Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
RR-E-ft:
Wenig variationsreich tausendmal \"PV ist Mist. (Extrem)förderung sofort stoppen!\"
Viele sehen das anders.
PV- Anlagen auf den höchsten Dächern
Sonnige Aussichten
Energiesparer51:
@plus: Ich bezog mich mit der Bahnfahrkarte nur auf eine gewisse Parallele zur Methodik bei den Netznutzungsentgelten und den Kosten des Netzes. Ihr Ferraribesitzer wäre allenfalls mit einem Stomerzeuger, der ohne Nutzung des allgemeinen öffentlichen Netzes Energie über eine eigene Direktleitung an einen Dritten liefert vergleichbar. Mein Beitrag hatte zu gesetzlichen Einspeisevergütungen überhaupt keinen Bezug. EEG-Einspeiser erhalten keine vermiedenen Netznutzungsentgelte.
Lässt man die Kritik an der EEG-Vergütung und Umlage, deren Berechtigung ich gar nicht betrachten will, mal beiseite, so ist doch logisch, dass für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom keine Transportkosten zu zahlen sind. Die fallen auch für Gemüse aus dem eigenen Garten, den der Bewohner einer Großstadt-Wohnung meist auch nicht hat, nicht an. Für den eingespeisten Stom zahlt den Transport der Verbraucher, wie beim Gemüse. Warum soll der Einspeiser ihn auch noch mal bezahlen?
RR-E-ft:
Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?
Für eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte, keine Steuern und Abgaben und keine Margen der einzelnen Stromversorger (Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferant) an, sondern nur reine Stromerzeugungskosten.
Und diese reinen Stromerzeugungskosten sollten sich messen lassen an den Stromerzeugungskosten konventioneller Stromerzeugung, wenn die konventionelle Stromerzeugung (per Einspeisung) ersetzt werden soll.
Dezentrale Stromerzeugung hat nicht nur den Vorteil, dass Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen vermieden werden, sondern Kosten vorgelagerter Netze können sogar vermieden werden, jedoch nur, soweit die vorgelagerten Netze tatsächlich an die geänderten Bedingungen (dezentrale Erzeugung) angepasst werden.
Zu diesem Vorteil passt wohl nicht, dass man den Einspeisern \"vermiedene\" Netzkosten zahlt.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?
--- Ende Zitat ---
Die Begründung ist, dass man es als Systemdienstleistung bzw. Netzdienstleistung betrachtet, wenn ein Erzeuger nicht mit einem Großkraftwerk (das durch Skaleneffekte den Strom relativ billiger erzeugen kann) ins Höchstspannungsnetz einspeist, sondern in eine niedrigere Spannungseben oder gar direkt ins 400V-Verteilnetz, wobei er natürlich ein kleineres Kraftwerk benötigt (das den Strom nur mit relativ höheren Kosten erzeugen kann). Man kann ja nicht mit einem 800MW-Block ins 400V-Netz einspeisen.
Diese Art von Systemdienstleistung, die, wie Sie schon richtig sagen, sowohl Netzbetriebskosten als auch (langfristig gesehen) Netzinvestitionskosten erspart, soll dem dezentralen Einspeiser vergütet werden. Er hat ja auch relativ höhere Kosten durch sein kleineres Kraftwerk.
Die Vergütung von vermiedenen Netzentgelten (oder Netzkosten) ist also auch gedacht als eine Art Ausgleich im Preiswettbewerb zwischen Großerzeugern und dezentralen Kleinerzeugern.
Schließlich erhält der dezentrale Einspeiser für seinen Strom als Grundvergütung nur den Strompreis, den auch die Großkraftwerksbetreiber erhalten, denn er erhält i.A. nur den durchschnittlichen Baseloadpreis der Strombörse des vorangegangenen Quartals. Auf diesen niedrigen Preis wird dann die Vergütung für die vermiedenen Netzentgelte aufgeschlagen.
Wenn im Übrigen langfristig dadurch die Netzkosten sinken (oder weniger stark steigen), wirkt sich das auch positiv auf die Verbraucher aus, denn dann sinken auch die über den Strompreis verlangten Netzentgelte. Diese werden ja nicht unter Einbeziehung der Vergütungen für vermiedene Netzentgelte berechnet, sondern anhand der realen Investitions und Betriebskosten. Dadurch sinken dann langfristig auch die Vergütungen für vermiedenen Netzentgelte für die dezentralen Einspeiser.
Die Vergütung vermiedener Netzentgelte an dezentrale Einspeiser ist also nicht so absurd, wie es manchem auf den ersten oder zweiten Blick erscheint.
ciao,
sh
Netznutzer:
Die Begründung ist eine völlig andere, und hat nichts mit dem zu tun, was SH hier mal wieder vermutet.
Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind. Fakt ist auch, dass EEG-Anlagen-Betreiber dieses Geld erhalten, wenn nicht nach EEG vergütet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass man mit der Einführung von EEG und KWK-Gesetz feststellte, dass die EEG-Einspeiser genug Geld erhalten. Die restl. dezentralen Einspeiser hingegen erhalten dieses Geld als kleines Zubrot, egal, in welcher Spannungsebene sie einspeisen. Da aber auch Anlagen, die nach EEG vergütet werden, Netzentgelte in vorgelagerten Ebenen vermeiden, wird dieses Geld im EEG-Belastungsausgleich dem VNB von der EEG Erstattung wieder abgezogen. Somit trägt jede dezentrale Einspeisung in jeder Netzebene dazu bei, dass Netzentgelte anderer Ebenen vermieden werden. Fair wäre es, wenn nicht die Betreiber das Geld erhalten würden, sondern die NB dies in ihr Regulierungskonto geschrieben bekämen, und somit für alle, die es bezahlt haben, auch wieder rückerstattet würde.
Selbstverständlich erhöhen die vielen dezentralen Anlagen die Investitionskosten für den NB und erhöhen somit das spezifische Netzentgelt pro kWh. Ferner tragen die vielen Anlagen auch zu einem erhöhten Blindstrombezug des NB beim vorgel. Netzbetreiber bei, der auch bezahlt werden muss und sich im Netzentgelt niederschlägt. Fakt wird auch sein, dass in 30 Jahren die vielen grösseren Anlagen die jetzt volleinspeisen, dies nicht mehr tun werden, sondern durch Kleinanlagen ersetzt werden, die genau den passenden Verbrauch für die Abnahmestelle unterstützend erzeugt. Da der Rest nur als Überschusseinspeisung nach Phelix o.Ä. vergütet wird, lohnt es sich nicht, dafür ein Gewerbe anzumelden, USt.-pflichtig ein Gewerbe zu betreiben, und auch noch G&V\'s für den Finanzminister zu erstellen. Dann werden wir Verteilnetze besitzen, die jetzt für eine Abhnahme von zig kWh Sonnenstrom konstruiert und ausgebaut wurden, und dann gerade noch 5 kW Restleistung pro Abnahmestelle transportieren, eine absolute Überdimensionierung, die aber auch in 30 Jahren in Schuss gehalten werden muss,. oder zurückgebaut wird. Es ist nicht alles so einfdach, wie es sich die Solarvertreter in Foren immer ausmalen.
Gruß
NN
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