Energiepreis-Protest > goldgas
Teilkündigung????????
Cremer:
@WattWurm,
Ich würde mal, da Sie ja sowieso wechseln möchten, den Abschlag vom 1.8.11 zum Monatende in der letzten Woche zurückbuchen lassen. Ferner ebenso dann den neuen Abschlag zum 1.9.11
Vielleicht genügt dies schon um gegen die bestehende gesamte Vorausleistung von 274 € aufzurechnen.
grisu63:
Heute kam die Antwort von Goldgas:
Blanker Hohn, man will einfach nicht den geschl. Vertrag erfüllen.
Ich werde nun einen Anwalt hinzu ziehen und werde nicht kündigen bzw. den Tarif wechseln.. schon aus Prinzip nicht!
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank
Selbstverständlich haben wir für Ihre Hinweise Verständnis. Dennoch möchten
wir Sie bitten, folgendes zu beachten.
Bei Ihrem Festpreistarif sichern wir den Preis ab, indem wir Ihre benötigte
Erdgasmenge bei Vertragsabschluss
schon weitestgehend beschaffen und bezahlen.
Die Anpassung teilt nun diese Belastung zwischen uns partnerschaftlich auf.
Wir beschaffen und bezahlen den größten Teil Ihres Erdgases zu Beginn
unseres Vertragsverhältnisses
und Sie entrichten ab sofort Ihren Abschlag am Anfang des Monats.
So helfen Sie uns, die Tarifpreise günstig zu gestalten. Und davon
profitieren auch Sie.
Sollten Sie dennoch den Änderungen widersprechen wollen, räumen wir Ihnen
gerne die Möglichkeit ein,
in einen unserer attraktiven Tarife goldgasTrend oder goldgasGreen zu
wechseln, als auch Ihren bestehenden Festpreistarif zu kündigen.
Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
AGB-Änderungen Ihre Entscheidung zu senden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen
Tag.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag
bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer
0800 290 090 0 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Cremer:
ich schlage vor, nicht drauf zu antworten und bei ungerechtfertigter, vorzeitiger Abbuchung diese zurückzubuchen.
grisu63:
Natürlich wurde am 15.8 abgebucht, was ich schriftlich untersagt hatte.
Den Betrag habe ich zurückbuchen lassen.
Die versuchen wohl Alles um an Geld zu kommen, Goldgas kann doch nicht einfach vom Konto abbuchen, obwohl es untersagt wurde.
Muss ich mir Das gefallen lassen??
bolli:
--- Zitat ---Original von grisu63
Muss ich mir Das gefallen lassen??
--- Ende Zitat ---
Nein. Aber Ihre Möglichkeit, zurückzubuchen, haben Sie ja schon gemacht. Dazu könnten Sie möglicherweise, zumindest bei einem wiederholten Versuch den Vertrag wegen nicht vertragsgemäßen Verhaltens außerordentlich kündigen. Aber das wollen Sie vermutlich nicht. ;)
Aber amerikanische Verhältnisse mit unsinnigen Entschädigungssummen gibt\'s in Deutschland nicht. 8)
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