Energiepreis-Protest > Süwag
VoRWEggehen: Kündigung Grundversorgung nach Preiswiderspruch
DoktorKitchen:
--- Zitat ---Dann sollte man deshalb wohl zunächst den Versorger schriftlich dazu befragen, welcher, d. h. wann, mit wem, welchen Inhalts abgeschlossene Sondervertrag damit eigentlich gekündigt werden soll und was in diesem Sondervertrag eigentlich über die ordentliche Kündigung vereinbart worden sein soll.
--- Ende Zitat ---
Die heutige Antwort des freundlichen Versorgers:
\"...
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch die Süwag Energie AG bietet ihren Kunden - wie am Erdgasmarkt üblich - im Wesentlichen zwei Prdouktgruppen:
Die Grundversorgungstarife mit dem Zusatz \"Basic\", \"Classic\" und \"Standard\" für sog. Kleinstverbraucher, sprich Kunden, die z.B. lediglich einen Gasherd betreiben und die Sondervereinbarungen der Gruppe \"Comfort\" für den überwiegenden Teil unserer Kunden mit Vollversorgung, d.h. Heizung und Warmwasserbereitung.
Nach Erschließung der Verbrauchsstellen mit Erdgas und/oder vor erstbezug, werden uns vom Installateur der gewünschte Versorgungsbeginn und die Bedarfsart mittels einer Fertigstellungsmeldung angezeigt. Darin sind u.a. die vorhandenen Geräte sowie deren Leistung angegeben. Später werden diese Sondervereinbarungen auf die wechselnden Kunden übertragen.
Da die Abrechnung einer Vollversorgung nach einem Grundversorgungstarif keinen Sinn macht (und umgekehrt), sehen wir es als selbstverständlich und als Teil unseres Service, automatisch die jeweils günstigsten Konditionen zu berücksichtigen. Zudem gehen wir davon aus, dass Ihnen seit Februar 2005 \" (Anmerkung DoktorKitchen: Bezug des Hauses und Beginn der Belieferung) \"sehr wohl bewußt ist, dass ein Sondertarif angewandt wird. Alles andere wäre auch schlichtweg unerschwinglich.
Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass sich unsere Preise in einem Wettbewerbsmarkt bilden. Daher sind einseitge Kürzungen seitens einzelner Kunden für uns nicht länger hinzunehmen - schon im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn Sie sich jedoch für eine Versorgung durch unser Unternehmen entscheiden, werden wir fortan auf vollständige Zahlung auf Basis der veröffentlichten Konditionen bestehen.
Auch die deutschen Gerichte und das Bundeskartellamt gehen mittlerweile davon aus, dass auf dem Energiemarkt hinreichend Wettbewerb herrscht und bei bestehender Möglichkeit eines Lieferantenwechsels, kein Recht auf Zahlungsminderung oder Offenlegung der Kalkulationsgrundlage besteht.
Anbei erhalten Sie - wie gewünscht - unsere \"Allgemeinen Energielieferungsbedingungen Sondervertrag\"
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus den genannten Gründen auch weiterhin an unserer Kündigung und den genannten Optionen festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
SÜWAG Energie AG\"
RR-E-ft:
@DoctorKitchen
SÜWAG Energie beschreibt den typische Fall eines Sondervertrages durch automatische versorgerseitige Einstufung des Kunden, wobei Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB regelmäßig nicht wirksam einbezogen wurden, weil sie dem Kunden nicht vor Abschluss des Sondervertrages ausgehändigt wurden und er sich nicht bei oder nach Vertragsabschluss wirksam mit der Einbeziehung einverstanden erklärt hatte.
In solchen Verträgen besteht deshalb regelmäßig von Anfang an kein Preisanpassungsrecht und es kommt für die Unwirksamkeit von Preisänderungen noch nicht einmal auf einen Widerspruch des Kunden an (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.11 Az. VIII ZR 342/09 Rn. 35).
Das ist regelmäßig die Steilvorlage für Rückforderungsansprüche der Kunden.
Urteil des LG Wiesbaden
Freilich kann der Versorger solche Sonderverträge ordnungsgemäß kündigen.
Dann empfiehlt sich zumeist ein Versorgerwechsel.
tangocharly:
Der vorstehende Text beschreibt nur, was der Unterschied zwischen SoV und GrV ist. Was aber mit Ihrem Vertrag los ist, bleibt im Dunkeln. Sind Sie jetzt im Classic-T oder im Comfort-T; letzter ist nach den Tarifmitteilungen eindeutig SoV.
Der Versorger liebt halt die klare Sprache, wahrscheinlich so klar wie die dortigen Tarife.
Und was man dort von der Wettbewerbsorientierung der Tarife versteht, kann man aus dem auf der Homepage veröffentlichten Preisblatt nachlesen:
--- Zitat ---Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bereits seit Monaten steigen die Preise für Öl und Erdgas rasant an – ausgelöst durch verstärkte Nachfrage und die Unruhen in einigen der Öl bzw. Erdgas fördernden Länder. Als Energieversorger können wir uns nicht vollständig von dieser Entwicklung abkoppeln. Deshalb geben wir einen Teil der gestiegenen Beschaffungskosten an unsere Kunden weiter. [...]
--- Ende Zitat ---
Es ist schlechterdings nicht möglich, sich von den Unruhen in Syrien und Libyen abzukoppeln, auch wenn das Gas aus Russland kommt und auch die Leute von Gazprom wissen, dass sie sich auch nicht von den Unruhen in Syrien und Libyen abzukoppeln in der Lage sehen können. Die Zuckerpreise sind dank ALDI in den letzten Tagen auch schon gestiegen, weil ALDI auch weiß, dass dieser sich auch nicht von den Unruhen in Syrien und Libyen abzukoppeln in der Lage sehen kann.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Sind Sie jetzt im Classic-T oder im Comfort-T; letzter ist nach den Tarifmitteilungen eindeutig SoV.
--- Ende Zitat ---
Das erscheint eher irrelevant:
Wenn der Versorger bestätigt, dass er den Kunden nach Vertragsabschluss einseitig in einen seinerzeit bestehenden Sondertarif eingestuft hatte und dadurch ein Sondervertrag zustande kam, dann bleibt dieser Kunde Sondervertragskunde bis zur ordentlichen Kündigung dieses Vertages.
Das bleibt insbesondere auch so, wenn der Versorger später einen bisherigen Sondertarif als Grundversorgungstarif anbietet/ fortführt.
Der Sondervertragskunde wird dadurch nicht etwa automatisch zu einem grundversorgten Kunden.
bolli:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Der vorstehende Text beschreibt nur, was der Unterschied zwischen SoV und GrV ist. Was aber mit Ihrem Vertrag los ist, bleibt im Dunkeln. Sind Sie jetzt im Classic-T oder im Comfort-T; letzter ist nach den Tarifmitteilungen eindeutig SoV.
--- Ende Zitat ---
DoktorKitchen hatte weiter vorne schon mal was dazu gesagt:
--- Zitat ---Original von DoktorKitchen
--- Zitat ---- Vertragsname der auf der Rechnung steht mit Angeboten der Anbieterwebseite vergleichen
--- Ende Zitat ---
Interessant: Jahrelang ist der Tarif \"Süwag Gas Comfort\" identisch mit der Website bis einschließlich der Abrechnung des Jahres 2009 und auf der Jahresabrechnung 2010 wird auf einmal keine Bezeichnung mehr genannt.
Wie erwähnt erfolgte kein Abschluss etc. meinerseits.
--- Ende Zitat ---
Also sollten die Ausführungen von RR-E-ft voll zutreffen.
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