Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE Kündigung

(1/11) > >>

colonia:
Seit der Abrechnung 2007/2008 korrigiere ich die jährlliche Abrechnung der RWE.
1.) Mit Schreiben vom 07.11.11 teilt mir RWE mit.\" Aus systemtechnischen Gründen mussten wir für Ihren Vertrag eine neue Kundennummer vergeben. Deshalb erhalten Sie heute von uns sowohl eine Schlussrechnung, als auch unser Begrüßungsschreiben mit allen wichtigenInformationen für Sie. Das seit 01.01.2011 bestehende Vertragsverhältnis wird dadurch nicht beeinflusst.\"
2.) Miit Datum 05.11.11 erhalte ich die Schlussrechnung mit dem Text:
\"...... hiermit bestätigen wir die Kündigung Ihres Vertrages.\"
Und weiter. \" Bitte überweisen Sie die offenstehenden Beträge von 583,26 € sofort.\" (Korrigierte Rechnungen 2007/08 - 2009/10)
Ich habe nicht gekündigt.
3.) Mit Datum 05.11.11 schreibt RWE: \"Herzlich willkommen bei RWE...........
wir freuen uns Sie als unseren Kunden zu begrüßen.
Die Vertragsdaten fassen wir noch einmal für Sie zusammen:
Gas    -  RWE Klassik Erdgas (gradtag)\"
Bisher - RWE Erdgas Optimo maxi
Hat jemand ebenfalls eine derartige ungewollte Vertragsänderung -bzw. kündigung erhalten? Was ist von dieser Vorgehensweise zu halten.
Sollen so die Gasrebellen verunsichert werden?
Wie sollte reagiert werden?
Weitter korrigieren und der Kündigung und Neuaufnahme widersprechen oder ignoreren? Oder was sagen die Experten?

Mariano:
@ colonia,

bin kein Experte - nur interessierter Laie.

Das Vorgehen ist mir bekannt (siehe hier) und wird auch im Webauftritt vom Bund der Energieverbraucher kommentiert : \"Vertragskündigung\" und hier.

Vermutlich will Ihr EVU damit eine Überleitung aus einem bisherigen Sondervertrag in die Grundversorgung mit den üblichen Folgen für Widerspruch gg. Preiserhöhungen etc. erreichen.

Gruß,

Mariano

bolli:

--- Zitat ---Original von Mariano
Das Vorgehen ist mir bekannt (siehe hier) und wird auch im Webauftritt vom Bund der Energieverbraucher kommentiert : \"Vertragskündigung\" und hier.
--- Ende Zitat ---
Unabhängig von der Frage, ob die Ausführungen von Frau RA Holling noch heute so uneingeschränkt gelten (viele Rechtskundige vertreten die Auffassung, der Versorger darf Sonderverträge IN JEDEM FALL ordentlich kündigen, sogar ohne Angabe von Gründen), so liegt im vorliegenden Fall wohl auf jeden Fall keine Kündigung vor und somit gibt\'s auch keine Beendigung des Sondervertragsverhältnisses.

Ich würde denen mitteilen, dass ich nicht gekündigt habe und somit von einem Fortbestehen des alten Vertragsverhältnisses ausgehe, dieses gerne auch unter einer neuen Kundennummer (die dürfen sie nämlich durchaus ändern).


--- Zitat ---Original von Mariano
Vermutlich will Ihr EVU damit eine Überleitung aus einem bisherigen Sondervertrag in die Grundversorgung mit den üblichen Folgen für Widerspruch gg. Preiserhöhungen etc. erreichen.
--- Ende Zitat ---

Da muss man wohl von ausgehen !!!

berghaus:
Die  „Kündigung“ von (Sonder)verträgen in Verbindung mit neuen Kundennummern (aus systemtechnischen Gründen) gibt es wohl in verschiedenen Formen. Siehe z.B. auch hier

Wenn überhaupt (böse) Absichten dahinterstecken, dann wohl das Ziel, Sondervertragskunden mit Zahlungsrückständen in die Grundversorgung abzudrängen, um dort  -ohne Klärung der Rechtsfragen der alten Verträge-  die Kunden zur Zahlung der zunächst  bescheidenen Abschläge durch die Androhung der Versorgungssperre zu nötigen.

Bei mir z.B. so: Sondervertrag von 1975 (ungekündigt, Preisanpassungsklausel unwirksam)
Ab 11/2007 widerrechtliche Abrechnung nach einem neuen, jedoch nicht wirksam abgeschlossenen Vertrag „RWE Erdgas maxi“ .
Dieser nicht existierende Vertrag wurde zum Ende 2010 gekündigt (Beendigungskündigung, siehe hier).

Ab 01.01.11 Abrechnung in der Grundversorgung (konkludent wegen weiterer Gasentnahme, nachdem ich der Kündigung des nicht existierenden Vertrages widersprochen und natürlich keinen neuen Vertrag abgeschlossen habe, weil mein ungekündigter Vertrag von 1975 doch einen günstigeren Anfangspreis aufweist).

Wegen der Nichtzahlung der geforderten Abschläge kam es im Juli zu automatisierten Sperrandrohungen. Siehe hier und hier.

Meine Widerspruch mit Hausverbot und mein empörter Anruf in Bochum haben bisher nur ein Antwortschreiben vom 02.09.11 (brauchen noch etwas Zeit) ausgelöst und seitdem keine weiteren Mahnungen mit Sperrandrohungen und auch keine Sperrversuche, soweit ich weiß.

Die Schilderung des Sachverhalts der widerrechtlichen Sperrandrohung an den Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur, das Landeskartellamt und das Büro für Energieunrecht haben bisher nur eine Antwort des Bundeskartellamtes ergeben, nachdem das Landeskartellamt die Eingabe an das Bundeskartellamt abgegeben hat, weil „die Wirkung eines möglichen Missbrauchs über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht“. Dieses schreibt dann u.a.:

„Grundsätzlich sind die Kartellbehörden von Bund und Ländern für die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Energieversorger zuständig. Doch auch im Energiebereich können sie nur auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) tätig werden. Eine Überprüfung von Rechnungen oder Vertragskonditionen können Kartellbehörden indessen nicht leisten. Die Frage, ob die von Ihrem Gasversorger angedrohte Versorgungssperre vor dem Hintergrund des § 315 BGB zulässig ist, ist nach hiesiger Auffassung vorranging auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Ein kartellrechtlicher Ansatzpunkt ist in solchen Fällen in aller Regel nicht gegeben. Im Rahmen ihrer Ermessensausübung wird die Beschlussabteilung daher vorliegend kein Missbrauchsverfahren einleiten. Möglicherweise kann Ihnen eine Verbraucherberatung oder ein Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit weiterhelfen.“

Dabei war § 315 nur ein vorsorgliches Hilfsargument. Angeprangert hatte ich hauptsächlich folgendes:

„Sehr geehrte Frau Dr. H.,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mir ging es bei der Mitteilung meines Falles weniger um rechtliche Hilfe bei der Abwendung der Versorgungssperre in meinem Fall als um das Anliegen, Versorger generell daran zu hindern, Kunden, die einen Teil der für die Gaslieferung geforderten Entgelte wegen § 315 BGB oder aus anderen Gründen einbehalten haben, durch die Androhung der Versorgungsperre zu nötigen, doch zu zahlen, anstatt den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
Ich weiß natürlich nicht, ob diese Vorgehensweise der Versorger (siehe auch Energiedepesche des BdE 3/11) gegen das Kartellrecht verstößt oder den Wettbewerb behindert.
Ich denke jedoch, dass Ihre Behörde genügend Einfluss hat, ein solches widerrechtliches Vorgehen an geeigneter Stelle zur Sprache zu bringen und damit auf Dauer zu unterbinden.….“

Dabei hat sich 2005 das Landeskartellamt noch persönlich bei BerndA nach dem Stand der Angelegenheit erkundigt! Siehe Schreiben an Kartellbehörde?

berghaus 14.11.11

userD0010:
@berghaus
alle Jahre wieder die gleiche Masche. Hat es nicht geklappt mit der \"behaupteten! Vertragskündigung, dann wird eine Jahresrechnung präsentiert, in der mit der goldigen Bezeichnung \"\"KLASSIK\"\" die Be- und Abrechnung nach dem Grundversorgertarif vorgenommen wird. Natürlich enthält diese Rechnung auch die angeblichen Zahlungsrückstände, die natürlich SOFORT zu begleichen sind. Im letztjährigen Abrechnungszeitraum erfolgte meinerseits die Bitte, sich doch an den Sondervertrag von 1990 zu halten und gefälligst drei Monate vor dem nächsten Jahresende die SV-Kündigung auszusprechen. Hat man wohl vergessen.
Die diesjährige Rechnung ging retour, da deren Inhalt nicht der Vertragsgrundlage entspricht, solglich ebenfalls nicht zur Zahlung fällig ist.
Zudem steht mir noch aus der Aufrechnung der vertragswidrig abgerechneten Verbräuche ein Restbetrag zu, den ich zu verrechnen beabsichtige. Im vergangenen Jahr habe ich bereits den Großteil meiner Aufrechnung in Abzug gebracht. Danach war Schweigen im Walde. Miener Bitte um Feststellungsklage hat man nicht entsprochen. Schade.  Der Trick mit neuer Kunden-Nummer hat bereits vor drei Jahren nicht funktioniert.

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