Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
egn:
--- Zitat ---Original von Didakt
Die Zeit für eine Kündigung drängt!
--- Ende Zitat ---
Nein, das sehe ich nicht so. Jeder zahlt seine Abschläge auf Basis des alten Preises. Sollten sich die Abschläge ohne vorherige Mitteilung ändern dann lässt man sie zurück buchen. Das gleiche gilt für eine falsche Jahresabrechnung.
Ich sehe dem ganz gelassen entgegen.
Sollten tatsächlich rechtswidrige Praktiken angewandt werden dann wird es zu einer Austrittswelle führen und die Folge könnte dann auch die Insolvenz der Genossenschaft sein, da dann der Verlust für 2011 nicht mehr ausgeglichen werden kann.
RR-E-ft:
Sollten die Preisänderungsklauseln in den Verträgen unwirksam sein, so dass sich Preisänderungen nicht darauf stützen lassen, andererseits jedoch gestiegene Kosten erhöhte Preise wirtschaftlich zwingend erfordern, so drängt wohl die Zeit für Kündigungen seitens des Energielieferanten, der unwirtschaftliche Verträge beenden und durch wirtschaftlichere Verträge ersetzen muss.
Didakt:
@ egn
Ok, eine Sache der individuellen Sichtweise.
Wer aber hinsichtlich einer etwa nicht eingegangenen Information über die Preiserhöhung in der Frage der Kündigungsmöglichkeit unsicher ist, sollte wissen, dass ihm dies dennoch offen steht.
@ RR-E-ft
Wer wollte Ihnen widersprechen? Ich gebe dem Zeitgewinn den Vorrang.
egn:
Die Klausel ist doch nur für ganz bestimmte Preisänderungen gedacht, z. B. wenn sich die EEG-Abgabe ändert.
Die zu erwartende Preisänderung wird aber kommen weil sie schlicht und einfach vergessen haben die EEG-Abgabe im Endkundenpreis einzubeziehen. Damit ist es meiner Meinung nach egal ob die Klausel gültig ist oder nicht. Es ist eine herkömmliche Preiserhöhung und diese muss auf jeden Fall 6 Wochen vorher angekündigt werden.
@didakt:
Welchen Zeitgewinn meinen Sie?
Wenn die Energen Süd noch bis morgen die Mitteilung sendet dann kann man immer noch für einen Wechsel rechtzeitig kündgen.
Wenn sie nicht rechtzeitig kündigen dann profitiert man mindestens einen weiteren Monat vom günstigen Preis.
Vorauseilendes kündigen bringt aus meiner Sicht keinen Vorteil.
RR-E-ft:
Wenn es an einer wirksamen Preisänderungsklausel im konkreten Vertrag fehlt, kommt es auf eine Mitteilung über geänderte Preise deshalb nicht an, weil einseitige Preisänderungen dann bereits von vornherein unzulässig und unwirksam sind.
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