Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schreiben der Pro Energie und FirstCon  (Gelesen 111949 mal)

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Offline lego55

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #45 am: 15. Januar 2012, 23:36:01 »
es kommt noch viel dicker.........
Für Januar 2012 hat die EGNW einfach mal eben den mtl. Abschlag um bis zu
42 % erhöht. Habe aus Überzeugung dort 3 Abnahmestellen angemeldet.
Seit 1 Jahr bin ich dabei und nun so etwas.
Erhöhungen von min 32% bis hin zu den genannten 42% ist alles dabei.
Habe den Vorstand zur sofortigen Erklärung und Rückbuchung der Diff Beträge auf mein Konto aufgefordert.
Sonst werde ich selbst tätig und entziehe die Einzugsermächtigung, überweise dann die bisher angefallenen Vorschuß-Beträge.
Das ist ganz sicher nicht mehr legal
lego55

Offline SabbelMR

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #46 am: 15. Januar 2012, 23:45:35 »
@ lego55

Ja, den gleichen Wortlaut schrieben Sie schon heute um 21:38 Uhr.

Sie haben ja schon selbst Kontakt zur Genossenschaft aufgenommen, was ja auch die sinnvollste Vorhergehensweise ist.

Offline thomas.wiegand

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #47 am: 25. Januar 2012, 23:42:25 »
Seit der Informationsveranstaltung, die ich organisiert hatte, in Lüneburg am 25.01.2012 weiß ich, daß der Ausichtsratsvorsitzende das operative Geschäft der EGNW fest in der Hand hat und der Vorstandsvorsitzende nach eigener Aussage erst nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden tätig wird. Alles scheint nur dem Zweck zu dienen, daß der Aufsichtsratsvorsitzende sein Unternehmen, daß Energie verkauft, mit Aufträgen zu versorgen und Gewinne zu erzielen. Die Genossenschaftsidee wird nach meiner Ansicht auf den Kopf gestellt. Der Aufsichtsrat bestimmt das operative Geschäft und kontrolliert sich dann selbst. Da auch die Energie vom eigenen Unternehmen kommt, macht man Geschäfte mit sich selbst. Da steige ich aus und verbringe meine Zeit mit nützlicheren Dingen.
InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg - IGEL -
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Offline jroettges

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #48 am: 26. Januar 2012, 00:35:22 »
@Thomas Wiegand

Der Eindruck täuscht. Die Gremien der EGNW haben gestern beraten und die Generalversammlung vorbereitet. Ich war um 22:15 Uhr wieder zuhause. Ihre Lüneburger Veranstaltung haben wir unseren dort wohnenden Gremienmitgliedern anvertraut. Bedenken Sie bitte, dass wir ehrenamtlich tätig sind.

Herr Kreye ist sicherlich kein gewachsener Genossenschaftler, er ist aber mit einer hohen Stimmenzahl in sein Amt gewählt worden und hat mit seinem Sachverstand enorm viel für die EGNW geleistet. Auch die Rolle der Firma FirstCon entspricht keinesfalls dem von Ihnen gewonnen Bild.

Herr Lange ist seit dem 16. Januar im Amt, seit 9 Tagen also. Er muss sich noch auf die alten Hasen stützen, die ihm auch ihre uneingeschränkte Unterstützung zugesagt haben.

Ich bin sicher, dass wir bei der Generalversammlung am Samstag Lage und Zukunft der EGNW sowohl aus genossenschaftlicher Sicht als auch aus der Sicht des Energiegeschäfts überzeugend darstellen können.

Offline Didakt

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #49 am: 09. März 2012, 11:11:05 »
Zitat
Original von jroettges:
Auch die Rolle der Firma FirstCon entspricht keinesfalls dem von Ihnen gewonnen Bild.

Wer sich ein Bild über die Rolle von ProEnergie und FirstCon machen will, sollte auch mal die äußerst informativen Beiträge in diesem Forum lesen.

@ Stromfraß

Der Link ist von Ihnen entlehnt. Gute Recherche!

Offline uwes

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #50 am: 09. März 2012, 18:59:33 »
@Didakt

die Seite, auf die Sie verlinken ist relativ unspektakulär, weil im wesentlichen über eine Fa. Pro Energie geschrieben wird.  

Ich bin dann noch 2 Seiten durchgegangen und habe aber auch nichts besonderes über Firstcon entdecken können. Und alle 10 Seiten wollte ich dann doch nicht lesen.
Was wollen Sie uns denn nun zu FirstCon mitteilen?

Ich meine, man muss dazu auch die Erläuterungen kennen, die der Aufsichtsrat in der Generalsversammlung im Januar öffentlich vorgestellt hat. Ich wusste bis dahin nicht ansatzweise, wie kompliziert das Energieeinkaufs- und Verkaufsgeschäft sein kann.

Man sollte aber immer differenzieren. Proenergie ist ein Unternehmen. FirstCon ein anderes. M.W. gibt es keine gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #51 am: 10. März 2012, 18:01:35 »
@ uwes

Zitat
von Ihnen:
Was wollen Sie uns denn nun zu FirstCon mitteilen?
Proenergie ist ein Unternehmen. FirstCon ein anderes. M.W. gibt es keine gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen.

Die Ausführungen auf den Seiten 4, 5 und 6 des verlinkten Textes sind aus meiner Sicht durchaus aufschlussreich, hier insbesondere die undurchschaubaren vertragsrechtlichen Verflechtungen zwischen der EGS und diesen beiden Partnern sowie auch die Schieberei von Kunden bzw. Kundendaten nebst der sich daraus ergebenen Auseinandersetzungen der Kunden mit FirstCon. Von sauberer Geschäftsabwicklung kann insoweit nicht die Rede sein.
Die EGNW hängt nun am Tropf dieser FirstCon. Ich bleibe wie zugesagt dabei: Mit einem Kommentar zu dieser Verbindung halte ich mich zurück.

Offline uwes

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #52 am: 11. März 2012, 01:36:28 »
@Didakt

in diesem Forum schreibt der User Heinzer auf Seite 5

Zitat
Offensichtlich gibt es bei FirstCon ernsthafteres Bemühen, mit dem Kunden halbwegs ordentlich umzugehen, jedenfalls habe ich da bessere Erfahrung gemacht als bei ProEnergie. Ich denke immer noch, die waren mit den 4000 Kündigungen einfach überfordert und FirstCon ist da irgendwie überfahren worden und mit reingeschlittert.

Insgesamt sehe ich verstärkt Negativbeiträge zu ProEnergie. M.E. muss man da trennen.
Ohne die FirstCon wäre die EGNW ab Jahresanfang wohl nicht in der Lage gewesen, die Stromlieferungen fortführen zu können, weil die Sicherheiten beim Lieferanten wegen des ebenfalls begonnenen Gasverkaufs nicht vorhanden waren. So in etwa habe ich es auf der GV gehört. Somit ist FirstCon zwischen Lieferant und EGNW gerutscht und verdient daran - natürlich - auch mit. Das weiß jeder Genosse seit der GV.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #53 am: 11. März 2012, 18:07:50 »
@ uwes

Gehen Sie doch bitte nochmal an den Anfang dieses Threads zurück. In diesem Zusammenhang ist doch verständlich, hier im Forum über jedwede Geschäftigkeit der FirstCon zu informieren. Diesem Zweck diente der Hinweis auf die verlinkten Aussagen in dem anderen Forum.

Zitat
von Ihnen:
Somit ist FirstCon zwischen Lieferant und EGNW gerutscht und verdient daran - natürlich - auch mit.

Die FirstCon hat die EGNW zunächst sicher vor dem Untergang gerettet. An der Gewinnorientierung ist auch nicht zu mäkeln, das muss so sein. Die weitere Entwicklung und Behauptung am Markt bleibt abzuwarten.

Die EGNW steht nun aber eindeutig unter der Ägide der FirstCon, die jetzt dort das Sagen hat. Die EGNW mit ihrer ursprünglichen Zielsetzung hat dadurch mehr oder weniger ihre Selbstbestimmung und Unabhängigkeit aufgegeben bzw. verloren. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt. M. E. ist die Genossenschaftsidee, hinter der sich viele Protestler anfangs aus guten Grund versammelt hatten, zum großen Teil auf der Strecke geblieben.

Positiv zu bewerten ist allerdings, dass sich die ehemals berechtigte heftige Kritik an der Leitung und am Kundendienst der EGNW augenscheinlich völlig gelegt hat.

Offline Marion Stern

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #54 am: 11. Mai 2012, 06:55:25 »
Hallo,
Ich bin durch Zufall auf diese Wahnsinnsbeiträge gestoßen. Ich wollte doch nur billig Strom und Gas. Das hat in der Vergangenheit geklappt, ich habe Geld gespart. Dieses Hauen und Stechen von einer handvoll selbsternannter Schreiberfürsten verunsichert mich. Ich will vom Vorstand wissen, gibt es überhaupt noch einen, wie es um meine Einlage steht. Hat es Geld von der Pleitegenossenschaft in Ulm aussergerichtlich gegeben? Was passiert damit? Wer ist Firstcon und was verdient er an mir? Es sind nicht alle Mitglieder eingeladen worden, der ehemalige Vorsitzende auch nicht. Warum nicht. Wann hebt sich der Schleier der Verschwiegenheit, was wird vor meiner Einlage versteckt. Ohne Antwort bleibt mir nur der Austritt.

Offline Energietourist

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #55 am: 11. Mai 2012, 11:45:23 »
@Marion Stern
ich und wahrscheinlich auch alle anderen Genossen der EGNW sind so unwissend wie sie. Wir wollen alle wissen, was los ist.
Hier im Forum weiß kein Mensch wie es um die EGNW steht, oder sagen wir es mal so, diejenigen die es wissen, sagen nichts, weil sie
sich selbst in Teufels Küche bringen könnten. Mein Tipp an sie:
Halten sie ihren Verbrauch (Strom/Gas) im Auge und sehen sie zu, dass sie keine Überzahlungen leisten.

Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #56 am: 11. Mai 2012, 12:27:40 »
Zitat
Original von Marion Stern
... Ich will vom Vorstand wissen, gibt es überhaupt noch einen, wie es um meine Einlage steht.
Dann fahren Sie zur GV am 16.05.2012 und stellen dort Ihre Fragen. Oder richten Sie diese schriftlich an den Vorstand (vielleicht bekommen ja SIE Antworten).
Zu Ihrer Einlage: In 2010 wurde ein Verlust erwirtschaftet und auf neue Rechnung vorgetragen. In 2011 wird das ebenso sein (nur Kosten, bestenfalls geringe Erträge aus der Gaslieferung ab 01.10.11). Im Ergebnis dürfte damit per 31.12.2011 ein Teil auch Ihres Geschäftsanteils \"verbraten\" sein.  

Zitat
Hat es Geld von der Pleitegenossenschaft in Ulm aussergerichtlich gegeben? Was passiert damit?
Vermutlich nach wie vor keine Zahlungen (aufgrund der versäumten schriftlichen Vereinbarungen). Wenn für die EGS ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann kann die (wohl strittige) Forderung angemeldet werden - es dürfte aber nichts zu holen sein.

Zitat
Wer ist Firstcon und was verdient er an mir?

Wer ..., ist hier nachzulesen. Was ..., wird wohl kein Kaufmann im Einzelnen verraten.  ;)

Zitat
Es sind nicht alle Mitglieder eingeladen worden, der ehemalige Vorsitzende auch nicht. Warum nicht.
Der ehem. Vorstandsvors. H.R. (der hauptverantwortlich für das ganze Chaos ist) war anscheinend zu keinem Zeitpunkt selbst Genossenschaftsmitglied (ist für eine Vorstandstätigkeit auch nicht Voraussetzung).

edit - Mein Zusatz-Tipp: Wenn Sie für Gaslieferungen bis 30.09.2011 durch die Abbuchungen der EGS womöglich Überzahlungen geleistet haben, dann behalten Sie auch das besonders im Auge (Sachverhalt ist im Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\" nachzulesen!).

Freundliche Grüsse
einer Ihrer selbsternannten \"Schreiberfürsten\"  :D

Offline Marion Stern

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #57 am: 16. Mai 2012, 23:18:17 »
In diesem Forum ist häufig vor Firstcom Proenergie und dem Herrn Kreye gewarnt worden. Keiner wollte es überprüfen. Diese Firma ist nur darauf aus, sich die Taschen voll zu stopfen. Wenn  das letztre Mitglied bei uns gekündigt hat, verabschiedet sich Firstcon mit einem Grinsen und einer dicken Geldbörse.
Ich habe meinen Anwalt aufgefordert zu überprüfen, ob ich meine Einlage nicht sofort zurück bekomme, weil das Geschäftsziel fahrlläßig mit Füßen getreten wird. Begründung: Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen. Die Energie ist viel zu teuer geworden. Der Vorstand ist bewegungslos und haut sich mit dem Aufsichtsrat. Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
 Die Firstcon lebt auch von meinem Geld!!! Ich will es zurück haben!!!! Kann der radelnde Rechtsanwalt darauf eine Antwort geben.?

Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #58 am: 17. Mai 2012, 06:14:22 »
Zitat
Original von Marion Stern
Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen.
@Marion Stern,
ich glaube, Sie verwechseln etwas ...... selbstverständlich verkauft die EGNW selbst - und das hat sie schon immer (siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu\") !

Die FirstCon (Firstcom ist etwas anderes) ist \"nur\" insoweit involviert:

Zitat
Zitat aus dem Mitgliederbrief Januar 2012 - Auszug (siehe auch GV-Protokoll vom 28.01.2012 TOP 3 !)
Die EGNW hätte das Stromgeschäft ohne den mit FirstCon geschlossenen Vertrag zum 1. Januar nicht aufnehmen können, da die erforderlichen Sicherheiten wegen der oben geschilderten Liquiditätsengpässe im Gasgeschäft nicht darstellbar gewesen wären. Der Vertrag sichert der EGNW die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen.
Die (von mir hervorgehobene) Begründung ist nachvollziehbar. Oder wollen SIE Ihre Genossenschaft mit der erforderlichen Liquidität bzw. mit zusätzlichem Eigenkapital ausstatten?

Zitat
Original von Marion Stern
Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
Erwarten Sie ernsthaft darauf eine Antwort? Die EGNW wird das wohl mangels eigener Kenntnis nicht beantworten können und FirstCon wird das sicherlich nicht tun
(oder hat Ihnen ein Unternehmen/Kaufmann, bei dem Sie sonst einkaufen, schon mal eine solche Frage beantwortet?).

Viel wichtiger ist für mich die Frage, warum ab 01.07.2012 anscheinend eine generelle(?) Strompreisanhebung erfolgen soll (siehe Thread \"Sind die EGNW-Preise konkurrenzfähig\"), obwohl der Vertrag mit FirstCon der EGNW angeblich die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen sichert? ?(

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #59 am: 18. Mai 2012, 18:44:24 »
Zitat
Original von Marion Stern
....
Ich habe meinen Anwalt aufgefordert zu überprüfen, ob ich meine Einlage nicht sofort zurück bekomme, weil das Geschäftsziel fahrlläßig mit Füßen getreten wird. Begründung: Die EGNW verfolgt nicht den Auftrag der Hauptversammlung, Strom und Gas selber zu verkaufen. Die Energie ist viel zu teuer geworden. Der Vorstand ist bewegungslos und haut sich mit dem Aufsichtsrat. Meine Frage, was Firstcon verdient ist nicht beantwortet.
 Die Firstcon lebt auch von meinem Geld!!! Ich will es zurück haben!!!! Kann der radelnde Rechtsanwalt darauf eine Antwort geben.?
    @Marion Stern, Ihr Anwalt und auch der \"radelnde Rechtsanwalt\" werden Ihnen da nicht weiterhelfen.

    Vielen Verbrauchern ist offensichtlich nicht bewußt, dass wenn sie eine Beitrittserklärung bei einer Genossenschaft unterzeichnen und Geschäftsanteile zeichnen, dass sie damit zum Mitunternehmer werden. Sie haften im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung.

Nur so am Rande: \"EINER FÜR ALLE - ALLE FÜR EINEN\" ist lange vorbei. Vielleicht haben Sie ja noch solche Fünfer zur Erinnerung. ;) Der wirkliche Einfluss von Genossenschaftsmitgliedern auf die Geschäftsführung tendiert in aller Regel gegen Null. Man sollte sich trotz der  historisch erinnernden Werbesprüche keine Illusionen über die heutigen Genossenschaften machen. Das waren im Ursprung Hilfseinrichtungen zum Wohle der Mitglieder. Von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstveranwortung ist heute real kaum mehr die Rede. Den Großteil der Genossenschaften in Deutschland stellen heute die Genossenschaftsbanken. Das sind keine Genossenschaften der Gründerzeit mehr.

Rechtliche Änderungen geschehen oft unbemerkt oder werden kaum verstanden und beachtet, sie sind aber in der Addition erheblich in Auswirkung und Bedeutung für die Mitglieder. Aktuell werden die Satzungen der Genossenschaftsbanken wieder einmal mit einer kleinen aber erheblichen Ergänzung zum Auseinandersetzungsguthaben angepasst.

Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Darüber hinaus hat es keine Ansprüche auf das Vermögen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds als Pfand für einen etwaigen Ausfall, insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitglieds.
Hintergrund: Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Kriterien für das Eigenkapital von Banken neu geregelt. Danach darf \"hartes Kernkapital\" nicht kündbar und nicht rückzahlbar sein. Um den Besonderheiten von Genossenschaften Rechnung zu tragen, wurde bestimmt, dass Geschäftsguthaben einer Genossenschaft weiterhin als hartes Kernkapital anerkannt werden, wenn die bloße Möglichkeit besteht, die Geschäftsguthaben nicht zurückzuzahlen. Von dieser Möglichkeit braucht die Genossenschaft niemals Gebrauch zu machen.


Das hat die Politik so beschlossen. Fragen Sie mal Ihren Abgeordneten was er davon weiß. Beschlossen wird das von den Vertreterversammlungen. Das einzelne Mitglied wird nicht gefragt. Ob alle Vertreter wissen über was sie da  abstimmen?! Jetzt stellt sich die Frage, ob man den handelnden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in aller Zukunft immer vertrauen kann, dass \"die Genossenschaft davon niemals Gebrauch macht\". [/list]Das Geld ist erstmal weg. Ob man es wiederbekommt? Man kann ja mal die Politiker oder die Griechen fragen.  :evil:

PS:
Das Risiko soll das Mitglied tragen und an der Wertsteigerung nicht beteiligt werden, das geht dann so nicht mehr lange.  Das Auseinandersetzungsguthaben sollte sich dann wenigstens am tatsächlichen Anteilswert orientieren. Eigenkapitalanrechnung hin oder her, ohne eine Regelung wann dann spätestens unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird geht schon gar nicht. So geht diese Satzungsänderung wieder einmal einseitig zu Lasten des einzelnen Mitglieds. Geschäftstätigkeit wirkt auch ohne Vollmacht: Schreiben der Pro Energie und FirstCon

 

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