Hallo in die Runde , ich bin neu hier und habe natürlich gleich ein Problem,
folgender Sachverhalt :
Vertrag über gaslieferung seit 2004 für Privathaushalt, Einbau eines neuen Zählers, stand 0,000
bis 2010 jährlicher Verbrauch von ca 200 kwh, geschätzt vom Gasversorger
und auch von mir bezahlt,
Zählerstand laut Rechnung zum 07.09.2010 : 187 ( Rechnungslegung am 26.09.2011)
am 15.09 2011 Ablesung des Zählerstandes vom Gasversorger ,
Zählerstand : 1.989 ( stimmt, habe ich nachgeprüft)
daraus ergibt sich ein Verbrauch für das letzte Jahr von 18.804 kwh und eine Nachzahlungsforderung von 1309,14 € für den abrechnungszeitraum 2010 -2011
ich habe aber keinerlei bauliche Veränderungen an der Gasanlage vornehmen lassen, auch keine zusätzlichen Verbraucher installiert ( nachweisbar durch wohnungsübergabeprotokoll zu Beginn des Mietverhältnisses ), ich nutze Gas nur zum Kochen und für das warme Wasser der Badewanne
die Erklärung des Gasversorgers ist folgendermassen :
sie haben sich seit 2004 verschätzt mit meinem Verbrauch und darum immer zuwenig abgerechnet,und hätten somit das Recht auf Nachforderung und mir den gesamten Verbrauch von 18.804kwh auf das letzte jahr zu berechnen( wobei für jeden ersichtlich ist das dieser Verbrauch unmöglich in einem jahr zustande gekommen sein kann, wie gesagt die einzigen Verbraucher sind Gasherd und Durchlauferhitzer für die Badewanne, Singlehaushalt))
Ich hätte die Pflicht gehabt dies nachzuprüfen , da ich dies nicht getan habe, habe ich die Rechnungen immer ohne Widerspruch akzeptiert und sie hätten somit das Recht den ganzen Verbrauch der letzten Jahre nachzufordern ( indirekt wurde mir Mogelei beim ablesen und durchgeben der Zählerstände die letzten Jahre vorgeworfen) da ich nachlässig bin in Sachen Akten und Unterlagen aufheben etc habe ich leider keinen Nachweis mehr ob ich die Zählertsände durchgegeben habe oder der Versorger selber abgelesen hat,
Fakt ist jedoch das seit 2004 immer ein jährlicher Verbrauch von ca 200kwh akzeptiert wurde
nun meine Fragen :
A:
wieviele Jahre darf der Gasversorger rückwirkend Zahlungen für verbrauchtes Gas einfordern,
B:
ist es rechtens das diese Nachforderung die sich ja nach Angaben des Versorgers aus dem Verbrauch seit 2004 ergibt auf das Jahr 2010711gelegt wird und ich somit einen wesentlich höheren Gaspreis pro kwh zahlen muss als das gas gekostet hat alks ich es verbrauchte ( 2004 bis 2010 )
abschliesende Bemerkung : ich bin Hartz 4 Empfänger und habe keine Ahnung wo ich die Kohle hernehmen soll, selbst bei einer 12 monatigen Ratenzahlung die mir am Telefon angeboten wurde ( mit dem Hinweis sie doch lieber zu akzeptieren, man könnte auch anders.....) fälliger Termin der Zahlung : 17.10. 2011
danke im voraus fürs durchlesen und eventuell Tips geben, Uwe
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