Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
ExtraEnergie - Die verschiedenen Vertriebsnamen
Stromfraß:
@ESG-Rebell:
Bei REWAG steht es etwas ausführlicher:
--- Zitat ---Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten vor der Empfehlung kein REWAG-Kunde war und seine Abnahmestelle außerhalb des REWAG Strom-/Erdgas-Netzgebietes und im Vertriebsgebiet der REWAG (Strom: deutschlandweit, Erdgas:bayernweit) hat
--- Ende Zitat ---
Bei Energieversorgern geht es tatsächlich nicht darum, mit wem der Vertrag abgeschlossen wird, sondern um die Lieferstelle/Abnahmestelle.
Wenn es in den AGB bei Extra-Energie nicht so eindeutig formuliert sein sollte, würde ich mich nicht darauf verlassen.
Eine einfache Anfrage beim Unternehmen würde Klarheit schaffen.
ESG-Rebell:
--- Zitat von: Stromfraß am 15. September 2013, 18:03:58 ---@ESG-Rebell:
--- Zitat ---Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten vor der Empfehlung kein REWAG-Kunde war und seine Abnahmestelle außerhalb des REWAG Strom-/Erdgas-Netzgebietes und im Vertriebsgebiet der REWAG (Strom: deutschlandweit, Erdgas:bayernweit) hat
--- Ende Zitat ---
Bei Energieversorgern geht es tatsächlich nicht darum, mit wem der Vertrag abgeschlossen wird, sondern um die Lieferstelle/Abnahmestelle.
Wenn es in den AGB bei Extra-Energie nicht so eindeutig formuliert sein sollte, würde ich mich nicht darauf verlassen.
Eine einfache Anfrage beim Unternehmen würde Klarheit schaffen.
--- Ende Zitat ---
Worum es den EVU geht, ist das Eine, was mich im übrigen nicht interessiert. Was ein EVU in ihren AGB verlangt und verspricht, ist das Andere, was im Zweifel durchsetzbar ist und worauf es folglich ankommt. Bei AGB-Klauseln ist nicht relevant, was der Verwender damit meint, sondern wie der Vertragspartner diese auffassen kann.
Die REWAG-Klausel ist diesbezüglich übrigens auch nicht klarer. Sie fordert nämlich lediglich, dass die Abnahmestelle sich im Vertriebsgebiet befindet. Auch diese Klausel fordert nicht, dass die Abnahmestelle bislang nicht von der REWAG beliefert worden ist.
Gruß,
ESG-Rebell.
Stromfraß:
@ESG-Rebell: wir sind uns sicher einig, dass man AGB (wie auch Gesetztestexte) möglichst verständlich und eindeutig abfassen sollte. Dass das oftmals nicht so ist, beweisen die täglichen Gerichtsprozesse. Da liest der eine das aus dem Text, der andere das Gegenteil.
Ich wollte mit meinen Darlegungen nur vermeiden, dass Sie ggf. in eine Falle tappen, aus der Ihnen u.U. auch ein guter Anwalt nicht raushilft.
Vielleicht liest hier auch jemand von Extra-Energie und ändert die AGB entsprechend?
Stromfraß:
Meine Erfahrungen mit Priostrom:
Nachdem mein Vorversorger kräftig an der Preisschraube gedreht hatte, musste ich mir -wie jedes Jahr- einen neuen Versorger suchen.
Seriöse Anbieter wie mein Grundversorger kamen nicht in Frage - bei über 30 Ct. Arbeitspreis.
Da ich meinen Verbrauch ziemlich genau kenne, dachte ich an einen Paketpreis.
Gesucht - und gefunden.
Die "Billigheimer" sind an sich nicht mein Ding und die Beiträge hier sind ja auch nicht des Lobes voll.
Aber was sollte passieren?
Grundpreis gibt es keinen und der Arbeitspreis beträgt ohne Bonus runde 25 Ct./kWh.
Unter Einbeziehung des Neukundenbonus von 25% käme ich ja gar unter 20 Cent.
Naja, die Um- und Anmeldeformalitäten liefen reibungslos.
Mein Paketpreis wurde umgerechnet in 11 Abschlagszahlungen - alles ok.
Ca, 2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kam dann der Hammer: mein Preis sollte im 2.Jahr um ca. 25% steigen, natürlich ohne Bonus.
Naja, ich wäre ohne Steigerung sicher noch geblieben, aber das war mir doch zu fett.
Nun galt es, keinen Fehler zu machen: Sonderkündigung mit Ablauf des 30.09.13 - scjließlich wollte ich ja meinen Bonus.
Der Eingang der Kündigung wurde mir bestätigt und auch die Bonuszahlung - vielleicht nicht selbstverständlich.
Nun wartete ich auf die Schlussrechnung, die ich doch tatsächlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erhielt.
Nun, ich hatte einen kleinen Mehrverbrauch, der wie vorgesehen mit 40 Ct./kWh berechnet wurde und natürlich kamen auch die Mehrbelastungen durch staatliche Abgaben für 2013 hinzu, aber immerhin.
In der Abrechnung stand auch, dass das Guthaben innerhalb von 30 Tagen überwiesen wird. Und nun der Knaller: 4 Tage nach der Ankündigung ist das Geld auf meinem Konto!
Also, auch die sogen. "Billigheimer" können es!
Letzten Ende habe ich zwar für meinen Verbrauch ca. 22 Ct./kWh bezahlt, aber ohne Grundpreis. Das finde ich unter den derzeitigen Verhältnissen eine faire Sache.
superhaase:
Das lässt ja hoffen, denn ich habe mich im Februar 2013 auch auf einen Priostrom-Vertrag mit 1700kWh-Paket und Bonus eingelassen, nach dem ja die Kündigung zum Endes des ersten Jahres wegen Preiserhöhung den Bonus nicht gefährden sollte (laut Angaben auf Verivox).
Es scheint also auch tatsächlich zu funktionieren.
Freut mich.
Werde dann, wenn im Februar 2014 auch eine saftige Erhöhung kommen sollte, vielleicht sogar zu Priostrom-Paket-Tarif ohne Bonus wechseln, der ist zwar dann etwas teurer, aber immer noch sehr günstig.
Das hätte auch den Vorteil, dass ich dann den Bonus, wenn er denn nicht ausbezahlt würde, einfach von den Abschlägen des neuen Vertrages einbehalten würde. ;)
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