Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Hauptversammlung

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angeljustus:
Endet das Geschäftsjahr nicht zum 30.09.?

Wer liefert eigentlich ab dem 01.10., nach Ablauf der Belieferung durch Energen Süd bzw. SW Heibronn, das Gas und in naher Zukunft den Strom?

Leider war ich zur GV verhindert.

Neu-Genosse:
@Christian Guhl
Schade, dass Sie mit Herrn Kreye bereits so früh negative Erfaqhrungen machten. Wir sollten aber alle den Ehrenamtlichen zugute halten, dass sie diese Aufgaben neben her machen. Der tägliche Broterwerb stgeht immer im Vordergrund. Von daher kann ich verstehen, dass ein Ehrenamtlicher nicht jederzeit verfügbar ist. Auch mich könnten Sie nur unregelmässig wenige Stunden am Tag erreichen. Laqssen Sie ihn seine Erfahrungen machen und dann entscheiden ob sein Zeitkontingent mit der Tätigkeit des AR-Vorsitzenden vereinbar ist. Ich bin mir sicher, dass er uns wissen lässt falls das nicht der Fall ist.

Der Vorstand im Auftritt gefällt mir auch nicht unbedingt, ich glaube das war deutlich geworden. Gleichwohl hat er meine Achtung für den Aufbau der EGNW. Das Eine hat nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Ich will von den Herren Strom und Gas und sie nicht heiraten. Im übrigen ist meine Auffassung, dass jeder Streit auf allen Seiten Energien verzehrt, die dann der Genossenschaft verloren gehen. Und das wäre schade. Mir scheinen hier 2 Sprichwörter ganz treffend zu sein: \"Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus\" und \"Der Klügere gibt nach\". Wird das beherzigt (mindestens einseitig) sollte sich der Umgang miteinander um einiges vereinfachen.

Da die Provision sich aus der bis zum 31.12.2010 gelieferten Strommenge ergibt, kann unmöglich zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Verbindlichkeit/Forderung festgestellt werden. Damit ergibt sich eine periodenfremde Buchung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Wirtschaftsprüfer festgestellt hat, dass zum 31.12.2010 keine entsprechende Forderung besteht, kann ich das nachvollziehen. Ansonsten hätte er den ordnungsgem. Abschluss nicht feststellen können. Ich gehe daher davon aus, dass das den einschlägigen Buchungsvorschriften entspricht. Ich gehe davon aus dass von der Energen Süd auch keine entsprechende Verbindlichkeit gebucht wurde, der ja eine Forderung der EGNW entgegenstehen müsste.

@angeljustus

Das \"Gasjahr\" endet zum 30.9.. Das hat nur Auswirkungen auf die Lieferverträge

Das Gas liefern künftig die Stadtwerke Freiburg, die Abrechnung läuft über die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt. Entsprechend schriftliches soll lt. Vorstand demnächst kommen. Es wird jedenfalls kein \"Loch\" geben.

@all
Lasst uns uns mit dem Vorstand arrangieren. Wir haben keinen anderen und ein besserer ist erst recht nicht in Sicht. Jede Energie, die im Streit verbraucht wird, ist vergeudete Energie. Besonders in einer Energiegenossenschaft.

thomas.wiegand:
Ich kann Christian Guhl nur beipflichten. Nicht der Vorstand hat Mitglieder geworben, sondern Mitgliedergruppen wie wir, die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg. Das süffisante, teils beleidigende Verhalten des vorstandes war gespielt. Als bisheriges Mitglied im Aufsichtsrat könnte ich diverse Schreiben mit beleidigenden, unterstellenden oder drohenden Inhalten vorweisen. Der bisherige Aufsichtsrat ist nicht aus Faulheit zurückgetreten, sondern weil er mit solchen Beleidigungen nicht mehr konfrontiert werden wollte. Wenn sich ein Vorsitzender des Vorstandes als \"Geschäftsführender Gesellschafter der Hannoverschen Zeitung\" ausgibt, der nach eigenen Worten 3000! Mitarbeiter geführt haben will und nun nach neusten Informationen dort überhaupt nicht gearbeitet hat, dies also eine glatte Lüge war, so zeigt dies das Niveau, mit dem der bisherige Aufsichtsrat konfrontiert wurde.
Man kann nur hoffen, daß der neue Aufsichtsrat stark genug ist, um endlich einen im Geschäftsleben erfahrenen Mann in den Vorstand zu hiefen.
Was Herr Kreye vorgetragen hat, ist für einen Techniker nichts Neues. Im Aufsichtsrat geht es vor allem um Fragen der Organisation und Delegation und nicht um technische Fachfragen. Warten wir also ab, was der Aufsichtsrat bewirkt.

doc_jochim:
Hallo,

wie ist das denn eigentlich mit den Verlusten?

ich bin noch kein Mitglied, aber ich habe mich zur Information vor dem Beitritt auch mit der EGNW beschäftigt und auch mal dort angerufen.

Hier wurde ich bei der kurzen telefonischen Nachfrage auf eine persönliche Haftungsbeschränkung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil, auf das Eintrittsgeld sowie auf einen Betrag von 50,00 EUR hingewiesen. Über diese Haftung bzgl. der 50 EUR habe ich aber irgendwie nichts schriftliches finden können. Nur eine generelle Haftungsbeschränkung der EGNW auf 5.000 EUR (je Schadenfall).

Mit dem Hinweis, daß Kunden empfohlen wird, für darüberhinausgehende, mögliche Forderungen eine Versicherung abzuschließen...

Weder in der allg. Geschäftsordnung oder in den AGBs, noch in der Satzung ist dazu etwas konkretes zu finden... ?  X(

Dagegen steht in der allg. Geschäftsordnung sogar:


--- Zitat ---21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.
--- Ende Zitat ---


Aber nirgends ein Wort von Beschränkung auf 50 EUR...  8o

Hat jemand hierzu konkrete Infos? Wie ist das mit dem finanziellen Verlust-Risiko der Genossenschaft, das laut Geschäftsordnung auf die Mitglieder verteilt wird?

Als ich - nachdem ich das mit den 50EUR nigends finden konnte - noch einmal dort angerufen habe, war der Telefonkontakt alles andere als freundlich. Ich erhielt nur kurz die Wiederholung der mündlichen Zusage der Begrenzung auf 50EUR. Bei der Nachfrage, wo das denn stehe, erhielt ich nur kurzangebunden und schroff den Antwortschwall, daß er mir als Nichtmitglied nicht alles erläutern könne und ich solle mir einfach überlegen, ob ich nun Mitglied werden wolle oder nicht, er würde das schließlich ehrenamtlich machen und sei kein Anwalt und als Mitglied könne ich mir das ja dann vom Anwalt der Genossenschaft erläutern lassen und ich müsse ja schließlich wissen, was ich will und beendete das Gespräch

Oh - ob ich da jemanden auf dem falschen Fuß erwischt habe...

Oder sind interessierte Kunden unerwünscht und unbequem? Lieber einfach nur Lemminge sammeln, die dann, wenn nach Verschiebung von Geldern in die Taschen der Organisatoren ein riesiges Millionen-Verlustloch übrigbleibt, alles schultern müssen?  :evil:

Ich habe die Anfrage jetzt nochmal schriftlich gestellt und bin auf die Antwort gespannt...

Wie interpretiert Ihr den Passus mit den Verlustzuweisungen an die Mitglieder?

André

Christian Guhl:
Nach der Satzung ist die Haftung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil beschränkt. § 2.4 : \"Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.\" Wo die 50 € Haftsumme herkommen sollen, weiss ich nicht. So etwas müßte auf jeden Fall in der Satzung verankert sein. Die Haftungsbeschränkung der Genossenschaft bezieht sich auf Schadensfälle aus der Gas-und Stromlieferung, z.B. bei Schäden durch Stromausfall. Das hat nichts mit den Geschäftsanteilen zu tun.

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