztre Mitglied bei uns gekündigt hat, verabschiedet sich Firstcon mit einem Grinsen und einer dicken Geldbörse.
Ich habe meinen Anwalt aufgefordert zu überprüfen, ob ich meine Einlage nicht sofort zurück bekomme, weil das Geschäftsziel fahrlläßig mit Füßen getreten wird. Begründung: Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen. Die Energie ist viel zu teuer geworden. Der Vorstand ist bewegungslos und haut sich mit dem Aufsichtsrat. Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
 Die Firstcon lebt auch von meinem Geld!!! Ich will es zurück haben!!!! Kann der radelnde Rechtsanwalt darauf eine Antwort geben.?

userD0003:

--- Zitat ---Original von Marion Stern
Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen.
--- Ende Zitat ---
@Marion Stern,
ich glaube, Sie verwechseln etwas ...... selbstverständlich verkauft die EGNW selbst - und das hat sie schon immer (siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\") !

Die FirstCon (Firstcom ist etwas anderes) ist \"nur\" insoweit involviert:


--- Zitat ---Zitat aus dem Mitgliederbrief Januar 2012 - Auszug (siehe auch GV-Protokoll vom 28.01.2012 TOP 3 !)
Die EGNW hätte das Stromgeschäft ohne den mit FirstCon geschlossenen Vertrag zum 1. Januar nicht aufnehmen können, da die erforderlichen Sicherheiten wegen der oben geschilderten Liquiditätsengpässe im Gasgeschäft nicht darstellbar gewesen wären. Der Vertrag sichert der EGNW die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen.
--- Ende Zitat ---
Die (von mir hervorgehobene) Begründung ist nachvollziehbar. Oder wollen SIE Ihre Genossenschaft mit der erforderlichen Liquidität bzw. mit zusätzlichem Eigenkapital ausstatten?


--- Zitat ---Original von Marion Stern
Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
--- Ende Zitat ---
Erwarten Sie ernsthaft darauf eine Antwort? Die EGNW wird das wohl mangels eigener Kenntnis nicht beantworten können und FirstCon wird das sicherlich nicht tun
(oder hat Ihnen ein Unternehmen/Kaufmann, bei dem Sie sonst einkaufen, schon mal eine solche Frage beantwortet?).

Viel wichtiger ist für mich die Frage, warum ab 01.07.2012 anscheinend eine generelle(?) Strompreisanhebung erfolgen soll (siehe Thread \"Sind die EGNW-Preise konkurrenzfähig\"), obwohl der Vertrag mit FirstCon der EGNW angeblich die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen sichert? ?(

PLUS:

--- Zitat ---Original von Marion Stern
....
Ich habe meinen Anwalt aufgefordert zu überprüfen, ob ich meine Einlage nicht sofort zurück bekomme, weil das Geschäftsziel fahrlläßig mit Füßen getreten wird. Begründung: Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen. Die Energie ist viel zu teuer geworden. Der Vorstand ist bewegungslos und haut sich mit dem Aufsichtsrat. Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
 Die Firstcon lebt auch von meinem Geld!!! Ich will es zurück haben!!!! Kann der radelnde Rechtsanwalt darauf eine Antwort geben.?
--- Ende Zitat ---
@Marion Stern, Ihr Anwalt und auch der \"radelnde Rechtsanwalt\" werden Ihnen da nicht weiterhelfen.

Vielen Verbrauchern ist offensichtlich nicht bewußt, dass wenn sie eine Beitrittserklärung bei einer Genossenschaft unterzeichnen und Geschäftsanteile zeichnen, dass sie damit zum Mitunternehmer werden. Sie haften im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung.

Nur so am Rande: \"EINER FÜR ALLE - ALLE FÜR EINEN\" ist lange vorbei. Vielleicht haben Sie ja noch solche Fünfer zur Erinnerung. ;) Der wirkliche Einfluss von Genossenschaftsmitgliedern auf die Geschäftsführung tendiert in aller Regel gegen Null. Man sollte sich trotz der  historisch erinnernden Werbesprüche keine Illusionen über die heutigen Genossenschaften machen. Das waren im Ursprung Hilfseinrichtungen zum Wohle der Mitglieder. Von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstveranwortung ist heute real kaum mehr die Rede. Den Großteil der Genossenschaften in Deutschland stellen heute die Genossenschaftsbanken. Das sind keine Genossenschaften der Gründerzeit mehr.

Rechtliche Änderungen geschehen oft unbemerkt oder werden kaum verstanden und beachtet, sie sind aber in der Addition erheblich in Auswirkung und Bedeutung für die Mitglieder. Aktuell werden die Satzungen der Genossenschaftsbanken wieder einmal mit einer kleinen aber erheblichen Ergänzung zum Auseinandersetzungsguthaben angepasst.

Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Darüber hinaus hat es keine Ansprüche auf das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds als Pfand für einen etwaigen Ausfall, insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitglieds.
Hintergrund: Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Kriterien für das Eigenkapital von Banken neu geregelt. Danach darf \"hartes Kernkapital\" nicht kündbar und nicht rückzahlbar sein. Um den Besonderheiten von Genossenschaften Rechnung zu tragen, wurde bestimmt, dass Geschäftsguthaben einer Genossenschaft weiterhin als hartes Kernkapital anerkannt werden, wenn die bloße Möglichkeit besteht, die Geschäftsguthaben nicht zurückzuzahlen. Von dieser Möglichkeit braucht die Genossenschaft niemals Gebrauch zu machen.

Das hat die Politik so beschlossen. Fragen Sie mal Ihren Abgeordneten was er davon weiß. Beschlossen wird das von den Vertreterversammlungen. Das einzelne Mitglied wird nicht gefragt. Ob alle Vertreter wissen über was sie da  abstimmen?! Jetzt stellt sich die Frage, ob man den handelnden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in aller Zukunft immer vertrauen kann, dass \"die Genossenschaft davon niemals Gebrauch macht\". [/list]Das Geld ist erstmal weg. Ob man es wiederbekommt? Man kann ja mal die Politiker oder die Griechen fragen.  :evil:

PS:
Das Risiko soll das Mitglied tragen und an der Wertsteigerung nicht beteiligt werden, das geht dann so nicht mehr lange.  Das Auseinandersetzungsguthaben sollte sich dann wenigstens am tatsächlichen Anteilswert orientieren. Eigenkapitalanrechnung hin oder her, ohne eine Regelung wann dann spätestens unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird geht schon gar nicht. So geht diese Satzungsänderung wieder einmal einseitig zu Lasten des einzelnen Mitglieds. Geschäftstätigkeit wirkt auch ohne Vollmacht: Schreiben der Pro Energie und FirstCon

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