Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kündigung des Fernwärmevertrages kartellrechtlich wirksam?

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RR-E-ft:
Habe erst heute mit Kollegen  Dr. Klotz, HHKW Berlin auch zu der Frage telefoniert, welcher Preis wohl  gilt, wenn die Preisänderungsklausel im Fernwärmelieferungsvertrag unwirksam ist. Es spricht viel für den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preis, so wie bei der Gasversorgung.

RR-E-ft:
Aktuelle Beiträge findet man auch in der CuR.

http://www.energie-contracting.de/content/pdf/CuR_11_04_inhalt.pdf
http://www.energie-contracting.de/content/pdf/CuR_11_03_inhalt.pdf
http://www.energie-contracting.de/content/pdf/CuR_11_02_inhalt.pdf

sternenmeer:
RR-E-ft
Ich denke,es macht für einen Fernwärmekunden wenig Sinn,in Kommenta-
ren und Beiträgen in Fachzeitschriften von versorgerfreundlichen Anwälten
und  Managern nach Anhaltspunkte zu suchen,die ihm eine juristische
Hilfestellung bei seiner Argumentation liefern könnten.
So möchte ich mich lieber auf die bisherigen Entscheidungen des BGH ver-
lassen.
Zu der o. a. Fragestellung,ob ein FVU berechtigt ist,eine Preisänderungs-
klausel in einem bestehenden Fernwärmevertrag einseitig zu ändern,hat der BGH m. E. eine Antwort gegeben, indem er ausführt BGH v.06.04.2011,
Az.:VIII ZR 273/09 Rn. 21):
\"Bei der von der Beklagten beanstandeten Preisänderungsklausel handelt
es sich .......um eine von der Klägerin gestellte Allgemeine Geschäftsbe-
dingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB.\"
D.h.,gem § 305 Abs. 2 Satz 2 BGB werden allgemeine Geschäftsbedingun-
gen nur dann Bestandteil eines Vertrages, \"wenn die andere Partei mit
ihrer Geltung einverstanden ist.\"
Bei einer einseitigen Erklärung/Festlegung ist dies gerade nicht der Fall.
Es ist m. E. zu differenzieren,ob eine Klausel § 305 BGB unterliegt bzw. ob
eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB oder nach § 24 Abs. 4 AVBFernwär-
meV auf sie anzuwenden ist.
Inwieweit die von Ihnen aufgeführten Literaturhinweise meine Rechtspo-
sition als Fernwärmekunde stärken,vermag ich nicht zu sagen (Verfügbar-
keit).

RR-E-ft:
Im freien Buchhandel ist alles für jeden verfügbar, wenn er das passende Geld hat.
Manche Buchhändler liefern frei Haus.

sternenmeer:
RR-E-ft
Ich stimme Ihnen zu,WENN...........

s. auch zum Thema der einseitigen Neugestaltung einer Preisänderungs-
klausel durch das FVU (Hermann a.a.O. Seite 973).

\"Daraus folgt,dass die durch eine rechtsunwirksame Preisänderungsklausel
hinterlassene Regelungslücke nach den Grundsätzen des Vertragsrechts zu
schliessen ist. Ebenso wie bei der Vereinbarung einer Preisänderungsklau-
sel zu Beginn des Fernwärmeversorgungsvertrages ist hier grundsätzlich
eine VEREINBARUNG DER VERTRAGSPARTEIEN erforderlich.\"

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