Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Einspeiser nutzt die wirtschaftlichen Vorteile des vorhandenen Stromnetzes und beansprucht dann dafür auch noch Geld....
Der Einspeiser könnte ohne das vorhandene Stromnetz gar kein Einspeiser sein. Sein Geschäftsmodell beruht darauf, dass er in ein vorhandenes Stromnetz einspeisen kann.
--- Ende Zitat ---
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Kohlekraftwerksbetreiber? :rolleyes:
Die vermiedenen Netzentgelte waren nur ein von mir nebenbei erwähnter und als gering bezeichneter Nebeneffekt bzgl. Einspeisevergütung. Diese vermiedenen Netzentgelte werden auch derzeit in Statistiken zur Stromwirtschaft und zu den EE angeführt.
Eine weitere Diskussion hierzu halte ich für nicht zielführend.
--- Zitat ---Für den Kunden ist es gehoppst wie gesprungen, ob die stiegenden Netzentgelte in die Gundgebühr oder in den Arbeitspreis eingehen. Bei steigendnder Grundgebühr hilft ihm dann jedenfalls auch keine Einschränkung seines Stromverbrauchs als Kostenvermeidungsstrategie mehr.
--- Ende Zitat ---
Stop, stopp!
Wenn die Netzentgelte nicht mehr im Arbeitspreis enthalten sind, dann kann ein PV-Eigenverbraucher diese auch nicht mehr durch seinen Eigenverbrauch reduzieren.
Außer er koppelt sich ganz vom Netz ab und zahlt auch keine Grundgebühr mehr. Aber das ist dann auch nicht zu beanstanden.
Es ging ja bei den steigenden Netzentgelten darum, dass sie für andere vor allem deshalb steigen, weil die Eigennutzer (nicht nur PV, sondern z.B. auch BHKW) weniger zahlen.
Das ist mit einer anderen Strukturierung der Netzentgelte vermeidbar.
ciao,
sh
RR-E-ft:
Bekommt der konventionelle Stromerzeuger neben einer Vergütung für den eingespeisten Strom auch \"vermiedene\" Netzkosten?
superhaase:
Nein, weil der Kohlekraftwerksbetreiber ins verbraucherferne Höchstspannungsnetz einspeist und somit die gesamte Netzstruktur beansprucht wird (die der Verbraucher zahlt).
Für jede kWh, die der Großkraftwerksbetreiber einspeist fallen auf allen Netzebenen Transport und Umwandlungsverluste an.
Das ist bei ins Niederspannungsnetz eingespeistem Strom anders. Er verringert die ansonsten höheren Verluste. Außerdem werden dabei meines Wissens sogar (je nach Stromerzeugungsart bzw. Lastgang) vermiedene Netzinvestitionskosten in Betracht gezogen.
Der Netzbetreiber kassiert jedenfalls für den vom Nachbarn erzeugten Strom, der oft nur weniger Meter durch das Niederspannungsnetz fließt, bis er verbraucht wird, die vollen Netzentgelte, obwohl diese in dem Moment teilweise eben nicht anfallen.
Das mit der Vergütung der vermiedenen Netzentgelte hab ich mir ja nicht selbst ausgedacht. Das spielt bei der Festlegung der Vergütung von z.B. BHKW-Strom durchaus eine Rolle.
Ein Anspruch auf Zahlung vermiedener Netzkosten ergibt sich gemäß § 18 Stromnetzentgeltverordnung für alle dezentralen Anlagen, die nicht nach EEG vergütet werden und in deren Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 KWK-G keine vermiedenen Netzkosten enthalten sind.
Hier eine Erläuterung von EON zu den Entgelten für vermiedene Netzkosten:
Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte)
Die Vergütung für vermiedene Netzkosten ist hiernach doch beachtlich:
Für Anlagen ohne Lastgangmessung im Niederspannungsnetz werden als Arbeitspreis z.B. 1,07 ct/kWh gezahlt, wenn ich das richtig interpretiere.
Ich wusste gar nicht, dass das so viel ist.
ciao,
sh
Energiesparer51:
Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Energiesparer51
Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.
--- Ende Zitat ---
Anders gewendet:
Für dezentral erzeugten Strom fallen keine Netzentgelte für die Nutzung vorgelagerter Spannungs- bzw. Netzebenen an.
Klare Sache. Nun aber:
Obschon der dezentral erzeugte Strom nicht über alle Spannungsebenen kaskadierte, ist er gleichwohl genauso teuer, als sei er über alle Spannungsebenen geflossen, bei Lichte betrachtet wohl allein deshalb, weil die eigentliche Kostenersparnis bei den Netzentgelten der vorgelagerten Spannungs-und Netzebenen durch die Zahlung \"vermiedener\" Netzkosten an den Einspeiser vollständig aufgefressen wird.
Bitte Ursache und Wirkung beachten.
Zudem verhält es sich so ähnlich wie beim Eigenverbrauch.
Zwar werden die vorgelagerten Spannungs- bzw. Netzebenen nicht benutzt, aber die entsprechenden Netze stehen in der Landschaft, verursachen Kosten, die dann halt von weniger Nutzern aufgebracht werden müssen, was die Netznutzungentgelte dieser vorgelagerten Spannungsebenen steigen lässt.
Und siehe da:
Steigen aber die Netznutzungsentgelte der vorgelagerten Spannungsebenen, erhält der Einspeiser noch höhere \"vermiedene\" Netzkosten.
Das System erscheint nicht wirklich nachvollziehbar, sondern eher widersinnig.
Statt \"vermiedener\" Netzkosten, steigen überall die Kosten bzw. Netznutzungsentgelte. Und der Einspeiser kassiert dafür, dass er das teure Netz zur Einspeisung benutzt.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln