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Elektro-Autos

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PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 17. Dezember 2012, 17:13:31 ---Das kann man so sehen und bedeutet, dass die besondere steuerliche Berücksichtigung der Privatnutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugen nicht ausgeprägt genug ist, d.h. sie ist zu niedrig angesetzt. Der Geldwerte Vorteil müsste also höher angesetzt werden, was eine stärkere steuerliche Berücksichtigung bedeuten würde.
Das ist aber das Gegenteil von dem, was Sie, lieber PLUS, geschrieben haben. Ihren Worten entnimmt man, dass die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen ein Privileg darstelle, das abzuschaffen wäre. Eben das ist Quatsch.
Sofern Sie sich also für eine stärkere steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen aussprechen wollten, würde ich ihnen zustimmen.
--- Ende Zitat ---
@superhaase, was wollen Sie denn schon wieder in Ihrem Sinne verdrehen und verkehren nachdem Sie sich erkennbar orientierungslos vergaloppiert haben. Lassen Sie doch diesen "Quatsch"!

Sie können hier nochmal lesen um was es genau ging, da ist nichts missverständlich, wenn man nicht gerade mit dem PV-Krawallreflex gebürstet ist. Es ging um die Ausweitung von Privilegien für strombetriebene Kraftfahrzeuge, konkret um das ohnhin gewaltig umstrittenen Dienstwagenprivileg ....:


--- Zitat ---... § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bestimmt nun, dass vom Bruttolistenpreis je kWh Speicherkapazität 500 Euro, insgesamt maximal 10.000 Euro (20 kWh), abgezogen werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16128.msg97410.html#msg97410

und ein Artikel im Spiegel dazu:

--- Zitat ---... - Es ist ein Gesetzmonster, formuliert in kaum verständlichem Bürokratendeutsch und nur für Eingeweihte wirklich nützlich: Das Jahressteuergesetz 2013. Es enthält Gesetzesänderungen in großer Zahl, die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung zum Beispiel, oder Details zur Absetzbarkeit von Reisekosten.
Ein Kapitel jedoch dürfte diesmal auch eine größere Öffentlichkeit interessieren:
Die Steuerbefreiung für Elekroautos. Danach müssen Lkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen, wenn sie mit Elektromotoren angetrieben werden. Als Energiespeicher kommt ein Akku ebenso in Betracht wie eine Brennstoffzelle.

Auch die Dienstwagensteuer soll angepasst werden. .......
--- Ende Zitat ---
Steuerbefreiung für E-Mobile: Die Luftnummer


superhaase:
Zur Erinnerung, Sie hatten geschrieben:


--- Zitat von: PLUS am 17. Dezember 2012, 12:57:20 ---Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg.
[...]
Meine Forderung als nicht privilegierter Verbraucher: Null Subvention aus öffentlichen Kassen, egal in welcher Form! Auch nicht versteckt über diese Steuerhintertüre!
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage habe ich als Quatsch bezeichnet.
Es ging also dabei nicht um die Ausweitung der von Privilegien für strombetriebene Fahrzeuge, sondern darum, dass Sie die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und deren steuerliche Berücksichtigung als abzuschaffendes Privileg bezeichnen, was Unfug ist.
Sie können die private Nutzung von Dienstfahrzeugen nicht per Gesetz abschaffen.
Wenn Sie diesen geldwerten Vorteil, der dabei entsteht, steuerlich neutralisieren wollen (im Sinne des von Ihnen verlinkten Artikel der Uni), dann dürfen Sie auch die steuerliche Berücksichtigung nicht abschaffen, sondern müssen sie im Gegenteil erhöhen, so dass es zu einer stärkeren Besteuerung des geldwerten Vorteils kommt.

Zum Thema steuerliche Förderung von E-Autos:
Darüber kann man sicher streiten.
Ebenso wie über die früheren steuerlichen Förderungen von Katalysator-Autos, oder die steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern in Dieselautos.
Der Staat hält es nun einmal aus Sicht des Umweltschutzes für geboten, solche neuen umweltschonenden Techniken steuerlich zu begünstigen.
Ich finde das gut.
Alternativ könnte man auch einfach die umweltschädlicheren (alten) Techniken stärker besteuern, was auch schon gemacht wird.
Auch das finde ich gut.
Jedenfalls ist es durchaus gut begründet, erwünschte umwetlfreundliche neue Techniken steuerlich besser zu stellen als umweltschädliche Techniken, um so deren Markteinführung zu ermöglichen oder zu beschleunigen.
Der Staat kann dies insgesamt aufkommensneutral gestalten, oder aber nach seiner Haushaltslage auch nicht aufkommensneutral.
Steuern werden immer wieder geändert und angepasst, je nach Entwicklung und erwünschter Zielrichtung.
Das ist ganz normal und auch nicht verwerflich, sondern ein etabliertes "Privileg" des Staates.

Was genau finden Sie daran so "unerhört"?

Wolfgang_AW:
Dienstwagenprivileg


--- Zitat ---Ich halte das Dienstwagenprivileg insgesamt für fragwürdig.

Studie greift Subvention von Dienstwagen an

Nachdem inzwischen rund 60% der neu zugelassenen Fahrzeuge als Dienstwagen angemeldet sind und davon 70% privat genutzt werden, stellt sich doch auch hier die Frage, inwieweit die Milliarden-Subvention noch Akzeptanz erfahren sollte.

Im Vergleich zur PV-Förderung dazu noch völlig ohne ökologischen Nutzen. Daher völlig Streichung.

Die Subventionierung von Elektroautos nur für Dienstwagen würde die Fragwüdigkeit weiter erhöhen.
--- Zitat ---
@PLUS

Ich stimme Ihnen in dieser Sache prinzipiell zu, jedoch ist das Abheben auf die Förderung der Elektroautos innerhalb des Dienstwagenprivilegs fast schon lächerlich.

Lassen Sie mich dazu eine Beispielrechnung aufmachen, wobei die Zahlen alles Annahmen meinerseits sind!

Herkömmlicher Dienstwagen: Bruttolistenpreis Beispiel Audi A6 45.000,-€

Die meisten Arbeitnehmer werden sich vermutl für Privatfahrten die Pauschalmethode, sprich die 1%-Regelung entscheiden. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt eine höhere Lohnsteuer, da 1% des Bruttolistenpreises auf den Bruttolohn aufgeschlagen wird.

Das wären im genannten Fall 450,- € Aufschlag auf den Bruttolohn

Bruttolistenpreis Beispiel Audi A6 Hybrid 53.000,-€

Bei Abzug der Höchstförderung Elektroauto von 10.000,-€ werden 430,-€ auf den Bruttolohn aufgeschlagen.

Bei einem Monats-Bruttogehalt von 3.500,- wären also einmal + Aufschlag 3.950,- bzw 3.930 zu versteuern.

Die Lohnsteuerdifferenz dürfte so ungefähr bei ~ 7,-€ mtl. Mindereinnahmen liegen, sprich 84,-€ im Jahr.

Ich vermute mal, dass sich die Anschaffung der Elektrofahrzeuge als Firmenfahrzeug schwer in Grenzen halten wird, da der Anreiz zu klein ist.


Wichtiger wäre also entweder die Abschaffung des sogenannten Dienstwagenprivilegs bzw. eine andere Besteuerung der Firmenwagen!!

Weiteres Wachstum und hohe Bedeutung von Firmenwagen


--- Zitat ---Das deutsche Steuerrecht gibt für die Privatnutzung von Dienstwagen durch die pauschale Anrechnung eines geldwerten Vorteils (einkommensteuerrechtlich beim Arbeitnehmer) und durch die steuerliche Absetzbarkeit (auf Unternehmensseite) Anreize, neue und teure Pkw als Dienstwagen zu wählen und diese privat intensiv zu nutzen. Diese steuerliche Bevorzugung der Dienstwagen bildet einen Subventionstatbestand, dessen Abschaffung Steuermehreinnahmen
von mindestens drei Milliarden Euro generieren könnte.
...
Aus umweltpolitischer Sicht sollten gerade für dieses große und leistungsfähige Nachfragesegment des Neufahrzeugmarktes Anreize für die Wahl umweltfreundlicher Technologien gegeben werden. Möglich wäre beispielsweise die Bindung der Absetzbarkeit an die Emissionseigenschaften der Fahrzeuge oder eine spezielle Kfz-Steuer für gewerblich gehaltene Neufahrzeuge.
...
Eine speziell für Firmenwagen konzipierte CO₂-basierte Besteuerung gibt es zurzeit in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Dabei ist in allen drei Fällen die jährlich zu zahlende Abgabe von den CO₂-Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs abhängig. In allen drei Ländern ist die CO₂-Komponente in der Gesamtbesteuerung des Firmenwagens wesentlich höher als bei einem Privatfahrzeug. Erste Evaluationen zeigen, dass diese Veränderungen der steuerlichen Behandlung zur Wahl kleinerer beziehungsweise emissionsärmerer Fahrzeuge führen.
--- Ende Zitat ---

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 17. Dezember 2012, 18:44:21 ---Zur Erinnerung, Sie hatten geschrieben:

--- Zitat von: PLUS am 17. Dezember 2012, 12:57:20 ---Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg.
[...]
Meine Forderung als nicht privilegierter Verbraucher: Null Subvention aus öffentlichen Kassen, egal in welcher Form! Auch nicht versteckt über diese Steuerhintertüre!
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage habe ich als Quatsch bezeichnet.
Es ging also dabei nicht um die Ausweitung der von Privilegien für strombetriebene Fahrzeuge, sondern darum, dass Sie die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und deren steuerliche Berücksichtigung als abzuschaffendes Privileg bezeichnen, was Unfug ist. Sie können die private Nutzung von Dienstfahrzeugen nicht per Gesetz abschaffen. ......
--- Ende Zitat ---
@superhaase, unerhört finde ich Ihre unverschämten Prädikate und Ihre lausigen verdrehenden Interpretationen. Wo wird von mir gefordert, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen per Gesetz zu verbieten? Es geht um die "besondere steuerliche Berücksichtigung" die ein Privileg darstellt. So wird das nicht nur von mir, sondern in der Fachwelt überwiegend gesehen. Sie machen da abgesehen von den Nutzniessern die einsame Ausnahme. Oder ist der Zweck der Übung mit solchem "Quatsch"-Müll ein Ihnen nicht passendes EE-Thema zuzudecken?!

Die Nutzung eines Betriebs-PKW für private Zwecke ist selbstverständich schon für sich ein Privileg. Das ist eine besondere Art der Entlohnung und bei richtiger Bewertung des geldwerten Vorteils völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung ist der hier wieder einmal angewandte Gestaltungsmissbrauch zur EE-Förderung um ein irrsinniges und völlig unrealistisches EE-Teilziel mit der Steuerbrechstange doch noch durchzusetzen. Nebenbei werden noch die Lobbyinteressen befriedigt und die ohnehin Privilegierten werden weiter bedient, anstatt die Privilegien abzubauen.  Nein, diese Politik hat nicht meine Zustimmung!

@Wolfgang_AW, ich halte das Ganze auch für lächerlich. Ich wollte hier aber keine grundsätzliche Dienstwagenbesteuerungsdiskussion beginnen. Es ging mir um das Beispiel, um den Missbrauch auch dieses Privilegs. Diese Lobbypolitik wird wirkungslos bleiben oder gar zum Rohrkrepierer. Was an Verordnungen und Gesetzen für die sogenannte Energiewende missbraucht wird geht nicht auf die Kuhhaut.  Es ist insgesamt eine Milliardenverschwendung im dreistelligen Bereich und es wird immer schlimmer statt besser! Da ist ein großes Loch im Eimer bei dieser Umwelt- Klima- und Engergieversorgungspolitik. Am Ende bleibt das Loch! ;) Wie waren nochmal die Ziele z.B. § 1 EnwG?

Wolfgang_AW:

--- Zitat von: PLUS am 17. Dezember 2012, 19:46:47 ---Diese Lobbypolitik wird wirkungslos bleiben oder gar zum Rohrkrepierer. Was an Verordnungen und Gesetzen für die sogenannte Energiewende missbraucht wird geht nicht auf die Kuhhaut.  Es ist insgesamt eine Milliardenverschwendung im dreistelligen Bereich und es wird immer schlimmer statt besser! Da ist ein großes Loch im Eimer bei dieser Umwelt- Klima- und Engergieversorgungspolitik. Am Ende bleibt das Loch! ;) Wie waren nochmal die Ziele z.B. § 1 EnwG?

--- Ende Zitat ---

Leider bleibt die Lobbyarbeit in keiner Richtung wirkungslos, es bleibt ein wildes, unkontrolliertes  Gezerre. Es gibt auch unter Altmeier keine Stringenz, mal wird das eine Lager bedient, mal das andere.
Es fehlt eine vernüftige, koordinierte Handlungsweise bei der alle Teilnehmer der Energiewende eingebunden sind und ein Interessensausgleich moderiert wird. Sonst kommen wir auf keinen grünen Zweig.

Energieminister in zehn Jahren


--- Zitat ---Bis zu vier Ministerien reden in der Energiepolitik mit. Das erzeugt Reibung. Jetzt besinnt sich selbst Kanzlerin Angela Merkel und befürwortet doch noch einen eigenen Ressortchef für die Energiewende. Allerdings erst für die Zeit nach dem Atomausstieg - obwohl selbst ihre Parteifreunde drängen.
...
Mit anderen Worten: Vor 2022 würde sich gar nichts tun, jedenfalls nicht unter einer Kanzlerin Merkel. Dann erst wird in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

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