Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Hauptversammlung
Energietourist:
@bolli
das sehe ich ähnlich. Auf Emails reagiert weder der Vorstand noch der Mitgliederservice (oder sollte das identisch sein?). Habe auch eine andere Kultur erwartet. Die Internetseite wird auch nicht gepflegt, kein Wort zur Hauptversammlung.
Akzent:
--- Zitat ---Original von horst redeker
Es ist schon schlimm, wenn der Aufsichtsrat seinen Vorstand unter fadenscheinigen Gründen nicht entlastet .....
--- Ende Zitat ---
Die Gründe wurden auf der Hauptversammlung ausführlich dargelegt. Ich halte es für sehr bedenklich, wenn der Vorstand seinem Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht rechtzeitig vorlegt. Außerdem kann der AR den Vorstand nicht entlasten, dass ist immer noch Aufgabe der Generalversammlung. Aber mit dem korrekten Prozedere einer GV scheint es sowieso nicht so genau genommen zu werden. Ich kenne es eigentlich von anderen Genossenschaften, dass den Mitgliedern der (verkürzte) Jahresabschluß mit der Einladung zugeschickt wird. Man muss sich ja damit beschäftigen können, um dann in der GV Fragen zu stellen. Es möchte doch mal jemand versuchen, Herrn Redecker anzurufen und ein paar kritische Fragen zu stellen. Ich bin noch niemals derartig abgekanzelt worden ! Auch aus dem Bekanntenkreis höre ich immer wieder, wie frech und unhöflich der Vorstand der EGNW mit den Mitgliedern umspringt. Was bildet dieser Herr sich überhaupt ein ? Eine Werbung für die Genossenschaft ist das nicht. Eher Abschreckung ! Wenn er mit dem AR ebenfalls so umgesprungen ist, kann ich den Rücktritt verstehen.
Netznutzer:
Scheint eine ähnliche Struktur zu sein, wie bei börsennotierten AG\'s. Das Geld darf man den Firmen gerne geben, Fragen auf HV\'s bitte nicht stellen, auch die Gewinnverwendung niemals in Frage stellen....
Gruß
NN
jroettges:
--- Zitat ---Allgemeine Geschäftsordnung der ENWG
Ziffer 7. Beschluss über den Jahresabschluss
Die Generalversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages.
Der Jahresabschluss (und gegebenenfalls der Lagebericht) sowie der dazugehörige Bericht des Aufsichtsrates sollen mindestens eine Woche vor der Generalversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zugeleitet werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Kopie des Jahresabschlusses (und gegebenenfalls des Lageberichtes) sowie des dazugehörigen Berichtes des Aufsichtsrates zu verlangen.
--- Ende Zitat ---
Nachlesen und selbst tätig werden!
Christian Guhl:
Da der Vorsitzende seine eigene Rechtsauffassung hat, kommt man mit §§ nicht recht weiter. Erst nach massivem Druck habe ich einen JA bekommen. Einen Lagebericht gibt es wahrscheinlich garnicht. Anderen Mitgliedern wurden dafür 21,80 € berechnet !!! Eine Frechheit ! Mit der außerordentlichen GV am 26.08. dürfte sich das Schicksal des Vorstandsvorsitzenden wohl erfüllen. Mir wurde heute mitgeteilt, dass ich nicht teilnehmen darf. Ich wurde kurzfristig ausgeschlossen. Offizielle Begründung gibt es noch nicht. Ich vermute, weil ich das Protokoll der letzten GV nicht nach den Wünschen des Vorstandsvorsitzenden verfasst habe. Er hätte gerne andere Mitglieder im Aufsichtsrat gehabt. Aber ich wollte das Wahlergebnis nicht dementsprechend anpassen. Nun ist der gesamte AR zurückgetreten und er hat sich selbst einen AR zusammengebastelt (aus einem nicht gewählten Kandidaten und einem AR-Mitglied, das vom Rücktritt zurückgetreten ist :D)
Das wird eine spannende Versammlung Freitag ! Das sollten sich die Mitglieder nicht entgehen lassen.
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