Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE Kündigung
berghaus:
Vielen Dank,
dass Ihr Euch alle so liebevoll mit meinem Fall beschäftigt.
Im Moment brauche ich auch Unterstützung, zeigt doch ein Anruf einer RWE-stelle in Essen mit der Frage, warum Rückstände von 400,-- EUR bestehen, dass das Beschwerdemanagement in Bochum das bereits ‚eingeleitete Mahn- und Inkassoverfahren bis hin zur Einstellung der Lieferungen‘ trotz meines Vorwurfes der Nötigung und Erpressung (noch) nicht gestoppt hat.
Mir ist das Risiko bewusst, dass das Gebäude meiner Argumentation, dass der Vertrag von 1975 noch nicht beendet oder gekündigt worden ist, in einem Gerichtsverfahren durch irgendeinen bisher nicht beachteten Umstand oder durch Ungeschicktheit der Richter oder gar meines Anwalts zusammenbrechen kann.
Wenn das Urteil aber Hand und Fuß hat, ist es ja nicht schlimm, dann zahle ich eben die paar tausend Euro nach, das Geld ist ja noch da und eine Rechtschutzversicherung und den Prozesskostenfonds gibt es auch noch.
Aber ich möchte nach zwölfjährigem Kampf gegen „das Monopol“ (Original Erstwiderspruch 2001) nicht einfach aufgeben.
Die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklauseln des Vertrages von 1975 und das Nichtzustandekommens des Vertrages von 2007 wurden 2009 energieanwaltlich geprüft und bestätigt.
Hinsichtlich der Unwirksamkeit der Kündigungen von 2010 und 2011 habe ich mich auf die Ausführungen hier im Forum verlassen, dass zwei ppa-Vertreter die Kündigung handschriftlich unterzeichnen müssen und „man die Tinte fühlen können muss“, wenn der Vertrag von 1975 nur schriftlich gekündigt werden kann.
Die Unterschriften (2 mal ppa) unter den Kündigungen von 2010 und 2012 sind ganz offensichtlich gedruckt., -also nur Textform.
Die Kündigung von 2010 war auch nicht fristgerecht.
Natürlich habe ich allen Schreiben, Kündigungen und Rechnungen der RWE sofort widersprochen.
Meine Hauptfrage im Moment geht aber dahin, darf ein Versorger bei einer derartigen Meinungsverschiedenheit überhaupt das Instrumentarium bei Zahlungsverzug in der Grundversorgung benutzen, um den Kunden zu nötigen und zu erpressen?
Was kann man dagegen (noch) tun?
Meine Schreiben an den Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur, das Landes- und Bundeskartellamt sowie das Büro für Umweltunrecht im Jahr 2011 haben offensichtlich nichts bewirkt.
Schon 2011 habe ich Hausverbot erteilt und einen Schutzbrief hinterlegt.
Alles nochmal?
Oder kann die Schlichtungsstelle helfen und der RWE den ordentlichen Gerichtsweg empfehlen?
berghaus 12.03.13
bauer:
Hallo berghaus,
was die Unterschriften betrifft, empfehle ich Ihnen eine starke Lupe oder ein Mikroskop. Bei gedruckten Unterschriften sieht man so deutlich die einzelnen Tonerpunkte.
viel Erfolg, bauer
berghaus:
@ bauer
Danke, die nicht fristgerechte Kündigung vom 'im November 2010' war ohnehin nur eine Massendrucksache, die wie ein neues Angebot aussah und in der die Kündigung zum 31.12.2010 unscheinbar im Text verborgen war.
Welche Machenschaften und welch Armutszeugnis für einen Versorger, der überall die soziale Komponente herauskehrt, aber gleichzeit Millionen Verbraucher, die sich nicht zu wehren wissen, abzockt.
Aber tatsächlich, mit der Lupe kann man bei den mit der Hand kaum zu erstellenden feinen Unterschriften von ppa.Klaus Dahlhoff und ppa. Karsten Borkenhagen ganz deutlich die blauen Pixelpunkte des Druckvorgangs erkennen.
Bei der Kündigung 'im August 2012' unterschrieben von ppa.Jens-Michael Peters und ppa. Stefan Olfes kann man eine Rasterung und die blauen Pixel auch ohne Lupe erkennen.
Hoffen wir mal, dass dies alles ausreicht, um schon mal die an sich zulässigen Kündigungen unwirksam sein zu lassen.
berghaus 12.03.13
berghaus:
Ist das Vortäuschen von Schriftlichkeit auf einer Urkunde (z.B. einer Kündigung) nicht strafbar?
berghaus 13.03.13
bolli:
Vortäuschen setzt einen Vorsatz voraus, den ich hier kaum sehe. Schließlich schädigen sie sich (bzw. ihre Firma) mit diesem Verhalten selbst, da sie damit ja die Kündigung möglicherweise unwirksam machen.
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