Schreiben des Amtsgerichts werden mit einfacher Post oder förmlich (in einem auffälligen gelben Umschlag) zugestellt. Beides wird aber letztlich nur in Ihren Briefkasten geworfen.
Wenn im März 2011 ein Urteil ergangen ist, dann ist diesem auch ein (schriftliches) Verfahren vorausgegangen. Davor wurde Ihnen die Eröffnung des Verfahrens mitgeteilt. Haben Sie darauf nicht reagiert, dann hatte das Gericht antragsgemäß für die Entega zu entscheiden.
Wenn Sie Ende 2010 ausgezogen sind, keinen Nachsendeantrag gestellt haben und/oder sich nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben und ihr Nachmieter Post für Sie einfach entsorgt hat, dann können Ihnen Mitteilungen des Amtsgerichts entgangen sein.
Auf jeden Fall können Sie beim zuständigen Amtsgericht anfragen, welche Entscheidungen Sie betreffend ergangen sind und Kopien oder Einsicht erbitten. Ob dies schriftlich geht oder ob Sie sich persönlich ausweisen müssen, weiß ich nicht.
Tatsache ist, dass Sie erst jetzt (bzw. konkret nach Auskunft des AG) von der Entscheidung erfahren haben bzw. werden und folglich auch erst jetzt Rechtsmittel einlegen können. Ob Sie sich erfolgreich auf die unterbliebenen Zustellungen der amtsgerichtlichen Mitteilungen berufen können, kann Ich Ihnen leider nicht verbindlich sagen.
Gruss,
ESG-Rebell.
P.S.:
Wer sich mit Firmen anlegt und gerichtliche Auseinandersetzungen in Kauf nimmt, sollte tunlichst sicherstellen, dass amtliche Schreiben empfangen und gelesen werden - auch während eines längeren Urlaubs!
Das dies offenbar nicht für jedermann selbstverständlich ist, zeigt ebendieses Beispiel.
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, kommuniziert das Amtsgericht ausschliesslich mit Ihrem Anwalt und dieser haftet für die Einhaltung aller Fristen.