Energiepreis-Protest > goldgas
Teilkündigung????????
grisu63:
Ich habe heute folgendes Schreiben von Goldgas erhalten:
Die können doch nicht einfach die Zahlungsweise ändern?? Ich habe im Januar erst noch einen 2-Jahres-Vertrag mit Festpreisgarantie bei denen abgeschlossen, da sie hier immer nooch billiger sind als andere Anbieter.
Was soll ich jetzt machen.
Unverschämt ist auch, dass sie bereits am Montag den Betrag für August einziehen wollen, und am 1.9 bereits für September!!
Cremer:
Dies ist eine Vertragsänderung der AGB. Bei einem laufenden Vertrag ist so etwas nicht möglich und rechtsunwirksam.
Widersprechen Sie schriftlich!!
Bei einer Abbuchung lassen Sie einfach zurückbuchen.
Das bedeutet aber auch dann vermutlich die Kündigung.
Man will Sie vermutlich somit aus dem Vertrag drängen um einen neuen Vertrag abzuschließen mit wesentlich schlechteren Konditionen
siehe hier
Goldgas war sowieso seit Sept. letzten Jahres sehr stark im Preis gestiegen und unatraktiv geworden.
bolli:
Eine mitentscheidende Frage wird wohl sein, was Sie für eine Kündigungsfrist in Ihrem vertrag stehen haben. Sollte Sie in den AGB stehen, ist noch zu prüfen, ob die AGB rechtsgültig in den vertrag einbezogen wurden (also vor Vertragsabschluss vorlagen).
Ansonsten wie Cremer schon sagte schriftlich (mit Nachweis) widersprechen und vorzeitige Abbuchung zurückgehen lassen.
gfkluda:
Ich hab das gleiche Schreiben bekommen und mit Goldgas24 ebenfalls noch Preisgarantie, nach den eigenen AGB ist das Kündigungsrecht innerhalb der Preisgarantie ausgeschlossen. Ich hab denen kurz per Mail geschrieben, dass ich nicht einverstanden bin und werde (so sie denn kommt) die Lastschrift am 15. zurückgeben.
Nach den Insolvenzgerüchten der letzten Zeit werde ich auf keinen Fall weitere Vorleistungen erbringen. Jetzt zum Ende des Sommers besteht ohnehin eine rechnerische Vorleistung, da durch die konstanten Vorauszahlungen über den Sommer für den verbrauchsstrarken Winter vorgeleistet wird.
WattWurm:
Ich gehe zwar grundsätzlich davon aus, dass Goldgas bei den Verträgen mit 12 oder 24 Monaten Preisbindung kein Recht auf Änderung der AGB hat, das nutzt mir aber im Falle der Insolvenz wenig.
Goldgas hatte bereits im Juli ohne Vorwarnung die Abschlagszahlung 10 Tage vor Termin abgebucht. Dies und das aktuelle Schreiben deuten darauf hin, dass sie sich günstige \"Kundenkredite\" beschaffen wollen. Denn wie gfkluda bereits schrieb, wird im Sommer vom Kunden eher vorgeleistet als - wie von Goldgas begründet - andersrum.
Laut meiner Berechnung bin ich mit meinen Abschlägen bereits 274 Euro in Vorleistung gegangen, so dass ich mir auf jeden Fall die letzte Abschlagszahlung zurückholen und mir einen neuen Anbieter suchen werde.
Lieben Gruß
vom WattWurm
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln